III.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Hinterfeldweg“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 10.
Juni 2020.
b) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung
mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes.
I.
Sachverhalt:
Da sich weiterhin eine rege Nachfrage an
Bauplätzen in Bühl zeigt, soll mit der im Flächennutzungsplan 2030 der
Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier dargestellten geplanten
Wohnbaufläche „Hinterfeldweg“ mit einer Größe von ca. 1,6 ha (inklusiv des
Grünstreifens) ein weiteres Wohnbaugebiet entwickelt werden. Mit seiner
Grundsatzentscheidung zum Erwerb von Grundstücken zur Entwicklung des
Baugebietes „Hinterfeldweg“ hat der Gemeinderat vor gut zwei Jahren den Weg für
den Grunderwerb geebnet. Im Rahmen der Grunderwerbsverhandlungen war es nicht
möglich, alle für die künftige Bebauung benötigten Grundstücke zu erwerben.
Nachdem nun ca. 90 % der Grundstücke erworben werden konnten, ist es sinnvoll,
jetzt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinterfeldweg“ zu
fassen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss hat die
Verwaltung die Möglichkeit, mit den betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange die entsprechenden Abstimmungsgespräche für die
Ausarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung zu führen und das Umlegungsverfahren
einzuleiten.
Mit dem ca. 2,3 ha
großen Plangebiet „Hinterfeldweg“ wird das bestehende Wohngebiet
„Hohbosch-Langacker-Brombach-Satz“ in westlicher Richtung bis zum Friedhof
fortgeführt. Erschlossen wird das Gebiet vom Brombachweg aus über den
Hinterfeldweg. Die Bebauung orientiert sich an der Bestandsbebauung in offener
Bauweise mit zweigeschossigen Einfamilien- und Doppelhäusern. Es ist davon
auszugehen, dass wie im angrenzenden Wohngebiet „Hohbosch-Langacker-Brombach-Satz“
das Wohngebiet mit grünen Verbindungsachsen durchgrünt werden muss. Dabei soll
der rückwärtige Grünbereich in westliche Richtung weitergeführt werden. Auch
die bestehenden Nord-Süd-Verbindungen sollen im Plangebiet aufgegriffen werden.
Zudem soll im Plangebiet ein neuer Parkplatz für den Friedhof vorgehalten
werden.
Das Bebauungsplanverfahren ist im
Normalverfahren mit Umweltprüfung durchzuführen. Daneben sind die
artenschutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat diesen
Tagesordnungspunkt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25. Juni 2020
vorberaten und ihn einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinterfeldweg“ in Bühl gemäß
dem Abgrenzungsplan vom 10. Juni 2020 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanvorentwurfes zu beauftragen. Der Bebauungsplanvorentwurf wird dann
den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren
„Hinterfeldweg“ wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 40.000 € in
Auftrag gegeben (Umweltbericht, Artenschutzuntersuchung, Vermessung). Die
Mittel stehen im Haushaltsplan unter dem Profitcenter 5110-Stadtplanung zur
Verfügung.
Bisher sind keine weiteren Mittel
vorgesehen, hängt aber von den Ergebnissen aus dem weiteren
Bebauungsplanverfahren ab.
Anlagenverzeichnis: