Betreff
SC Eisental – Umwandlung Hart- in Kunstrasenplatz
Grundsatzbeschluss
Vorlage
VO/430/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Technischen Ausschusses und stimmt dem Anliegen des SC Eisental zu, dass der SC Eisental aus eigenen Mitteln Planungen dahingegen vornehmen kann und einen Kunstrasenplatz auf diesem städtischen Flurstück bauen darf.

 

 


I. Sachverhalt:

Die Stadt Bühl wurde durch den 1. Vorsitzende des Fußballvereins SC Eisental Herr Herbert Bauer, im Frühjahr 2020 davon in Kenntnis gesetzt, dass der SC Eisental nach derzeitigem Stand eventuell anstelle des Hartplatzes einen Kunstrasenplatz aus eigenen Mitteln bauen und finanzieren möchte.

Da sich der Hartplatz im Eigentum der Stadt Bühl befindet möchte der Verein die grundsätzliche Zustimmung der Stadt, dass der SC Eisental das Projekt Kunstrasenplatz in Angriff nehmen und auch realisieren kann.

 

Da die Länge des Hartplatzes mit derzeit ca. 85 m nicht die für offizielle Spielrunden erforderliche Länge von 90 m hat, müsste das Spielfeld auf 90 m in Richtung Westen (Schützenhaus -Schützenverein Schartenberg e.V Eisental) verlängert werden.

 

Auf Nachfrage beim Schützenverein Schartenberg e.V. teilte uns Herr Oberschützenmeister Willi Ernst schriftlich mit, dass das Anliegen von Herbert Bauer schon vor längerer Zeit besprochen wurde und die Vorstandschaft vom Schützenverein Eisental keine Bedenken gegen die beabsichtigte Verlängerung des Sportplatzes hätte.

 

Herr Herbert Bauer teilte mit, dass dafür der Erdwall mit Ballfangzaun abgebaut und die fehlenden Meter der Ballfangzaun ohne Wall Richtung Schützenverein versetzt werden müsste.

 

Nach Verlängerung würde der Ballfangzaun noch einen Abstand von ca. 1,5 m zum Schützenhaus haben. Der Flutlichtmast müsste an dieser Ecke ebenfalls versetzt werden. Auch der Unterbau und die Drainage müsste verlängert werden.

 

Die Verlängerung ist notwendig, da die Mindestmaße für eine Spielgenehmigung 90 m auf 45 m ist und eine Umwandlung ohne Spielgenehmigung keinen Sinn macht. Die Spielfeldbreite ist gegeben.

 

Von Seiten der Stadt Bühl weisen wir darauf hin, dass bisher keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft wurden, da es jetzt in erster Linie um die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde zum Vorhaben des SC Eisental geht.

 

Die Anhörung des Ortschaftsrates Eisental erfolgte in der Ortschaftsratsitzung am 23.06.2020. Der Technische Ausschuss wurde am 25.06.2020 beteiligt.

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagenverzeichnis: