Grundsatzbeschluss
III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Technischen Ausschusses und stimmt
dem Anliegen des SC Eisental zu, dass der SC Eisental aus eigenen Mitteln
Planungen dahingegen vornehmen kann und einen Kunstrasenplatz auf diesem städtischen
Flurstück bauen darf.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl wurde
durch den 1. Vorsitzende des Fußballvereins SC Eisental Herr Herbert Bauer, im
Frühjahr 2020 davon in Kenntnis gesetzt, dass der SC Eisental nach derzeitigem
Stand eventuell anstelle des Hartplatzes einen Kunstrasenplatz aus eigenen Mitteln
bauen und finanzieren möchte.
Da sich der
Hartplatz im Eigentum der Stadt Bühl befindet möchte der Verein die
grundsätzliche Zustimmung der Stadt, dass der SC Eisental das Projekt
Kunstrasenplatz in Angriff nehmen und auch realisieren kann.
Da die Länge des
Hartplatzes mit derzeit ca. 85 m nicht die für offizielle Spielrunden
erforderliche Länge von 90 m hat, müsste das Spielfeld auf 90 m in Richtung
Westen (Schützenhaus -Schützenverein Schartenberg e.V Eisental) verlängert
werden.
Auf Nachfrage beim
Schützenverein Schartenberg e.V. teilte uns Herr Oberschützenmeister Willi
Ernst schriftlich mit, dass das Anliegen von Herbert
Bauer schon vor längerer Zeit besprochen wurde und die Vorstandschaft vom
Schützenverein Eisental keine Bedenken gegen die beabsichtigte Verlängerung des
Sportplatzes hätte.
Herr
Herbert Bauer teilte mit, dass dafür der Erdwall mit Ballfangzaun abgebaut und
die fehlenden Meter der Ballfangzaun ohne Wall Richtung Schützenverein versetzt
werden müsste.
Nach
Verlängerung würde der Ballfangzaun noch einen Abstand von ca. 1,5 m zum
Schützenhaus haben. Der Flutlichtmast müsste an dieser Ecke ebenfalls versetzt
werden. Auch der Unterbau und die Drainage müsste verlängert werden.
Die
Verlängerung ist notwendig, da die Mindestmaße für eine Spielgenehmigung 90 m
auf 45 m ist und eine Umwandlung ohne Spielgenehmigung keinen Sinn macht. Die
Spielfeldbreite ist gegeben.
Von
Seiten der Stadt Bühl weisen wir darauf hin, dass bisher keine
öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft wurden, da es jetzt in erster Linie
um die grundsätzliche Zustimmung der Gemeinde zum Vorhaben des SC Eisental
geht.
Die
Anhörung des Ortschaftsrates Eisental erfolgte in der Ortschaftsratsitzung am
23.06.2020. Der Technische Ausschuss wurde am 25.06.2020 beteiligt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis: