III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Sanierungsplanes vom Büro Arcadis, Karlsruhe, vom 24.04.2020 zu und beauftragt die Verwaltung, einen endgültigen Sanierungsplan für das Gebiet Bußmatten in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde auszuarbeiten und die o. g. weiteren Schritte in die Wege zu leiten bzw. durchzuführen.

 

 


I. Sachverhalt:

Im Rahmen umfangreicher Untersuchungen wurden auf Ackerflächen, die sowohl im als auch nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Bußmatten liegen, z. T. erhebliche PFC-Belastungen vorgefunden. Die vom Büro Arcadis GmbH, Karlsruhe, durchgeführte Sanierungsuntersuchung ergab, dass im Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten zur Durchführung einer Sanierung nur die Variante „Oberflächenversiegelung“ insbesondere durch die Kombination der Erschließung eines Gewerbegebietes mit der Sanierungsmaßnahme verhältnismäßig und dadurch wirtschaftlich ist (siehe hierzu auch die GR-Vorlagen vom 16.05.2018 und 26.06.2019).

 

Im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung am 10.06.2020 wurde der vom Büro Arcadis, Karlsruhe, ausgearbeitete Sanierungsplan für das Gebiet Bußmatten dem Gemeinderat vorgestellt und näher erläutert. Im Rahmen der Sitzung standen für fachtechnische Fragen Vertreter der Genehmigungsbehörde (LRA Rastatt) und dem Planungsbüro Arcadis sowie für rechtliche Fragen Herr Dr. Dominik Greinacher vom Rechtsanwaltsbüro Beiten Burkhardt aus Berlin zur Verfügung.

 

In fachtechnischer Hinsicht wurde der Sanierungsplan vom Landratsamt Rastatt positiv bewertet. Auch die Mitglieder der Bewertungskommission Altlasten sprachen sich in ihrer Sitzung vom 06.06.2019 für diese Sanierungsvariante aus.

 

Die Ziele der Sanierung werden mit dem vorgelegten Plan erreicht:

 

ü  Sicherung der Trinkwasserversorgung (Redundanz / Trinkwassergebühren)

 

ü  Verbesserung der Grundwasserbelastung Balzhofen (Gesundheitsschutz), da kein weiterer Austrag in das Grundwasser mehr stattfindet

 

ü  Vermeidung erheblicher Mehrkosten der Baumaßnahme Klärwerk (Abwassergebühren)

 

ü  Nutzung der bisherigen rechtskräftigen Baufläche (B-Plan Bußmatten)

 

ü  Schonung nicht belasteter Flächen ist möglich

 

ü  Potential für Einbau von weiterem PFC-haltigem Material

 

ü  Erschließung eines neuen Gewerbegebietes

 

 

Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen mit umfassendem Bodenmanagement und Sicherung der Flächen durch Versiegelung können nur umgesetzt werden, wenn sich die Fläche des Sanierungsgebietes in vollständigem Eigentum der Stadt Bühl befindet. Die Verwaltung wird mit den Grundstückseigentümern die notwendigen Kaufverträge abschließen. Allen Landwirten, die im geplanten Sanierungsgebiet Flächen bewirtschaften, werden durch die Stadt Bühl Ersatzflächen in angemessenem Umfang angeboten.

 

Weitere notwendige Schritte:

 

  • Endgültige Ausarbeitung des Sanierungsplans in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium, Landratsamt Rastatt, Bewertungskommission Altlasten etc.)
  • Erwerb der notwendigen Grundstücke durch die Stadt Bühl
  • Abstimmung Regionalplan
  • Änderung Flächennutzungsplan
  • Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
  • Entwässerungs- und Erschließungsplanung
  • Umsetzung des Sanierungsplanes
  • Erschließung des Gewerbegebietes

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Nur die Kombination der Sanierungsmaßnahme mit der Erschließung eines Gewerbegebietes ermöglicht eine verhältnismäßige und wirtschaftliche Sanierung des Untersuchungsgebietes. Bei einer Abdichtung der Fläche durch Bebauung werden nur die Mehrkosten der Sanierung zu den generellen Erschließungskosten angesetzt. Deshalb sind für diese Art der Oberflächenabdichtung Sanierungskosten von ca. 1,4 Mio. € (einschließlich Planungs- und Untersuchungskosten) zu veranschlagen. Die Mittel dazu sind im Haushalt 2020 (PC 5610, Seite 468) eingestellt.

 

Noch nicht berücksichtigt sind hier die möglichen Erlöse für den Verkauf der Gewerbegrundstücke sowie für das evtl. Einbringen von PFC-belastetem Material von anderen Flächen. So besteht z. B. die Möglichkeit, dass das im Zuge der aktuellen Baumaßnahme (4. Reinigungsstufe) des Abwasserzweckverbands (AZV) anfallende PFC-haltige Bodenmaterial im geplanten Sanierungsgebiet eingebaut werden kann. Dies ist bereits mit dem Landratsamt Rastatt als Genehmigungsbehörde besprochen und wird von dort positiv gesehen. Allein hierdurch kann der AZV Entsorgungskosten in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € vermeiden, die sich andernfalls in der Abwassergebühr niederschlagen würden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Sanierungsplan, Büro Arcadis Germany GmbH, Karlsruhe