Betreff
Investitionszuschuss für den kath. Kindergarten St. Josef, Weitenung; Umgestaltung und Sanierung der sanitären Anlagen, Schaffung eines Personalraumes und Erneuerung der Küchenzeile
Vorlage
VO/440/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

 

Der Kath. Kindergarten St. Josef Weitenung erhält für die Umgestaltung und Sanierung der sanitären Anlagen, Schaffung eines Personalraumes und die Erneuerung der Küchenzeile einen einmaligen Zuschuss von 45.154,25 €.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Im Kath. Kindergarten St. Josef, Weitenung mussten aufgrund des Alters und baulichen Zustandes die sanitären Anlagen umgestaltet und saniert werden. Gleichzeit war die Schaffung eines Personalraumes und die Erneuerung der Küchenzeile erforderlich. Die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde bei einer Ortsbesichtigung am 20.06.2018 festgestellt und bestätigt.

 

Teilbereich „Umgestaltung der sanitären Anlagen“ und „Personal-WC“:

Die vorhandenen Bodenbeläge konnten nicht erhalten werden und mussten aus hygienischen Gründen erneuert werden. Ebenso wurde nach der Sicherheitsbegehung der Insektenschutz im Wickelbereich (und der Küche) eingefordert.

 

Teilbereich „Erneuerung der Küchenzeile“:

Hier haben sich aufgrund der Masse der zuzubereitenden Speisen die Hygienevoraussetzungen geändert. Die Arbeitsplatte musste in Edelstahl oder Stein angefertigt werden. Außerdem war der Zustand der Stromversorgung schlechter als erwartet.

 

Die Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden Bühl hat am 17.01.2020 den Antrag auf Bezuschussung der Maßnahmen gestellt. Die angefallenen Gesamtkosten betrugen 64.506,07 €.

 

Die Stadt Bühl beteiligt sich aufgrund des zwischen ihr und den örtlichen Kindergartenträgern abgeschlossenen Vertrages über die Förderung kirchlicher Kindergärten an diesen Ausgaben mit einem Zuschuss von 70 %.

 

Auf dieser Grundlage berechnet sich der Zuschuss wie folgt:

 

Gesamtkosten                                      64.506,07 €

Zuschuss 70 %                                                                                       45.154,25 €

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2020 unter PC 3650 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im THH 5 (AS3650-KT) (Haushaltsplan Seite 366) zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: