Betreff
Brunnenanlagen in der Kernstadt,
Vorberatung zum weiteren Vorgehen bei den Brunnenanlagen
1) Fischbrunnen
2) Narrenbrunnen
3) Stadtgartenbrunnen in der Kernstadt
Vorlage
TEST VO/100/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

 


I. Sachverhalt:

Aufgrund der Situation mit dem defekten Stadtgartenbrunnen in der Kernstadt und den demontierten Brunnenanlagen vom Rathaus- und Kirchplatz stehen zurzeit drei Brunnenanlagen zur Diskussion. Hierbei geht es um die Wiedererrichtung des Fischbrunnens, die Wiederherstellung des Narrenbrunnens und die Sanierung des Stadtgartenbrunnens.

Insgesamt gibt es auf der Gemarkung Bühl 67 Brunnenanlagen, wovon 49 Brunnen mit reinem Quellwasser gespeist werden. Die restlichen 18 Anlagen werden entweder vom Netz oder von Tiefbrunnen versorgt.

Die Betriebskosten für eine Brunnenanlage liegen bei 1.000 Euro bis 3.500 Euro je nach Größe, Technik und Versorgung. Die Unterhaltungskosten (Wartung, Reinigung, Kleinere Reparaturen) liegen je nach Anlage (Quellwasserbrunnen bis große Tiefbrunnenanlage (Stadtgarten)) zwischen 0 (Quellwasser) bis 1.500 Euro pro Jahr.

 

Altschweier                               9 Anlagen mit Quellwasser

Bühl /Kappelwindeck               23 Anlagen (5 Frischwasser, 4 Tiefbrunnen,

                                                 14 Quellwasser)

                                                 davon 8 in der Kernstadt

Balzhofen                                 1 Anlage mit Frischwasser

Eisental                         9 Anlagen (3 Frischwasser, 6 Quellwasser)

Moos                                        1 Anlage mit Frischwasser

Neusatz                         21 Anlagen (1 Frischwasser, 20 Quellwasser)

Oberweier                                1 Anlage mit Frischwasser

Vimbuch                                   1 Anlage mit Frischwasser

Weitenung                                1 Anlage mit Frischwasser

 

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Davon werden im „reinen“ Kernstadtbereich folgende Brunnen betrieben:

·         Johannesplatz

·         Hänferdorf-Brunnen

·         Zwetschgenbrunnen bei der Volksbank

·         Wassertreppen am Europaplatz

·         Stadtgartenbrunnen (Stilllegung Mitte 2013)

·         Brunnenanlagen am Rathaus- und Kirchplatz bis 2014:

Narrenbrunnen, Friedensbrunnen, Rheintalbrunnen (Demontage 2014)

Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 22.01.2015 wurden die zur Diskussion stehenden Brunnenanlagen vorgestellt. Im Rahmen dieser Sitzung wurden vom TA einzelne Empfehlungen für jede Brunnenanlage zur weiteren Vorgehensweise an den Gemeinderat ausgesprochen.

 

1.                  Fischbrunnen

 

Im Jahr 2014 wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, den Fischbrunnen wieder aufzustellen. Ein privater Investor, unterstützt durch verschiedene Interessensgruppen, möchte die Finanzierung übernehmen.

Zunächst stand im Gespräch eine mögliche Realisierung im Bereich der Dreherstraße (Verbindungsweg Dreherstraße / Poststraße), welche dem Habitus des Brunnens mit ausreichend Freiraum, jedoch nicht ganz gerecht werden kann. Aus diesem Grund wurden weitere Standorte in Bühl überprüft.

Im Einzelnen handelt es sich um die Bereiche:

 

1.      Dreherplatz

2.      Schwarzwaldbad Bühl

3.      Erich-Burger-Heim

4.      Franz-Conrad-Straße

5.      Stadtgarten

6.      Platz Villefranche

7.      Bahnhof

8.      Windeck-Gymnasium

9.      Markt- und Kirchplatz

10.       Bühler Innovations- und Technologiezentrum

 

Aus Sicht der Verwaltung wurden die Standorte 1 bis 3 am sinnvollsten bewertet und dem Technischen Ausschuss entsprechend ausführlich vorgestellt.

           

Ein Gespräch mit dem Förderer ergab, dass er aufgrund des historischen Bezuges zur UHU, eine Realisierung beim Erich-Burger-Heim bevorzugte.

...

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Entsprechend diesem Ansinnen hat sich der Technische Ausschuss in seiner

Sitzung am 22.01.2015 einstimmig für eine Realisierung beim Erich-Burger-Heim ausgesprochen. Auch beim Betreiber des Heimes ist das Vorhaben auf positive Resonanz gestoßen.

 

Unter diesen Gesichtspunkten schlägt die Verwaltung vor, dass eine standortgenaue Planung mit Kostenberechnung erstellt wird, welche dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

2.                  Narrenbrunnen

 

Im Jahr 2012 und 2013 wurde bei Vor-Ort-Terminen mit den Narrengruppen und mit dem Gemeinderat ein Konsens zur Umgestaltung des Brunnens sowie zu einem neuen Standort gefunden.

Die Figuren (Hexe und Narrenrad) sollen wieder mit Wasser bestückt werden. Des Weiteren wurde angeregt, einen kleinen Wasserfilm (ca. 1 bis 2 cm) mit Fließrichtung von außen in die Mitte der Anlage zu ermöglichen. Dieses Wasser muss dann in der Mitte in einem Schachtbauwerk gesammelt werden, um die Umwälzung des Wassers und damit die Funktion des Brunnens zu gewährleisten. Diese Art von Wasserführung würde ca. 45.000 Euro Mehrkosten gegenüber einer Wasserführung von innen nach außen verursachen. Aufgrund dieser Tatsache wurde die Wasserführung bei der Planung umgedreht (von innen nach außen).

Hierzu wurden für folgende Varianten die Kosten ermittelt.

Variante 1

Variante 2

Variante 3                  

Variante 4

Vor-Ort-Termin

Komplettsanierung der

Figuren und Neubau eines

Brunnenbeckens und Technikschachts (ohne Wasseraufbereitung)

 

wie Variante 1

 

und

 

ohne wasserführende

Figuren

 

wie Variante 2

 

und

 

ohne Beleuchtung

 

wie Variante 1

 

+

 

45.000 Euro

186.877,60 Euro

170.812,60 Euro

165.933,60 Euro

231.877,60 Euro

Kostenschätzung sind inclusive Planungskosten, zzgl. jährliche Betriebs- und Unterhaltungskosten von ca. 2.500 Euro.

 

Der Technische Ausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass der Brunnen eingelagert bleibt, bis ein Sponsor für die Anlage gefunden ist.

 

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Sollten sich jedoch ein oder mehrere Förderer finden, erscheint es der Verwaltung sinnvoll, im Rahmen der weiteren Planungen für den Markt- und Kirchplatz die möglichen Standortüberlegungen für die Aufstellung des Brunnens mit zu untersuchen. So bleibt eine zukünftige Option, den Brunnen wieder aufzustellen, erhalten.

 

Stadtgartenbrunnen

Die Brunnenanlage mit dem Denkmal zu Ehren des Großherzogs Friedrich von Baden wurde von Prof. Karl Hoffacker (Karlsruhe) entworfen und am 22.05.1909 feierlich enthüllt.

Im Laufe der Zeit wurde die Brunnenanlage mehrmals abgeändert. So wurde z. B. die Höhe des unteren Beckens geändert, zusätzliche Wasserfontänen wurden installiert. Eine genaue zeitliche Festlegung der einzelnen Maßnahmen ist nicht mehr möglich.

Seit 2001 hat die Stadt einige Male versucht, die Brunnenanlage zu sanieren.

            2001                Umgestaltung der Außenanlage (Bewuchs)

                                   Reparatur- und Abdichtungsarbeiten (Belag unteres Becken)

                                   Kosten: ca. 25.000 Euro

            2004                Komplettsanierung des unteren Beckens

                                   Erneuerung der Technik

Aufgrund der sehr hohen Ausschreibungsergebnisse für die Komplettsanierung und aufgrund der finanziellen Lage, wurde damals von einer Komplettsanierung abgesehen und die Ausschreibung aufgehoben.

                                   Kosten: ca. 171.500 Euro (Bauhofleistungen ca. 35.000 Euro)

            2007                Abdichtungsarbeiten

                                   Kosten ca. 15.000 Euro

2010                Aufgrund von Rissbildungen und Undichtigkeiten wurden 2010 wieder Angebote zu verschiedenen Abdichtungsvarianten eingeholt. Die Angebote beliefen sich auf ca. 50.000 Euro für die „reine“ Abdichtungsarbeit. Aufgrund der schlechten Aussicht auf eine langfristige Lösung wurde von der Maßnahme jedoch abgesehen.

            2013                Aus Sicherheitsgründen wurde die Anlage „trocken“ gelegt.

 

 

 

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Diese im Laufe der Zeit erfolgten Umbaumaßnahmen am unteren Becken veranlassten Herrn Dr. Wilhelm (Landesdenkmalamt) beim Vor-Ort-Termin am 28.08.2014 zur Aussage, dass das untere Becken nicht mehr unter „Denkmalschutz“ steht. Dem Landesdenkmalamt ist das Denkmal mit seinen Natursteinausführungen an sich von großem Wert. Die reine Brunnenanlage ist aus Sicht des Denkmalamtes rein funktional zu betrachten und auf die Funktionserhaltung (Wasser) legt das Landesdenkmalamt nicht den Fokus.

 

In den verschieden Planungsstufen wurden unterschiedliche Ansätze untersucht, es wurden z. B. mit verschiedenen Herstellern von Abdichtungsmaterialien Gespräche geführt. Edelstahleinlagen, GfK-Becken (Kunststoffwanne) oder Gittereinlagen wurden ebenfalls thematisiert.

 

Nach detaillierten Untersuchungen (Kernbohrungen, Schürfen, Betonfestigkeit, Karbongehalt, Wasseranalyse, Leckage-Stellen etc.) und einigen Vor-Ort-Terminen und Gesprächen mit z. B. dem Gesundheitsamt Rastatt, dem Badischen Gemeinde-Versicherungsverband (BGV), dem Landesdenkmalamt etc. haben sich folgende Problematiken herausgestellt:

 

Schadensbild

Das obere und mittlere Becken haben erhebliche Risse und Abplatzungen, die nicht wieder abgedichtet bzw. instand gesetzt werden können. Aufgrund dieser Undichtigkeiten verliert die Anlage täglich ca. 6.000 Liter Wasser.

Die Natursteinwand beim Denkmal hat sich um ca. 5 cm nach vorne bewegt und die Standsicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Das nachträglich angebrachte Pflanzbeet hinter dieser Stirnwand begünstigt eine weitere Verschlimmerung der Lage (Wasser / Versalzung).

            Verkehrssicherungspflicht

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss im Bereich des Denkmals (Treppenlauf) eine Absturzsicherung (Fallhöhe 1,80 bis 2,00 m) installiert werden.

Der direkte Zugang vom Kinderspielplatz zur Anlage muss durch einen „grünen“ Zaun gesichert bzw. verhindert werden.

Des Weiteren entspricht das Schachtbauwerk nicht dem Stand der Technik und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (Abstieg, Raumhöhe, Belüftung, etc.) und dürfte nicht mehr betrieben werden.

Zusätzlich ist aufgrund der Anlage des Stadtgartens eine maximale Wassertiefe von lediglich 20 cm zulässig. Dies kann mit reinen technischen Maßnahmen nicht erzielt werden.

 

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Aufgrund der Verringerung der Wasserhöhung bzw. der Wassermenge im Verhältnis auf die Größe der Wasserbecken und der langsamen Umwälzung muss eine Wasseraufbereitungsanlage installiert werden. Ansonsten käme es in den Sommermonaten zu einer raschen Keim- und Algenbildung, so dass das Wasser in der Anlage sehr schnell „umkippen“ würde. Auch empfiehlt der BGV aus haftungsrechtlichen Gründen den Einbau einer solchen Anlage. Das Gesundheitsamt Rastatt fordert eine solche Anlage nicht ausdrücklich, sondern verlangt lediglich Schilder mit dem Hinweis „Kein Trinkwasser“ und „Betreten verboten“ sowie eine aktive Unterbindung bei Zuwiderhandlungen.

 

Als Ergebnis der Planungen müssen bei vollständiger Erhaltung des Denkmals in seinem ursprünglichen Sinn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

·           Reduzierung der Wassertiefe auf max. 20 cm (Verkehrssicherungspflicht)

·           Absturzsicherung im Bereich des Denkmals (Verkehrssicherungspflicht)

·           „Grüner“ Zaun zur Begrenzung in Richtung Spielplatz (Verkehrssicherungspflicht)

·           Sanierung der Natursteinwände beim Denkmal (Standsicherheit)

·           Sanierung der Beckenanlage (Undichtigkeit)

·           Anpassung der Technik auf niedrigen Wasserstand (Wasserkreislauf, Wasseraufbereitung)

·           Erneuerung des Technikschachts (Unfallverhütungsvorschriften und Technikanpassung)

·           Anschluss an Kanal (Abwassersatzung)

·           Oberflächenentwässerung im Bereich des Denkmals und der Beckenanlagen (Bauwerksschutz)

·           Rückbau des Pflanzbeetes hinter den oberen Wasserspeiern

 

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die technische Herausforderung bei der Komplettsanierung im Bereich der Tragwerke darin besteht, die Entkoppelung der unterschiedlichen Materialien und der einzelnen Bereiche vorzunehmen. Bei der Wassertechnik liegt sie in einer funktionierenden Wasserumwälzung mit entsprechender Wasseraufbereitung.

Die Verwaltung hat unterschiedliche Varianten untersucht, um eine fundierte Grundlage für die Entscheidung aufzuzeigen.

 

 

 

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Darstellung der unterschiedlich untersuchten Varianten:

Variante 1:                  Umfasst die Komplettsanierung der Brunnenanlage.

Variante 2:                  Obere Becken werden analog zu Variante 1 saniert und das untere Becken (Basisbecken) wird komplett abgebrochen und durch eine Rasenfläche ersetzt.

Variante 3:                  Sanierung der Stirnwand und des Basisbecken. Obere Becken werden als „Eventfläche“ mit witterungs-beständigem Holz-Polymer-Werkstoff ausgelegt.

Variante 4:                  Obere Becken werden anlag zu Variante 1 saniert und das untere Becken als „Eventfläche“ umgestaltet. Mehraufwendungen aufgrund von zusätzlichen Änderungen in der Technik

Variante 5:                  Sicherung der Stirnwand und Umwandlung der Becken in Pflanzbeete.

Variante 6:                  Sicherung der Stirnwand und keine weiteren Sanierungsmaßnahmen (Ist-Zustand!)

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Variante 4

Variante 5

Variante 6

Komplett-sanierung

Sanierung obere Becken und Abbruch Basisbecken

obere Becken als „Eventfläche“ und Sanierung Basisbecken

Sanierung obere Becken  und Basisbecken als „Eventfläche“

Sicherung der Stirnwand; Becken als Pflanzbeete

Sicherung der Stirnwand;  (IST-Zustand)

520.032,18 €

478.184,52 €

465.401,54 €

483.729,92 €

126.978,03 €

115.078,03 €

*In den Kostenschätzungen sind die möglichen Planungskosten enthalten. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten werden auf 5.000 Euro pro Jahr veranschlagt.

 

Darüber hinaus wurde auch eine Aufteilung der Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten geprüft, wobei Mehrkosten von ca. 12.000,00 Euro entstehen würden.

Die nachträglich installierten Wasserfontänen entsprechen nicht dem historischen Erscheinungsbild der Gesamtanlage. Bei Verzicht der Fontänen können Einsparungen im Bereich der Technik von ca. 10.000 Euro erzielt werden.

Den Mitgliedern des Technischen Ausschusses wurden die technischen Besonderheiten durch Herrn Zachmann vom Ingenieurbüro Zachmann vorgestellt. Einstimmig sprach sich das Gremium für eine Komplettsanierung des Brunnens aus.

 

 

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Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 folgende Empfehlungen zur Vorlage an Gemeinderat beschlossen:

a)      Der Gemeinderat befürwortet eine Realisierung des Fischbrunnens beim Erich-Burger-Heim und beauftragt die Verwaltung mit dem Betreiber des Erich-Burger-Heimes Gespräche über den Standort zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Einigung mit dem Betreiber die technische Planung und eine standortangepasste Kostenschätzung auszuarbeiten und die Kostenübernahme mit dem Investor zu besprechen. Die Ergebnisse werden dem Technischen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

b)      Der Narrenbrunnen bleibt eingelagert, bis ein Sponsor gefunden wird.

c)      Der Stadtgartenbrunnen wird einer Komplettsanierung unterzogen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2015 und 2016 werden bereitgestellt.

Aufgrund der im Text beschriebenen Gründe zur weiteren Vorgehensweise der einzelnen Brunnenanlagen, schlägt die Verwaltung vor, die Empfehlungen des Technischen Ausschusses zu übernehmen und den Punkt b) so zu erweitern, dass einer zukünftigen Realisierung des Narrenbrunnens nichts im Wege steht.

 

II.       Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Vorgehensweise bei den Brunnenanlagen:

a)        Der Gemeinderat befürwortet eine Realisierung des Fischbrunnens beim Erich-Burger-Heim und beauftragt die Verwaltung eine standortgenaue Planung mit Kostenschätzung unter Einbeziehung des Förderers und dem Betreiber des Erich-Burger-Heims zu erstellen. Die Ergebnisse sind dem Technischen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

b)        Der Narrenbrunnen wird eingelagert, jedoch wird die Verwaltung beauftragt im Rahmen der Planung des Markt- und Kirchplatzes mögliche Standortüberlegungen zu untersuchen.

c)        Der Stadtgartenbrunnen wird einer Komplettsanierung unterzogen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2015 und 2016 werden bereitgestellt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: