Vorberatung zum weiteren Vorgehen bei den Brunnenanlagen
1) Fischbrunnen
2) Narrenbrunnen
3) Stadtgartenbrunnen in der Kernstadt
II. Beschlussvorschlag:
I. Sachverhalt:
Aufgrund der Situation mit dem defekten Stadtgartenbrunnen in der
Kernstadt und den demontierten Brunnenanlagen vom Rathaus- und Kirchplatz
stehen zurzeit drei Brunnenanlagen zur Diskussion. Hierbei geht es um die
Wiedererrichtung des Fischbrunnens, die Wiederherstellung des Narrenbrunnens
und die Sanierung des Stadtgartenbrunnens.
Insgesamt gibt es auf der Gemarkung Bühl 67 Brunnenanlagen, wovon 49
Brunnen mit reinem Quellwasser gespeist werden. Die restlichen 18 Anlagen
werden entweder vom Netz oder von Tiefbrunnen versorgt.
Die Betriebskosten für eine Brunnenanlage liegen bei 1.000 Euro bis
3.500 Euro je nach Größe, Technik und Versorgung. Die Unterhaltungskosten
(Wartung, Reinigung, Kleinere Reparaturen) liegen je nach Anlage
(Quellwasserbrunnen bis große Tiefbrunnenanlage (Stadtgarten)) zwischen 0
(Quellwasser) bis 1.500 Euro pro Jahr.
Altschweier
9 Anlagen mit Quellwasser
Bühl
/Kappelwindeck 23 Anlagen (5
Frischwasser, 4 Tiefbrunnen,
14
Quellwasser)
davon
8 in der Kernstadt
Balzhofen 1 Anlage mit
Frischwasser
Eisental 9 Anlagen (3
Frischwasser, 6 Quellwasser)
Moos 1 Anlage
mit Frischwasser
Neusatz 21 Anlagen (1
Frischwasser, 20 Quellwasser)
Oberweier 1 Anlage mit
Frischwasser
Vimbuch 1 Anlage mit
Frischwasser
Weitenung 1 Anlage mit
Frischwasser
...
- 2 -
Davon
werden im „reinen“ Kernstadtbereich folgende Brunnen betrieben:
·
Johannesplatz
·
Hänferdorf-Brunnen
·
Zwetschgenbrunnen bei der Volksbank
·
Wassertreppen am Europaplatz
·
Stadtgartenbrunnen (Stilllegung Mitte 2013)
·
Brunnenanlagen am Rathaus- und Kirchplatz
bis 2014:
Narrenbrunnen, Friedensbrunnen,
Rheintalbrunnen (Demontage 2014)
Bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am
22.01.2015 wurden die zur Diskussion stehenden Brunnenanlagen vorgestellt. Im
Rahmen dieser Sitzung wurden vom TA einzelne Empfehlungen für jede
Brunnenanlage zur weiteren Vorgehensweise an den Gemeinderat ausgesprochen.
1.
Fischbrunnen
Im Jahr 2014 wurde an die Verwaltung der Wunsch herangetragen, den
Fischbrunnen wieder aufzustellen. Ein privater Investor, unterstützt durch
verschiedene Interessensgruppen, möchte die Finanzierung übernehmen.
Zunächst stand im Gespräch eine mögliche Realisierung im Bereich der
Dreherstraße (Verbindungsweg Dreherstraße / Poststraße), welche dem Habitus des
Brunnens mit ausreichend Freiraum, jedoch nicht ganz gerecht werden kann. Aus
diesem Grund wurden weitere Standorte in Bühl überprüft.
Im
Einzelnen handelt es sich um die Bereiche:
1.
Dreherplatz
2.
Schwarzwaldbad Bühl
3.
Erich-Burger-Heim
4.
Franz-Conrad-Straße
5.
Stadtgarten
6.
Platz Villefranche
7.
Bahnhof
8.
Windeck-Gymnasium
9.
Markt- und Kirchplatz
10.
Bühler Innovations- und Technologiezentrum
Aus Sicht der Verwaltung wurden die Standorte 1 bis 3 am sinnvollsten
bewertet und dem Technischen Ausschuss entsprechend ausführlich vorgestellt.
Ein Gespräch mit dem Förderer ergab, dass er aufgrund des historischen
Bezuges zur UHU, eine Realisierung beim Erich-Burger-Heim bevorzugte.
...
- 3 -
Entsprechend diesem Ansinnen hat
sich der Technische Ausschuss in seiner
Sitzung am 22.01.2015 einstimmig für eine
Realisierung beim Erich-Burger-Heim ausgesprochen. Auch beim Betreiber des
Heimes ist das Vorhaben auf positive Resonanz gestoßen.
Unter diesen Gesichtspunkten schlägt die Verwaltung vor, dass eine
standortgenaue Planung mit Kostenberechnung erstellt wird, welche dann dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
2.
Narrenbrunnen
Im Jahr 2012 und 2013 wurde bei Vor-Ort-Terminen mit den Narrengruppen und mit dem Gemeinderat ein Konsens zur Umgestaltung des Brunnens sowie zu einem neuen Standort gefunden.
Die Figuren (Hexe und Narrenrad) sollen wieder mit Wasser bestückt
werden. Des Weiteren wurde angeregt, einen kleinen Wasserfilm (ca. 1 bis 2 cm)
mit Fließrichtung von außen in die Mitte der Anlage zu ermöglichen. Dieses
Wasser muss dann in der Mitte in einem Schachtbauwerk gesammelt werden, um die
Umwälzung des Wassers und damit die Funktion des Brunnens zu gewährleisten.
Diese Art von Wasserführung würde ca. 45.000 Euro Mehrkosten gegenüber einer
Wasserführung von innen nach außen verursachen. Aufgrund dieser Tatsache wurde
die Wasserführung bei der Planung umgedreht (von innen nach außen).
Hierzu wurden für folgende Varianten die Kosten ermittelt.
Variante
1 |
Variante
2 |
Variante
3 |
Variante
4 Vor-Ort-Termin |
Komplettsanierung der Figuren und Neubau eines Brunnenbeckens und
Technikschachts (ohne Wasseraufbereitung) |
wie Variante 1 und ohne wasserführende Figuren |
wie Variante 2 und ohne Beleuchtung |
wie Variante 1 + 45.000 Euro |
186.877,60 Euro |
170.812,60 Euro |
165.933,60 Euro |
231.877,60 Euro |
Kostenschätzung sind inclusive
Planungskosten, zzgl. jährliche Betriebs- und Unterhaltungskosten von ca. 2.500
Euro.
Der Technische Ausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung dafür
ausgesprochen, dass der Brunnen eingelagert bleibt, bis ein Sponsor für die
Anlage gefunden ist.
...
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Sollten sich jedoch ein oder mehrere Förderer finden, erscheint es der
Verwaltung sinnvoll, im Rahmen der weiteren Planungen für den Markt- und
Kirchplatz die möglichen Standortüberlegungen für die Aufstellung des Brunnens
mit zu untersuchen. So bleibt eine zukünftige Option, den Brunnen wieder
aufzustellen, erhalten.
Stadtgartenbrunnen
Die Brunnenanlage mit dem Denkmal zu Ehren des Großherzogs Friedrich von
Baden wurde von Prof. Karl Hoffacker (Karlsruhe) entworfen und am 22.05.1909
feierlich enthüllt.
Im Laufe der Zeit wurde die Brunnenanlage mehrmals abgeändert. So wurde
z. B. die Höhe des unteren Beckens geändert, zusätzliche Wasserfontänen wurden
installiert. Eine genaue zeitliche Festlegung der einzelnen Maßnahmen ist nicht
mehr möglich.
Seit
2001 hat die Stadt einige Male versucht, die Brunnenanlage zu sanieren.
2001 Umgestaltung der Außenanlage
(Bewuchs)
Reparatur-
und Abdichtungsarbeiten (Belag unteres Becken)
Kosten:
ca. 25.000 Euro
2004 Komplettsanierung des unteren
Beckens
Erneuerung
der Technik
Aufgrund
der sehr hohen Ausschreibungsergebnisse für die Komplettsanierung und aufgrund
der finanziellen Lage, wurde damals von einer Komplettsanierung abgesehen und
die Ausschreibung aufgehoben.
Kosten:
ca. 171.500 Euro (Bauhofleistungen ca. 35.000 Euro)
2007 Abdichtungsarbeiten
Kosten
ca. 15.000 Euro
2010 Aufgrund
von Rissbildungen und Undichtigkeiten wurden 2010 wieder Angebote zu
verschiedenen Abdichtungsvarianten eingeholt. Die Angebote beliefen sich auf
ca. 50.000 Euro für die „reine“ Abdichtungsarbeit. Aufgrund der schlechten
Aussicht auf eine langfristige Lösung wurde von der Maßnahme jedoch abgesehen.
2013 Aus Sicherheitsgründen wurde die Anlage „trocken“
gelegt.
...
- 5 -
Diese im Laufe der Zeit erfolgten Umbaumaßnahmen am unteren Becken
veranlassten Herrn Dr. Wilhelm (Landesdenkmalamt) beim Vor-Ort-Termin am
28.08.2014 zur Aussage, dass das untere Becken nicht mehr unter „Denkmalschutz“
steht. Dem Landesdenkmalamt ist das Denkmal mit seinen Natursteinausführungen
an sich von großem Wert. Die reine Brunnenanlage ist aus Sicht des Denkmalamtes
rein funktional zu betrachten und auf die Funktionserhaltung (Wasser) legt das
Landesdenkmalamt nicht den Fokus.
In den verschieden Planungsstufen wurden unterschiedliche Ansätze
untersucht, es wurden z. B. mit verschiedenen Herstellern von Abdichtungsmaterialien
Gespräche geführt. Edelstahleinlagen, GfK-Becken (Kunststoffwanne) oder
Gittereinlagen wurden ebenfalls thematisiert.
Nach detaillierten Untersuchungen (Kernbohrungen, Schürfen,
Betonfestigkeit, Karbongehalt, Wasseranalyse, Leckage-Stellen etc.) und einigen
Vor-Ort-Terminen und Gesprächen mit z. B. dem Gesundheitsamt Rastatt, dem
Badischen Gemeinde-Versicherungsverband (BGV), dem Landesdenkmalamt etc. haben
sich folgende Problematiken herausgestellt:
Schadensbild
Das obere und mittlere Becken haben erhebliche Risse und Abplatzungen,
die nicht wieder abgedichtet bzw. instand gesetzt werden können. Aufgrund
dieser Undichtigkeiten verliert die Anlage täglich ca. 6.000 Liter Wasser.
Die Natursteinwand beim Denkmal hat sich um ca. 5 cm nach vorne bewegt
und die Standsicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Das nachträglich
angebrachte Pflanzbeet hinter dieser Stirnwand begünstigt eine weitere
Verschlimmerung der Lage (Wasser / Versalzung).
Verkehrssicherungspflicht
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss im Bereich des Denkmals
(Treppenlauf) eine Absturzsicherung (Fallhöhe 1,80 bis 2,00 m) installiert
werden.
Der direkte Zugang vom Kinderspielplatz zur Anlage muss durch einen
„grünen“ Zaun gesichert bzw. verhindert werden.
Des Weiteren entspricht das Schachtbauwerk nicht dem Stand der Technik
und den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (Abstieg, Raumhöhe, Belüftung,
etc.) und dürfte nicht mehr betrieben werden.
Zusätzlich ist aufgrund der Anlage des Stadtgartens eine maximale
Wassertiefe von lediglich 20 cm zulässig. Dies kann mit reinen technischen
Maßnahmen nicht erzielt werden.
...
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Aufgrund der Verringerung der Wasserhöhung bzw. der Wassermenge im
Verhältnis auf die Größe der Wasserbecken und der langsamen Umwälzung muss
eine Wasseraufbereitungsanlage installiert werden. Ansonsten käme es in den
Sommermonaten zu einer raschen Keim- und Algenbildung, so dass das Wasser in
der Anlage sehr schnell „umkippen“ würde. Auch empfiehlt der BGV aus
haftungsrechtlichen Gründen den Einbau einer solchen Anlage. Das Gesundheitsamt
Rastatt fordert eine solche Anlage nicht ausdrücklich, sondern verlangt
lediglich Schilder mit dem Hinweis „Kein Trinkwasser“ und „Betreten verboten“
sowie eine aktive Unterbindung bei Zuwiderhandlungen.
Als Ergebnis der Planungen müssen bei vollständiger Erhaltung des
Denkmals in seinem ursprünglichen Sinn folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
·
Reduzierung der Wassertiefe
auf max. 20 cm (Verkehrssicherungspflicht)
·
Absturzsicherung im Bereich
des Denkmals (Verkehrssicherungspflicht)
·
„Grüner“ Zaun zur
Begrenzung in Richtung Spielplatz (Verkehrssicherungspflicht)
·
Sanierung der
Natursteinwände beim Denkmal (Standsicherheit)
·
Sanierung der Beckenanlage
(Undichtigkeit)
·
Anpassung der Technik auf
niedrigen Wasserstand (Wasserkreislauf, Wasseraufbereitung)
·
Erneuerung des
Technikschachts (Unfallverhütungsvorschriften und Technikanpassung)
·
Anschluss an Kanal
(Abwassersatzung)
·
Oberflächenentwässerung im
Bereich des Denkmals und der Beckenanlagen (Bauwerksschutz)
·
Rückbau des Pflanzbeetes
hinter den oberen Wasserspeiern
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die technische
Herausforderung bei der Komplettsanierung im Bereich der Tragwerke darin
besteht, die Entkoppelung der unterschiedlichen Materialien und der einzelnen
Bereiche vorzunehmen. Bei der Wassertechnik liegt sie in einer funktionierenden
Wasserumwälzung mit entsprechender Wasseraufbereitung.
Die Verwaltung hat unterschiedliche Varianten untersucht, um eine
fundierte Grundlage für die Entscheidung aufzuzeigen.
...
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Darstellung
der unterschiedlich untersuchten Varianten:
Variante 1: Umfasst
die Komplettsanierung der Brunnenanlage.
Variante 2: Obere
Becken werden analog zu Variante 1 saniert und das untere Becken (Basisbecken)
wird komplett abgebrochen und durch eine Rasenfläche ersetzt.
Variante 3: Sanierung
der Stirnwand und des Basisbecken. Obere Becken werden als „Eventfläche“ mit
witterungs-beständigem Holz-Polymer-Werkstoff ausgelegt.
Variante 4: Obere
Becken werden anlag zu Variante 1 saniert und das untere Becken als
„Eventfläche“ umgestaltet. Mehraufwendungen aufgrund von zusätzlichen
Änderungen in der Technik
Variante 5: Sicherung
der Stirnwand und Umwandlung der Becken in Pflanzbeete.
Variante 6: Sicherung
der Stirnwand und keine weiteren Sanierungsmaßnahmen (Ist-Zustand!)
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
Variante 4 |
Variante 5 |
Variante 6 |
Komplett-sanierung |
Sanierung obere Becken und Abbruch Basisbecken |
obere Becken als „Eventfläche“ und Sanierung
Basisbecken |
Sanierung obere Becken und Basisbecken als „Eventfläche“ |
Sicherung der Stirnwand; Becken als Pflanzbeete |
Sicherung der Stirnwand; (IST-Zustand) |
520.032,18 € |
478.184,52 € |
465.401,54 € |
483.729,92 € |
126.978,03 € |
115.078,03 € |
*In den Kostenschätzungen
sind die möglichen Planungskosten enthalten. Die Betriebs- und
Unterhaltungskosten werden auf 5.000 Euro pro Jahr veranschlagt.
Darüber hinaus wurde auch eine Aufteilung der Baumaßnahme in zwei
Bauabschnitten geprüft, wobei Mehrkosten von ca. 12.000,00 Euro entstehen
würden.
Die nachträglich installierten Wasserfontänen entsprechen nicht
dem historischen Erscheinungsbild der Gesamtanlage. Bei Verzicht der Fontänen
können Einsparungen im Bereich der Technik von ca. 10.000 Euro erzielt werden.
Den Mitgliedern des Technischen Ausschusses wurden die technischen
Besonderheiten durch Herrn Zachmann vom Ingenieurbüro Zachmann vorgestellt. Einstimmig
sprach sich das Gremium für eine Komplettsanierung des Brunnens aus.
...
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Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 folgende
Empfehlungen zur Vorlage an Gemeinderat beschlossen:
a)
Der Gemeinderat befürwortet eine Realisierung
des Fischbrunnens beim Erich-Burger-Heim und beauftragt die Verwaltung mit dem
Betreiber des Erich-Burger-Heimes Gespräche über den Standort zu führen. Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Einigung mit dem Betreiber die technische
Planung und eine standortangepasste Kostenschätzung auszuarbeiten und die
Kostenübernahme mit dem Investor zu besprechen. Die Ergebnisse werden dem
Technischen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
b)
Der Narrenbrunnen bleibt eingelagert, bis
ein Sponsor gefunden wird.
c)
Der Stadtgartenbrunnen wird einer
Komplettsanierung unterzogen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2015 und
2016 werden bereitgestellt.
Aufgrund der im Text beschriebenen Gründe zur weiteren Vorgehensweise
der einzelnen Brunnenanlagen, schlägt die Verwaltung vor, die Empfehlungen des
Technischen Ausschusses zu übernehmen und den Punkt b) so zu erweitern, dass
einer zukünftigen Realisierung des Narrenbrunnens nichts im Wege steht.
II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
folgende Vorgehensweise bei den Brunnenanlagen:
a)
Der Gemeinderat befürwortet eine
Realisierung des Fischbrunnens beim Erich-Burger-Heim und beauftragt die
Verwaltung eine standortgenaue Planung mit Kostenschätzung unter Einbeziehung
des Förderers und dem Betreiber des Erich-Burger-Heims zu erstellen. Die
Ergebnisse sind dem Technischen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
b)
Der Narrenbrunnen wird eingelagert, jedoch
wird die Verwaltung beauftragt im Rahmen der Planung des Markt- und
Kirchplatzes mögliche Standortüberlegungen zu untersuchen.
c)
Der Stadtgartenbrunnen wird einer
Komplettsanierung unterzogen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2015 und
2016 werden bereitgestellt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
|
|
Anlagenverzeichnis: