Betreff
1. Finanzbericht 2020 des Oberbürgermeisters und Einbringung des Nachtragshaushaltsplans 2020
Vorlage
VO/448/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussfassung, sondern zur Kenntnisnahme. Die Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2020 ist für den 16.09.2020 vorgesehen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister wird in der Sitzung den 1. Finanzbericht 2020 erstatten. Die Eckpunkte des in gleicher Sitzung einzubringenden Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2020 werden im Rahmen des Berichts erläutert und begründet.

 

Im Wesentlichen soll der Nachtragshaushalt dazu dienen, eine Aktualisierung der Planansätze insbesondere im Ergebnishaushalt vorzunehmen. Durch die Corona-Pandemie sind im Ergebnishaushalt rund 6,5 Mio. EUR Mindereinnahmen und rund 740 TEUR Mehrausgaben entstanden.

 

Deshalb wurden auch einige Vorhaben im Finanzhaushalt zeitlich verschoben, soweit die Arbeiten nicht bereits im Gange sind.

 

Zur Sicherung der Liquidität bleibt die im Haushaltsplan schon veranschlagte und beschlossene Aufnahme eines Kredites von 1,5 Mio. EUR bestehen. Die in den Vorjahren aufgrund der guten Haushaltslage noch mit Eigenmitteln vorgenommene Finanzierung der Investitionen ist aufgrund der jetzigen Haushaltslage nicht mehr möglich. Der Schuldenstand im städtischen Haushalt wird zum Jahresende voraussichtlich 12,2 Mio. EUR (VJ: 11,4 Mio. EUR) betragen.

 

Um mit Hinblick auf die Corona-Pandemie eine größere Flexibilität zu erreichen, wird vorgeschlagen, den im Haushaltsplan 2020 schon genehmigten Kassenkredit von
8 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR zu erhöhen. Nach § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung ist die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, wenn der Höchstbetrag der Kassenkredite ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt, dies sind 17.931.900 EUR.

 

In der Anlage ist neben der Nachtragshaushaltssatzung eine Übersicht aller Änderungspositionen des Stadthaushalts mit Kurzerläuterungen enthalten.

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsplan entfaltet für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellt den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan.

 

 


Anlagenverzeichnis: