III.
Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussfassung, sondern zur Kenntnisnahme. Die
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2020 ist für den 16.09.2020
vorgesehen.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister wird in der Sitzung den 1. Finanzbericht 2020 erstatten. Die
Eckpunkte des in gleicher Sitzung einzubringenden Nachtragshaushaltsplanes für
das Jahr 2020 werden im Rahmen des Berichts erläutert und begründet.
Im Wesentlichen soll
der Nachtragshaushalt dazu dienen, eine Aktualisierung der Planansätze
insbesondere im Ergebnishaushalt vorzunehmen. Durch die Corona-Pandemie sind im
Ergebnishaushalt rund 6,5 Mio. EUR Mindereinnahmen und rund 740 TEUR
Mehrausgaben entstanden.
Deshalb wurden auch
einige Vorhaben im Finanzhaushalt zeitlich verschoben, soweit die Arbeiten
nicht bereits im Gange sind.
Zur Sicherung der
Liquidität bleibt die im Haushaltsplan schon veranschlagte und beschlossene
Aufnahme eines Kredites von 1,5 Mio. EUR bestehen. Die in den Vorjahren
aufgrund der guten Haushaltslage noch mit Eigenmitteln vorgenommene
Finanzierung der Investitionen ist aufgrund der jetzigen Haushaltslage nicht
mehr möglich. Der Schuldenstand im städtischen Haushalt wird zum Jahresende
voraussichtlich 12,2 Mio. EUR (VJ: 11,4 Mio. EUR) betragen.
Um mit Hinblick auf
die Corona-Pandemie eine größere Flexibilität zu erreichen, wird vorgeschlagen,
den im Haushaltsplan 2020 schon genehmigten Kassenkredit von
8 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR zu erhöhen. Nach § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung ist die
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, wenn der Höchstbetrag der
Kassenkredite ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen
Aufwendungen übersteigt, dies sind 17.931.900 EUR.
In der Anlage ist
neben der Nachtragshaushaltssatzung eine Übersicht aller Änderungspositionen
des Stadthaushalts mit Kurzerläuterungen enthalten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplan entfaltet für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellt den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan.
Anlagenverzeichnis: