Betreff
Kommunaler Behindertenbeauftragter
Vorlage
TEST VO/101/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Zum 1. Mai 2015  richtet die Stadtverwaltung die Stelle eines kommunalen Behindertenbeauftragten ein. Der Stellenanteil beträgt  50 Prozent einer Vollzeitstelle.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Seit vielen Jahren gibt es in der Stadtverwaltung Bühl die verwaltungsinterne Funktion eines Behindertenbeauftragten für die Beschäftigten. Er kümmert sich um die „Vertretung“ der Schwerbehinderten, fördert deren Eingliederung, vertritt Ihre Interessen innerhalb der Verwaltungsorganisation und steht ihnen  beratend und helfend zur Seite. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.

 

In der Behindertenpolitik hat nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 ein Paradigmenwechsel stattgefunden: von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft. Damit rückt dieses Thema auch in den kommunalen Fokus. Es wird Aufgabe der Städte und Gemeinden, die Voraussetzungen für die Teilhabe zu schaffen und eine bessere Integration zu fördern.

 

Um den Belangen und Interessen von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt besser Rechnung tragen zu können und um die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern, beabsichtigt die Stadtverwaltung die Stelle eines kommunalen Behindertenbeauftragten einzurichten. Sie räumt damit diesem Thema eine hohe Priorität ein.

 

Aufgaben und Funktion eines kommunalen Behindertenbeauftragten

 

Der Behindertenbeauftragte ist der erste Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für Menschen mit Behinderungen. Dabei ist seine Tätigkeit nicht auf eine Behindertengruppe allein bezogen, sondern berücksichtigt alle Menschen mit Behinderungen in der Kommune. Zwei Mal pro Woche wird eine feste Sprechstunde eingerichtet. Darüber hinaus sind Gesprächstermine nach Absprache möglich.

 

Da er eine Querschnittsfunktion wahrnimmt, arbeitet er mit allen Bereichen in der Stadtverwaltung zusammen. Er hat direktes Zugangsrecht zur Verwaltungsspitze.

 

Darüber hinaus kooperiert er mit freien Trägern, Verbänden und Selbsthilfegruppen und steht im Kontakt mit allen Behörden, Dienststellen, Einrichtungen in der Kommune.

 

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

-       Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen (Erstanlaufstelle mit „Wegweiserfunktion“ / Hilfe zur Selbsthilfe)

 

-       Kooperation mit Institutionen und Koordination der Angebote vor Ort

 

-       Erstellung einer Konzeption zur besseren Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen

 

-       Beteiligung bei der Inklusionsplanung für die Bühler Bildungseinrichtungen

 

-       Beteiligung an Verfahren und Gremien, soweit Belange der Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung berührt sind

 

-       Beteiligung bei Planungen insbesondere im Verkehrsbereich und der Infrastrukturgestaltung (Barrierefreiheit)

 

-       Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

 

-       Netzwerkarbeit

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: