II. Beschlussvorschlag:
Zum 1. Mai 2015
richtet die Stadtverwaltung die Stelle eines kommunalen
Behindertenbeauftragten ein. Der Stellenanteil beträgt 50 Prozent einer Vollzeitstelle.
I. Sachverhalt:
Seit vielen Jahren gibt es in der Stadtverwaltung Bühl die
verwaltungsinterne Funktion eines Behindertenbeauftragten für die
Beschäftigten. Er kümmert sich um die „Vertretung“ der Schwerbehinderten,
fördert deren Eingliederung, vertritt Ihre Interessen innerhalb der
Verwaltungsorganisation und steht ihnen beratend
und helfend zur Seite. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den
einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe
betreffen.
In
der Behindertenpolitik hat nicht zuletzt durch die
UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 ein Paradigmenwechsel
stattgefunden: von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft. Damit rückt
dieses Thema auch in den kommunalen Fokus. Es wird Aufgabe der Städte und
Gemeinden, die Voraussetzungen für die Teilhabe zu schaffen und eine bessere
Integration zu fördern.
Um
den Belangen und Interessen von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt
besser Rechnung tragen zu können und um die Lebenssituation von Betroffenen zu
verbessern, beabsichtigt die Stadtverwaltung die Stelle eines kommunalen
Behindertenbeauftragten einzurichten. Sie räumt damit diesem Thema eine hohe
Priorität ein.
Aufgaben
und Funktion eines kommunalen Behindertenbeauftragten
Der Behindertenbeauftragte ist der erste
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung für Menschen mit Behinderungen. Dabei
ist seine Tätigkeit nicht auf eine Behindertengruppe allein bezogen, sondern
berücksichtigt alle Menschen mit Behinderungen in der Kommune. Zwei Mal pro
Woche wird eine feste Sprechstunde eingerichtet. Darüber hinaus sind
Gesprächstermine nach Absprache möglich.
Da
er eine Querschnittsfunktion wahrnimmt, arbeitet er mit allen Bereichen in der
Stadtverwaltung zusammen. Er hat direktes Zugangsrecht zur Verwaltungsspitze.
Darüber
hinaus kooperiert er mit freien Trägern, Verbänden und Selbsthilfegruppen und
steht im Kontakt mit allen Behörden, Dienststellen, Einrichtungen in der
Kommune.
Aufgabenschwerpunkte:
-
Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen
(Erstanlaufstelle mit „Wegweiserfunktion“ / Hilfe zur Selbsthilfe)
-
Kooperation mit Institutionen und
Koordination der Angebote vor Ort
-
Erstellung einer Konzeption zur besseren
Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
-
Beteiligung bei der Inklusionsplanung für
die Bühler Bildungseinrichtungen
- Beteiligung
an Verfahren und Gremien, soweit Belange der Gleichstellung, Integration und
Teilhabe von Menschen mit Behinderung berührt sind
- Beteiligung
bei Planungen insbesondere im Verkehrsbereich und der Infrastrukturgestaltung
(Barrierefreiheit)
-
Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung
-
Netzwerkarbeit
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: