Betreff
Zuschüsse an sporttreibende Vereine im Jahr 2020
Vorlage
VO/458/2020
Art
Vorlage

III. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt folgende Barzuwendungen als Zuschüsse an sporttreibende Vereine für das Jahr 2020:

 

          Verein                                                                                                    Zuschuss 2020

 

TV Bühl

32.438 €

TV Eisental

10.279 €

Gymnastikgruppe Moos

2.311 €

SV Kappelwindeck

16.690 €

VfB Bühl

14.930 €

SV Altschweier

5.454 €

SC Eisental

4.196 €

SV Neusatz

7.465 €

SV Vimbuch

12.919 €

SV Weitenung

8.141 €

Taekwon Do Schule Olymp Bühl

1.850 €

Bushido Bühl

886 €

Budozentrum Dokan Bühl

3.316 €

Schützenverein Kappelwindeck

802 €

Schützenverein Eisental

1.179 €

Schützenverein Neusatz

551 €

Tennisclub Vimbuch

1.556 €

TC Bühl

4.385 €

Reit- und Fahrverein „St. Leonhard“

2.688 €

Ski-Club Bühl

1.604 €

Ski-Club Immenstein Neusatz

844 €

Rennrodelclub "Weißer Blitz"

509 €

Langlaufzunft Burg Windeck

212 €

Radfahrer – Verein Jägerweg Kappelwindeck

212 €

Radfahrverein "Sturmvogel" Moos

304 €

Seglergemeinschaft Rheinmünster

212 €

Tauchsportverein Mittelbaden

212 €

Bühler Boule-Club

296 €

Sportkegelclub Rot-Weiß Bühl

212 €

Modellsportverein Bühl

212 €

Behindertensportverein

421 €

Frauengymnastik Altschweier

676 €

Turnier Tanz Club Bühl e.V.

254 €

Gleitschirmfreunde Bühlertal-Bühl

254 €

DRK-Seniorengymnastik

340 €

Altenwerk Altschweier (Gymnastik)

170 €

Seniorengemeinschaft Vimbuch

170 €

Frauengemeinschaft Balzhofen (Gymnastik)

340 €

Tischtennisgemeinschaft Balzhofen

170 €

Frauengemeinschaft Oberbruch

170 €

Frauengemeinschaft Oberweier

170 €

 

 

Gesamt

140.000 €

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Die Bedeutung eines vielfältigen und gesunden Vereinslebens für ein intaktes soziales Umfeld ist unbestritten, immer wieder wird insbesondere die Einbindung junger Menschen in die sozialen Strukturen eines Vereins als besonders wichtig bestätigt. Der hohe Stellenwert, der in Bühl den vielfältig tätigen kulturellen, sozialen oder sportlich engagierten Vereine beigemessen wird, findet seinen Ausdruck nicht nur in zahlreichen unbaren Hilfeleistungen durch die Stadt, sondern auch mit Barzuschüssen als finanzieller Unterstützung.

 

Seit 1979 werden Zuschüsse an Bühler Sportvereine unter besonderer Berücksichtigung der vereinsinternen Jugendarbeit verteilt. Um einen sparsamen Umgang mit Ener­gie zu fördern, wurde 1991 außerdem eine Energiekostenpauschale eingeführt; seither kommen die Vereine für ihre entstehenden Kosten aus Strom, Wasser/Abwasser, Gas, Heizöl selbst auf.

 

Für die letzten Jahre wurden Mittel für Barzuschüsse in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen.

 

Die Kriterien für die Zuschussverteilung gemäß der 2009 erstmals angewandten Neukonzeption sind:

 

·        Vereinsgröße
Für die allgemeine Vereinsarbeit wird ein Betrag zugrunde gelegt, der sich an der Vereinsgröße nach der Mitgliederzahl orientiert (= Grundzuschuss).

·        Jugendarbeit
Die Mitgliedschaft von jugendlichen Mitgliedern soll besonders gefördert werden und erfährt deshalb ein besonderes Gewicht.

·        Spielbetrieb/Trainingsaufwand
Der für Jugendmannschaften anfallende Zeit- und Trainingsaufwand wird zusätzlich berücksichtigt.

·        Saisondauer
Insbesondere die zeitliche Belastung aus dem Spielbetrieb ist von der Saisonlänge abhängig und soll daher unterschiedlich berücksichtigt werden.

·        Raum- und Verbrauchskosten (frühere Energiekostenpauschale)
Hier wird die unter den Vereinen stark unterschiedliche finanzielle Belastung aus Raum- und Verbrauchskosten berücksichtigt, in welche die frühere Energiekostenpauschale eingeflossen ist.

 

 

 

Die Bewertungsfaktoren werden durch den Sportausschuss jährlich überprüft. Die Bewertung und das Ergebnis für jeden Verein sind aus der beigefügten Tabelle (Anlage 1) ersichtlich. Um größere jährliche Schwankungen bei der Zuschussgewährung zu vermeiden, wurde auf Wunsch des Sportausschusses die bisherige Basisgröße für die Gewichtung der Jugendlichen (1 Punkt je angefangene 50 Jugendliche) seit dem Jahr 2011 nochmals unterteilt (nunmehr 0,1 Punkte je 5 Jugendliche). 

 

 

 


II. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel für die Barzuschüsse an Sportvereine sind im Haushaltsplan 2020 im THH 4 unter PC 4210 – Förderung des Sports - 43180000 Zuschüsse an übrigen Bereich (Seite 306) bereitgestellt.

 

 


Anlagenverzeichnis: