III.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zum Verkauf der Grundstücke im
Baugebiet „Feuerwehrgerätehaus“ in Balzhofen zu.
Der Gemeinderat
stimmt den Verwaltungsvorschlägen zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen
zu. Der Kaufpreis beträgt 225,00 €/m² Grundstücksfläche incl. Abwasserbeitrag
und der abgelösten Erschließungsbeiträge bzw. 250,00 €/m² Grundstücksfläche bei
einer Bebauung mit einem Doppelhaus. Die Wertminderungen für die mit den
Leitungsrechten belasteten Grundstücksteilflächen betragen 10 % bzw. 20 %.
Die Verwaltung wird zur Vornahme aller weiteren
Schritte hinsichtlich der Bauplatzverkäufe beauftragt.
I.
Sachverhalt:
Im beigefügten Bebauungsplan -Anlage 1- ist das
Baugebiet „Feuerwehrgerätehaus“ in Bühl-Balzhofen dargestellt. Die Planstraße
ist in einer Zwischenausbaustufe hergestellt und nutzbar. Entwässerungskanäle
für Schmutz- und Regenwasser incl. Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze
wurden verlegt.
Die Telekom hat in der durch den Bebauungsplan
festgelegten Leitungstrasse separate Leitungen bis an jedes Baugrundstück
gelegt.
Die Versorgungsleitungen der Stadtwerke Bühl
für Wasser, Strom und Gas sowie das Breitbandkabel sind in diesen
Schutzstreifen ebenfalls eingebaut, jedoch ohne die Einleitungen in die
Grundstücke, da die Stellung der Baukörper noch nicht bekannt ist. Die
Grundstückseinleitungen werden nach Absprache mit den künftigen Bauherren im
Zuge der Bauplatzverkäufe verlegt.
In der -Anlage 2- sind alle fünf baureifen,
städtischen Bauplätze im Baugebiet „Feuerwehrgerätehaus“ mit insgesamt 2.681 m²
dargestellt. Diese Bauplätze sollen nun vermarktet werden. Der Stadt liegen
dafür zahlreiche Anfragen von Interessenten vor. Die Vergabe der Bauplätze soll
gemäß der in der heutigen Sitzung beschlossenen „Bauplatzvergabe-Richtlinie mit
Vergabekriterien zum Verkauf von Wohnbauplätzen“ erfolgen.
Für die fünf städtischen Bauplätze mit einer
Größe zwischen 498 m² bis 579 m² hat die Verwaltung auf der Grundlage der
ermittelten Selbstkosten einen Kaufpreis von 225,00 €/m² Grundstücksfläche
incl. des abgelösten Erschließungsbeitrages und des Abwasserbeitrages
ermittelt. Für den Fall, dass die Bauplätze mit einem Doppelhaus bebaut werden,
erhöht sich der Kaufpreis auf insgesamt 250,00 €/m² Grundstücksfläche incl. der
Beiträge. Die ermittelten Werte stellen den Verkehrswert dar.
Drei der Bauplätze sind - entsprechend der
Festsetzungen des Bebauungsplanes - mit Leitungsrechten belastet. Die
betroffenen Flächen mit einer Breite von 3 m für den Schutzstreifen sind
künftig von einer Bebauung frei zu halten.
Für die mit einem Leitungsrecht belasteten
Grundstücksteilflächen soll eine Wertminderung von 10 % bzw. 20 % auf den Wert
für Grund und Boden gewährt werden. Der Wertverlust wird durch den Eigenbetrieb
Abwasser ausgeglichen und letztlich über die Abwasserbeiträge refinanziert.
Die Leitungsrechte werden durch die Eintragung
von Dienstbarkeiten im Grundbuch dinglich gesichert.
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Baukostenzuschüsse (Anschlusskosten) für die
Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation sind im Kaufpreis
nicht enthalten. Die diesbezüglichen Anschlusskosten werden im Zuge der
Durchführung des Neubauvorhabens direkt von dem jeweiligen Versorgungsträger
erhoben.
Im Weiteren haben die Käufer die üblichen mit
dem Erwerb eines Grundstückes anfallenden Kosten für die Beurkundung und den
Grundbuchvollzug sowie die Grunderwerbssteuer zu tragen. Die Stadt trägt die
Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeiten und die Vermessungskosten.
Weitere Verkaufsbedingungen, insbesondere ein
städtisches Wiederkaufsrecht, die Verpflichtung zum Neubau innerhalb von 2
Jahren sowie Regelungen zur Eigennutzung des Wohngebäudes, sind in § 6 der
Vergaberichtlinien bereits festgelegt.
Der Kaufpreis ist bei der Beurkundung zur
Zahlung fällig.
Nach dem heutigen
Beschluss über die Bauplatzvergabe-Richtlinien mit Vergabekriterien stellt sich
die weitere Vorgehensweise wie folgt dar:
1.
Beschlussfassung des Gemeinderates zur Festlegung der
Verkaufsbedingungen, insbesondere des Kaufpreises von 225,00 €/m² bzw. 250,00
€/m² erschlossene Grundstücksfläche.
2.
Öffentliche Bekanntgabe der Vermarktung im Amtsblatt
und über Baupilot mit einer Bewerbungsfrist von 8 Wochen voraussichtlich ab dem
14.08.2020, dass die Stadt Bühl im Baugebiet „Feuerwehrgerätehaus“ vier der
insgesamt fünf Grundstücke in 2020 veräußern möchte. Der Verkauf des fünften
Grundstückes erfolgt an einen Alteigentümer, da die Stadt ihm gegenüber im
Rahmen des Grunderwerbs eine vertragliche Verpflichtung zum Rückerwerb eines
Bauplatzes zu erfüllen hat.
3.
Erstellung eines Rankings zu den eingegangenen
Bewerbungen über Baupilot.
4.
Abschließende Vorlage an den Gemeinderat zur
Beschlussfassung über die Verkaufszuschläge.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den
Verkaufsbedingungen für städtische Wohnbaugrundstücke im Baugebiet
„Feuerwehrgerätehaus“ in Bühl-Balzhofen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Erlöse aus dem
Verkauf der Bauplätze.
Anlagenverzeichnis: