Betreff
Umbenennung der "Alban-Stolz-Straße" in "Straße der Weißen Rose"
Vorlage
VO/479/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die auf beigefügtem Plan (Anlage 4) gekennzeichnete „Alban-Stolz-Straße“ in „Straße der Weißen Rose“ umzubenennen.


I. Sachverhalt:

 

Am 22. Januar 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, das Verfahren zur Umbenennung der Alban-Stolz-Straße einzuleiten. Daraufhin wurden die Bewohner und die Eigentümer mit einem Schreiben erstmals angehört. Darin wurde u.a. auch der in der Sitzung genannte Vorschlag mit der möglichen zukünftigen Benennung nach Anneliese Knoop-Graf erwähnt.

 

Von den rund 75 angeschriebenen Personen und Institutionen haben damals 17 eine Rückmeldung gegeben, welche als Anlage 1 und Anlage 2 (Übersicht) beigefügt sind. Davon sprachen sich acht Personen gegen eine Umbenennung aus, während neun dafür bzw. zumindest nicht dagegen waren. Die Mehrheit der Befürworter sprach sich jedoch für einen anderen Straßennamen aus.

 

Da das Ergebnis der Anhörung nicht eindeutig war, wurde die Angelegenheit nochmals nichtöffentlich am 27. Mai 2020 im Gemeinderat behandelt. Nach reger Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, mit dem neuen Namensvorschlag „Straße der Weißen Rose“ in die erneute Anhörung zu gehen.

 

Im Rahmen dieser zweiten Anhörung gingen neun Stellungnahmen von Einzelpersonen und Eheleuten ein, welche als Anlage 3 beigefügt ist. Überwiegend findet der neue Namensvorschlag „Straße der Weißen Rose“ Zustimmung. Darüber hinaus liegt eine Unterschriftenliste mit 43 Namen vor. Die Unterzeichner sind gegen eine Umbenennung und schließen sich der Stellungnahme einer Bewohnerin an, die bereits bei der ersten Anhörung entsprechende Ausführungen gegen eine Umbenennung gemacht hat.

 

In der Sitzung am 22. Juli 2020 wurde der Gemeinderat mit einem Zwischenbericht über das Ergebnis der zweiten Anhörung informiert. Eine nochmalige nichtöffentliche Behandlung wurde nicht für notwendig erachtet, sodass heute der endgültige Beschluss über die Umbenennung erfolgen kann.

 

Sofern der Gemeinderat diesen Beschluss fasst, wird er allen Betroffenen bekanntgegeben, bevor mit dem Austausch der Straßenschilder die Straßenumbenennung vollzogen werden kann, evtl. in Form einer schlichten Zeremonie. Unter den neuen Straßennamensschildern wird dann auch jeweils ein entsprechender Erläuterungstext angebracht werden.


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine.

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Geringe Kosten für den Austausch der Straßenschilder.