Betreff
Antrag auf Mehrgenerationenhaus - Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung und Kinder- und Familienzentrum Bühl; Verlängerung der Förderung
Vorlage
VO/483/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, dass das Mehrgenerationenhaus „Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung und Kinder- und Familienzentrum Bühl“ für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 in die kommunalen Planungen zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird. Für den Förderzeitraum wird eine Komplementärförderung i. H. v. 10.000 €/Jahr bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folgeantrag für die Förderung des Bürger- und Kommunikationszentrums Weitenung sowie des Kinder- und Familienzentrums Bühl im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

laut Beschluss-

vorschlag

abweichender

Beschluss

         Ja

       Nein

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 


I. Sachverhalt:

Seit dem 01.01.2017 sind das Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum in das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen worden. Ziel dieses Programmes ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung von Mehrgenerationenhäusern (= z. B. Bürger- und Kommunikationszentren) bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt damit die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und den Anforderungen aus der Integrationsarbeit gerecht zu werden. Eine wichtige Aufgabe des Mehrgenerationenhauses ist es folglich, einen zentralen Begegnungsort für unterschiedliche Generationen und Kulturen zu schaffen.

 

Das Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum haben sich sehr gut weiterentwickelt und ihre Angebote ausgebaut. Durch die Einführung und den Ausbau verschiedenster Angebote in den Häusern (z. B. Café International) konnte die Stadt Bühl der Herausforderung der Flüchtlingszuweisung gerecht werden. Und auch für die bereits in Bühl lebenden Menschen mit Migrationshintergrund wurden verschiedenste Angebote etabliert. Die Einrichtungen wurden damit zu einer zentralen Anlaufstelle um niederschwellige Begegnungen zu ermöglichen und Integration aktiv zu leben. 

 

Auch das generationsübergreifende Miteinander wurde durch den Ausbau der intergenerativen Angebote gefördert. An den beiden Standorten wurden mit insgesamt 18 Angeboten für alle Generationen und Kulturen zwei zentrale Begegnungszentren geschaffen. Die beiden Einrichtungen haben sich fest in der Bevölkerung etabliert was auch die rege Teilnahme an den Angeboten zeigt. Täglich werden die Einrichtungen von einer Vielzahl an Personen genutzt. 

 

Im Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2020 konnten über die Förderung des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ die überwiegenden Kosten für den laufenden Betrieb des an zwei Orten verankerten Mehrgenerationenhauses abgedeckt werden. Die Zuwendung wurde als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung i. H. v. 30.000 €/Jahr gewährt und für den Betrieb und die Entwicklung des Mehrgenerationenhauses verwendet.

 

Mit Ablauf des 31.12.2020 läuft der Förderzeitrahmen aus. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt eine weitere Förderung im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028. Auch hier handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung; jedoch nunmehr i. H. v. 40.000 €/Jahr. Generell zuschussfähig sind sowohl Personalausgaben als auch Sachausgaben. Die Kommune bzw. die Stadt Bühl muss hierfür – wie bereits in der Vergangenheit – einen zusätzlichen Eigenanteil i. H. v. 10.000 €/Jahr leisten (= Projektkosten max. 50.000 €/Jahr).

 

Für eine Förderung der beiden Einrichtungen nach dem Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusseses. Dieser Beschluss muss mit den Antragsunterlagen zum 30.09.2020 eingereicht werden.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Erhalt eines Zuschusses i. H. v. 40.000,-- €/Jahr.

 

 


Anlagenverzeichnis: