IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Mehrgenerationenhaus „Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung und Kinder- und Familienzentrum Bühl“ für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2028 in die kommunalen Planungen zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden wird. Für den Förderzeitraum wird eine Komplementärförderung i. H. v. 10.000 €/Jahr bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folgeantrag für die Förderung des Bürger- und Kommunikationszentrums Weitenung sowie des Kinder- und Familienzentrums Bühl im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ zu stellen.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl
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laut Beschluss- vorschlag |
abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
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I.
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2017 sind das Bürger- und
Kommunikationszentrum Weitenung sowie das Kinder- und Familienzentrum in das
Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend aufgenommen worden. Ziel dieses Programmes ist es,
die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung
von Mehrgenerationenhäusern (= z. B. Bürger- und Kommunikationszentren)
bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt damit die Kommunen in
ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden
Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang und die Inanspruchnahme
von sozialer Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und
den Anforderungen aus der Integrationsarbeit gerecht zu werden. Eine wichtige
Aufgabe des Mehrgenerationenhauses ist es folglich, einen zentralen
Begegnungsort für unterschiedliche Generationen und Kulturen zu schaffen.
Das Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung sowie das
Kinder- und Familienzentrum haben sich sehr gut weiterentwickelt und ihre
Angebote ausgebaut. Durch die Einführung und den Ausbau verschiedenster
Angebote in den Häusern (z. B. Café International) konnte die Stadt Bühl der
Herausforderung der Flüchtlingszuweisung gerecht werden. Und auch für die
bereits in Bühl lebenden Menschen mit Migrationshintergrund wurden
verschiedenste Angebote etabliert. Die Einrichtungen wurden damit zu einer
zentralen Anlaufstelle um niederschwellige Begegnungen zu ermöglichen und Integration
aktiv zu leben.
Auch das generationsübergreifende Miteinander wurde durch
den Ausbau der intergenerativen Angebote gefördert. An den beiden Standorten
wurden mit insgesamt 18 Angeboten für alle Generationen und Kulturen zwei
zentrale Begegnungszentren geschaffen. Die beiden Einrichtungen haben sich fest
in der Bevölkerung etabliert was auch die rege Teilnahme an den Angeboten
zeigt. Täglich werden die Einrichtungen von einer Vielzahl an Personen
genutzt.
Im Zeitraum vom 01.01.2017 – 31.12.2020
konnten über die Förderung des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ die
überwiegenden Kosten für den laufenden Betrieb des an zwei Orten verankerten
Mehrgenerationenhauses abgedeckt werden. Die Zuwendung wurde als
Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung i. H. v. 30.000 €/Jahr
gewährt und für den Betrieb und die Entwicklung des Mehrgenerationenhauses
verwendet.
Mit Ablauf des 31.12.2020 läuft der
Förderzeitrahmen aus. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend beabsichtigt eine weitere Förderung im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum
31.12.2028. Auch hier handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung; jedoch
nunmehr i. H. v. 40.000 €/Jahr. Generell zuschussfähig sind sowohl
Personalausgaben als auch Sachausgaben. Die Kommune bzw. die Stadt Bühl muss
hierfür – wie bereits in der Vergangenheit – einen zusätzlichen Eigenanteil i.
H. v. 10.000 €/Jahr leisten (= Projektkosten max. 50.000 €/Jahr).
Für eine Förderung der beiden
Einrichtungen nach dem Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ bedarf es eines
Gemeinderatsbeschlusseses. Dieser Beschluss muss mit den Antragsunterlagen zum
30.09.2020 eingereicht werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Erhalt eines Zuschusses i. H. v. 40.000,-- €/Jahr.
Anlagenverzeichnis: