IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der als
Anlage beigefügten Vereinbarung zur Verlängerung des Vertrages über die
Durchführung der ALT Leistungen zu.
I.
Sachverhalt:
Am 16.11.2012 wurde zwischen der Stadt Bühl als
Auftraggeberin, dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und der Firma Zeller als
Auftragnehmerin ein Vertrag über die Durchführung eines bedarfsorientierten
Bestellverkehrs auf den Linien der Citylinie Bühl, kurz „Anruf-Linien-Taxi
(ALT)“ geschlossen. Der KVV hat den Vertrag mitunterzeichnet, weil auch die
ALT-Verkehre in das Regelwerk des KVV eingebunden sind.
Konzessionsrechtlich sind die ALT-Verkehre
Bestandteil der jeweiligen Buslinienverkehre und können nur liniengebunden
angeboten werden. Dies steht einer flexibleren Gestaltung dieses speziellen
Angebotes entgegen. Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger für den ÖPNV
beabsichtigt eine Überplanung der ALT-Verkehre.
Weil eine langfristige Vergabe der
ALT-Leistungen im Zuge der in diesem Jahr durchgeführten Ausschreibung für die
Neuvergabe der Busleistungen auf den Citylinien einer Überplanung
entgegensteht, wurde darauf verzichtet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre es dagegen
sinnvoll, den bestehenden Vertrag mit der Fa. Zeller um zwei Jahre bis zum
Dezember 2022 zu verlängern. Eine darüber hinaus gehende vertragliche Bindung
wird nicht empfohlen, weil die Möglichkeit besteht, dass danach die
Zuständigkeit der Stadt Bühl für die ALT-Verkehre entfällt.
Für den Zeitraum Dezember 2020 bis Dezember 2022
ist eine Verlängerungsvereinbarung mit Bezug auf den bestehenden Vertrag
ausreichend. Aufgrund der Veränderungen in Art und Umfang der Leistungen durch
die im Frühjahr 2019 beschlossene Neukonzeption der Citylinie ist lediglich
eine Ergänzung um die neuen Fahrpläne und eine Neuregelung der Vergütung
notwendig.
Der Umfang der angebotenen Leistungen wird
deutlich ausgeweitet, wobei die Entwicklung der Nachfrage unklar ist. Eine
pauschalisierte Vergütung wie in den vergangenen Jahren, die auf
Erfahrungswerten beruhte, ist mit großen rechtlichen Risiken behaftet. Es wird
künftig das Vergütungssystem des Landkreises Rastatt angewandt, das nur eine
Vergütung vorsieht, wenn eine Fahrt abgerufen wird. Das Risiko der Deckung der
Fixkosten verbleibt beim Unternehmer, das wirtschaftliche Risiko der Stadt
liegt in der Höhe der Nachfrage.
Die Preise sind analog der Vergabepreise beim
Landkreis Rastatt, wurden bereits im September 2019 angeboten und gelten auch
für den Abschluss der Vereinbarung in diesem Jahr in gleicher Höhe weiter.
II. Klimatische Auswirkungen:
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kosten können aufgrund der unklaren Nachfrage nur mit Unsicherheiten kalkuliert
werden. Sie werden bei relativ hoher Inanspruchnahme auf ca. 250.000,- Euro /
Jahr geschätzt und würden damit den bei Konzeptbeschluss am 13.02.2019
genannten Kosten entsprechen.
Anlagenverzeichnis:
Vereinbarung