IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung zur Verlängerung des Vertrages über die Durchführung der ALT Leistungen zu.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Am 16.11.2012 wurde zwischen der Stadt Bühl als Auftraggeberin, dem Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) und der Firma Zeller als Auftragnehmerin ein Vertrag über die Durchführung eines bedarfsorientierten Bestellverkehrs auf den Linien der Citylinie Bühl, kurz „Anruf-Linien-Taxi (ALT)“ geschlossen. Der KVV hat den Vertrag mitunterzeichnet, weil auch die ALT-Verkehre in das Regelwerk des KVV eingebunden sind.

 

Konzessionsrechtlich sind die ALT-Verkehre Bestandteil der jeweiligen Buslinienverkehre und können nur liniengebunden angeboten werden. Dies steht einer flexibleren Gestaltung dieses speziellen Angebotes entgegen. Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger für den ÖPNV beabsichtigt eine Überplanung der ALT-Verkehre.

 

Weil eine langfristige Vergabe der ALT-Leistungen im Zuge der in diesem Jahr durchgeführten Ausschreibung für die Neuvergabe der Busleistungen auf den Citylinien einer Überplanung entgegensteht, wurde darauf verzichtet.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre es dagegen sinnvoll, den bestehenden Vertrag mit der Fa. Zeller um zwei Jahre bis zum Dezember 2022 zu verlängern. Eine darüber hinaus gehende vertragliche Bindung wird nicht empfohlen, weil die Möglichkeit besteht, dass danach die Zuständigkeit der Stadt Bühl für die ALT-Verkehre entfällt.

 

Für den Zeitraum Dezember 2020 bis Dezember 2022 ist eine Verlängerungsvereinbarung mit Bezug auf den bestehenden Vertrag ausreichend. Aufgrund der Veränderungen in Art und Umfang der Leistungen durch die im Frühjahr 2019 beschlossene Neukonzeption der Citylinie ist lediglich eine Ergänzung um die neuen Fahrpläne und eine Neuregelung der Vergütung notwendig.

 

Der Umfang der angebotenen Leistungen wird deutlich ausgeweitet, wobei die Entwicklung der Nachfrage unklar ist. Eine pauschalisierte Vergütung wie in den vergangenen Jahren, die auf Erfahrungswerten beruhte, ist mit großen rechtlichen Risiken behaftet. Es wird künftig das Vergütungssystem des Landkreises Rastatt angewandt, das nur eine Vergütung vorsieht, wenn eine Fahrt abgerufen wird. Das Risiko der Deckung der Fixkosten verbleibt beim Unternehmer, das wirtschaftliche Risiko der Stadt liegt in der Höhe der Nachfrage.

 

Die Preise sind analog der Vergabepreise beim Landkreis Rastatt, wurden bereits im September 2019 angeboten und gelten auch für den Abschluss der Vereinbarung in diesem Jahr in gleicher Höhe weiter.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten können aufgrund der unklaren Nachfrage nur mit Unsicherheiten kalkuliert werden. Sie werden bei relativ hoher Inanspruchnahme auf ca. 250.000,- Euro / Jahr geschätzt und würden damit den bei Konzeptbeschluss am 13.02.2019 genannten Kosten entsprechen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Vereinbarung