Betreff
Verpflichtungserklärung zur Garantierung des ökologischen Mehrwertes im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren (Wegesanierungen) in Kappelwindeck
Vorlage
VO/485/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Die Stadt Bühl verpflichtet sich für den Fall, dass ein ökologischer Mehrwert innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens „Bühl-Kappelwindeck“ nicht erreicht werden sollte,
1 % der Verfahrensfläche aus ihrem Anspruch für ökologische Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Wird der ökologische Mehrwert erreicht, ist diese Verpflichtung hinfällig.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 08.05.2019 hat die Stadt Bühl beim Landratsamt Rastatt - Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung - als Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in Kappelwindeck beantragt. Das Landratsamt hat dieses Projekt bereits in sein Arbeitsprogramm aufgenommen und Voruntersuchungen veranlasst. Dieses vereinfachte Flurbereinigungsverfahren hat im Wesentlichen das Ziel, in Teilen der Kappelwindecker Vorbergzone einige landwirtschaftliche Wirtschaftswege zu sanieren und die betroffenen Wege durch die Bodenordnung in städtisches Eigentum zu überführen. Das Konzept dazu mit den einzelnen detaillierten Maßnahmen wird noch vom Flurbereinigungsamt (weiter)entwickelt, die Stadt Bühl wird einvernehmlich beteiligt.

 

Auf dem beigefügten Übersichtsplan ist die vom Flurbereinigungsamt erstellte derzeitige Gebietsabgrenzung dargestellt. Sie umfasst zwei Teilbereiche mit insgesamt ca. 110 ha Fläche.

 

Am 15.09.2020 führte das Flurbereinigungsamt eine Informationsveranstaltung für Bürger durch.

 

Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren ist auch ein ökologischer Mehrwert durch noch zu ermittelnde und festzulegende Maßnahmen zu schaffen. Damit das Verfahren offiziell angeordnet werden kann, muss die Stadt Bühl durch eine schriftliche Erklärung dafür bürgen, dass dieser ökologische Mehrwert erreicht werden kann. Zur Absicherung bzw. Garantierung dieser Zielerreichung müsste die Stadt Bühl notfalls Flächen zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungserklärung bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

keine Auswirkungen

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Inanspruchnahme der Verpflichtung nicht zum Tragen kommt. Sollte dies doch der Fall sein, könnten ca. 6.000 € Grundstücksbereitstellungskosten anfallen.

 

 


Anlagenverzeichnis: