IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
beauftragt den Oberbürgermeister folgende Stellungnahme zum
Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkung Daxlanden-Eichstetten“
abzugeben:
Der
Oberbürgermeister
Regierungspräsidium
Karlsruhe
Abteilung
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
23. September 2020
Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
„380-kV-Netzverstärkung Daxlanden - Eichstetten“, Teilabschnitt A, Umspannwerk
Daxlanden - Grenze Regierungsbezirk Karlsruhe / Freiburg, TransnetBW GmbH
(Vorhabenträgerin); Stellungnahme
Sehr geehrte Damen
und Herren,
der Gemeinderat der
Stadt Bühl hat die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen zur Kenntnis
genommen, dient doch auch diese Maßnahme dazu, die gesteckten Klimaschutzziele
der BRD zu erreichen. Doch neben der Umsetzung der Energiewende gilt es auch
die Sicherung der Lebensqualität und der Naturgüter entsprechend gleichwertig
zu würdigen.
Die Gemarkung Bühl
lässt sich in 3 Bewertungszonen darstellen. Der Bereich Weitenung bis L 85,
Bereich Vimbuch und Balzhofen mit Anbindung an das Umspannungswerk Bühl sowie
Bereich Oberweier mit dem Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich.
Unsere Anregungen
werden im Folgenden entsprechend dieser „Zonendefinition“ dargestellt.
1. Weitenung – L 85
Für diesen Bereich
haben im Vorfeld bereits zahlreiche Gespräche mit Vorhabenträgerin, Verwaltung,
Ortschaftsrat und Bürgerinitiative stattgefunden.
Die Bürgerinitiative
hatte der Vorhabenträgerin auch immer wieder Skizzen zu möglichen
Trassenvarianten zur Verfügung gestellt.
In den nun
vorgelegten Planfeststellungsunterlagen wird die bereits im Vorfeld seitens der
Vorhabenträgerin immer stark vertretende Variante als Antragsvariante
dargestellt.
Die Abwägung der im
Vorfeld vielfach diskutierten unterschiedlichen Trassen wird in Anlage 16.1
abgehandelt. Allerdings hat die Vorhabenträgerin sich nicht mit der Optimierung
der seitens der BI vorgelegten Skizzen auseinandergesetzt, sondern lediglich
die vorgelegte Planung bewertet. Die Variante der BI wird als Variante
Weitenung 1 bezeichnet.
Unter Bezugnahme der
Gesamtbewertung 4.5 des Variantenvergleiches ist festzustellen, dass sich die
Antragsvariante und die Variante Weitenung 1 in nur 3 Kategorien unterscheiden.
Aus Sicht der Stadt
Bühl ist insgesamt zu den im Trassenvergleich erfolgten Bewertungsmerkmalen
noch folgende Ergänzungen zu liefern:
Bei der
Antragsvariante fehlt die Bewertung des im Bereich der Flurstücke 2527-2536
vorhanden Bewuchses. Die gesamten Flurstücke gelten als Ausgleichsfläche für
den BPL Sondergebiet Sportplatz Neusatz und den BPL Kreuzfeld in Weitenung. Ein
Teil der Fläche wurde als Wald angelegt. Diese müssen entsprechend bei der
Bewertung beachtet werden.
Inwieweit der
Eingriff die dort vorhandene Altlast berücksichtigt, ist den
Planfeststellungsunterlagen nicht ausreichend zu entnehmen.
Nicht
nachvollziehbar ist die Bewertung des Landschaftsbildes. Entsteht doch durch
die höheren Masten ein weitaus sichtbarer Eingriff in den Naturraum um
Weitenung. Doch nicht nur alleine das Landschaftsbild ist hier heranzuziehen,
sondern auch die weiterhin bestehende Zerschneidung der Landschaft. Durch eine
Bündelung mit der BAB5 könnte für diesen Landschaftsbereich ein hochwertiger
Naherholungsbereich entstehen (hier wird auch in Anlage 16.1 auf Seite 92
Bündelungsgebot nach Regionalplanung verwiesen).
Weiter wird in den
Planfeststellungsunterlagen immer von einem Abschnitt von 680 m gesprochen.
Festzustellen ist, dass hierzu seitens der Bürgerinitiative ein ergänzender
Vorschlag vorliegt, die Parallelität bis zu den Masten 473 + 123 A zu führen.
Diese Überprüfung fehlt gänzlich.
Es ist zu prüfen, ob
hierdurch nicht die Möglichkeit besteht auf weitere, laut Vorhabenträgerin, die
Planung wesentlich verteuernde Winkelmasten oder weitere Masten zu verzichten.
Laut Vorhabenträgerin wird heute von größeren Überspannungsweiten ausgegangen.
Fest steht, dass auf
jeden Fall mit der seitens der BI ergänzten Variante dem Bündelungsgebot
weitaus mehr Rechnung getragen werden kann als seitens der Vorhabenträgerin
bewertet.
Dargestellt wird die
Antragsvariante mit 4,3 Mio. € für 10 Masten, davon 6 Winkelmasten, die
Variante Weitenung 1 mit 5,1 Mio. € für 12 Masten, davon 8 Winkelmasten und die
Variante Weitenung 2 mit 5,3 Mio. € für 12 Masten, davon 10 als Winkelmasten
ausgeführt. Inwieweit in dieser Berechnung eingeflossen ist, dass bei der
Antragsvariante 2 Maststandorte in einer Altlastfläche liegen und hier
eventuell auch mit Mehrkosten gerechnet werden muss, ist nicht dargelegt. Unter
Umständen entsteht hier sogar eine Kostenneutralität mit der Variante Weitenung
1.
Auf Grund dieser
Tatsachen ist für die Stadt Bühl die Bewertung zu den Kosten unter der
Überschrift „Gradliniger Verlauf“ nicht nachvollziehbar und erhält gegenüber
den anderen Bewertungsmerkmalen einen zu hohen Stellenwert, lässt sich doch der
Mehrwert an Lebensqualität nicht in Geld ausdrücken.
Bei der
Antragsvariante soll auch ein vorhandener Obstbaumstreifen entfallen. Dieser
ist Bestandteil einer Streuobstallee. Es ist nicht verständlich, warum dieser
entfernt werden soll. Die in diesem Bereich geplante Zuwegung sowie
Arbeitsflächen, sind zugunsten des Bestandschutzes zu überplanen. Ergänzend
hierzu ist auch die Gesamtzuwegung zu überplanen. Es kann nicht sein, dass bei
alternativen Möglichkeiten die Baustellenzufahrten direkt im Bereich
vorhandener Wohnbebauung erfolgt (Bebauungsgebiet Kreuzfeld), obwohl auch hier
eine andere Trassenführung auf vorhandenen Feldwegen möglich ist.
2. Bereich Vimbuch /
Balzhofen / Anbindung an Umspannungswerk Bühl
Hier sind aus Sicht
der Stadt Bühl bezüglich Trassenplanung keine Anregungen vorzubringen. Die
Verlegung der Trasse in Parallellage zur vorhandenen Leitung bis Mast 468 wird
begrüßt.
3. Oberweier /
Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich
Grundsätzlich können
wir hier die vorgelegte Trassenführung mittragen, denn der Eingriff in den
empfindlichen Naturhaushalt des Natur- und Landschaftsschutzgebietes wird
bereits durch den Rückbau der vorhandenen Masten so stark beeinträchtigt, dass
es nicht sinnvoll ist, einen weiteren auch ökologischen besonders wertvollen
Bereich zu belasten.
Auch wenn das Gebiet
heute durch die vorhandenen Leitungen und Masten beeinträchtigt scheint, sind bei
der geplanten Maßnahme folgende Anregungen unabdinglich zu beachten:
Grundsätzlich sind
alle geplanten Zuwegungen in diesem Bereich mit der Stadt Bühl bereits auf
Detail-Planungsebene abzustimmen.
Die Zuwegung Mast
136 parallel zum Rückhaltebecken Mättig ist in der geplanten Form aufzugeben.
Die bestehenden alten Birnbäume, der kleine Wald, sowie der Feldweg parallel
südlich des Große Hägenichsees sind auf Grund ihrer Wertigkeit für das NSG
Waldhägenich zu erhalten. Der Abbau des Masten 136 kann über die Zuwegung von
Mast 137 erfolgen.
Die Masten 137 – 138
liegen in der Kernzone des NSG Waldhägenich. Der Schutzzweck gilt hier den
zusammenhängenden Wiesenflächen mit dem Schwerpunkt auf Seggen- und
Binsenreichen Nasswiesen. Die entsprechenden Biotoptypen sind der Kartierung
der Planfeststellung nicht zu entnehmen. Im NSG sind Bauarbeiten zwischen dem
15. März und dem 15. Juni nicht zulässig (Wiesenbrüterschutz).
Bei Nässe dürfen die
Flächen nicht befahren werden. Grundsätzlich sind Bodenverdichtungen auf
Feuchtwiesen auszuschließen, da durch Verdichtung verlorengegangene Wiesen
nicht in ihren Ursprungszustand versetzt werden können. Die Inanspruchnahme der
Wiesenflächen darf nur durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen (Baggermatten)
in Anspruch genommen werden. Das Abschieben von Böden ist nicht zulässig.
Zusammenfassung der
Stellungnahme der Stadt Bühl:
-
Grundsätzlich wird die Netzverstärkung begrüßt.
-
Eine Überarbeitung des Variantenvergleichs im Bereich
Weitenung muss erfolgen, da aus Sicht der Stadt Bühl die Aufwertung des
Landschaftsraumes zur Naherholung sowie die Bündelung mit der BABA5 mehr wert
ist als die gesparten Mehrkosten zur Realisierung der Variante Weitenung 1.
Darüber hinaus ist der Eingriff in die Gehölzfläche auf Flst.Nr. 2527-2536
nachzuarbeiten, da diese als Ausgleichsfläche gelten.
-
In den Variantenvergleich muss auch der Rückbau und
Neubau mit größeren Mastabständen aufgenommen werden.
-
Im Bereich Natur- und Landschaftsschutzgebiet
Waldhägenich ist ein enger Abstimmungsmodus mit dem Schutzgebietsbetreuer zu
gewährleisten. Eine ökologische Baubegleitung seitens der Vorhabenträgerin ist
unabdingbar und sicherzustellen.
-
Die Nutzung empfindlicher Naturräume ist auf das
Mindestmaß zu beschränken. Die Zufahrtswege und die bemessenen Arbeitsräume
sind nochmals zu überprüfen und die Planung ist zu optimieren.
-
Die Baustellenzufahrtswege sind mit der
Stadtverwaltung abzustimmen. Wege mit begleitendem Baumbestand stehen nicht zur
Verfügung, sofern dieser nicht erhalten werden könnte, weil die Baufahrzeuge
Überbreite bzw.- höhe beanspruchen.
-
Für die geplanten Zuwegungen ist jeweils im Vorfeld
eine Zustandsfeststellung (Fotodokumentation) zu erstellen, die der Abteilung
Tiefbau vor Beginn der Maßnahme zu übergeben ist.
-
Alle durch die Baumaßnahmen entstandenen Schadstellen
/ Gefahrenstellen sind von Seiten des Antragstellers dem Tiefbau zu melden,
verkehrsrechtlich zu sichern und zeitnah zu beheben.
-
Die zulässige Belastungsklasse von Brücken ist zu
beachten und im Zweifelsfall mit dem Straßenbaulastträger (Stadt Bühl: Tiefbau)
abzustimmen.
-
Die in Anlage 3.4 Blatt 19 dargestellte Zuwegung über
die bestehende Holzbohlenbrücke ist näher zu prüfen. Die Brücke ist in der
Unterhaltungslast des Zweckverbands Hochwasserschutz Bühl-Baden-Baden. Die
Belastungsklasse ist beim Hochwasserzweckverband zu erfragen.
-
Für die im Rahmen der Zuwegung dargestellten
Brückenbauwerke über den Hintermattengraben sind keine Angaben über die
Tragfähigkeit vorhanden. Diese Brücken dürfen folglich nicht zum Andienen der
Maßnahme mit Fahrzeugen des Schwerlastverkehres überfahren werden.
-
Im Falle, dass prov. Gewässerüberfahrten
beispielsweise mittels Verrohrungen hergestellt werden sollten, ist beim
Landratsamt Rastatt eine wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.
-
Betroffene Grundstückseigentümer sind rechtzeitig zu
informieren und evtl. entstehender Flurschaden oder Ernteausfall ist direkt mit
den betroffenen Grundstückseigentümern bzw. Pächtern zu regeln und ggf. zu
entschädigen.
-
Städtische Grundstücke, auf denen bereits
Dienstbarkeiten zur Sicherung der bisher vorhandenen Hochspannungsleitungen
nebst Masten und Schutzstreifen eingetragen sind, und die nach Durchführung der
Maßnahme von der 380-kV-Leitung nebst Masten und Schutzstreifen nicht mehr oder
weniger betroffen sind, sind aus den Dienstbarkeiten zu entlassen. Ggf. sind
bestehende Dienstbarkeiten anzupassen.
-
Hinsichtlich städtischer Grundstücke, welche nach
Durchführung der Maßnahme neu von der 380-kV-Leitung, durch Überspannung,
Masten oder Schutzstreifen, wenn auch nur teilweise, betroffen sind, sind zur
Sicherung dieser Leitung, Masten und Schutzstreifen, beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten neu zu bestellen und entsprechende Entschädigungen an die Stadt
Bühl zu bezahlen.
-
Die Wiederherstellung der in Anspruch genommenen
städtischen Flächen ist mit der Stadt Bühl, bzw. den Pächtern abzustimmen. Ggf.
sind Tiefenlockerungen durchzuführen und die Beeinträchtigung von Grünland ist
so gering wie möglich zu halten (Überfahrt, Arbeitsraum). Erforderliche
Einsaaten haben mit heimischem Saatgut gemäß den gegebenen Standortbedingungen
zu erfolgen.
-
Auf die gemeinhin bekannte PFC-Problematik wird
hingewiesen. Entsprechende Vorkehrungen sind zu treffen. Es ist dafür Sorge zu
tragen, dass kein Eintrag von PFC in das Grundwasser oder bisher unbelastete
Flächen erfolgt.
-
Es ist sicherzustellen, dass die durch Wege
erschlossenen landwirtschaftlichen Grundstücke auch während der Baumaßnahme mit
landwirtschaftlichen Maschinen erreicht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Schnurr
I.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
12. Juni 2020 vom Regierungspräsidium Karlsruhe wurde die Stadt Bühl über die
Offenlage des Planfeststellungsverfahrens 380-kV-Netzverstärkung
Daxlanden-Eichstetten informiert, mit der Bitte die Planfeststellungsunterlagen
vom 29. Juni bis 28. Juli 2020 für die Bürger bereit zu halten und eine
Stellungnahme bis 14. September 2020 abzugeben. Aufgrund der Ferienzeit wurde
der Stadt Bühl Fristverlängerung bis 24. September 2020 gewährt.
Die Planungen zur
Findung einer geeigneten Trassenführung, gerade auch im Bereich von Weitenung,
laufen bereits seit Oktober 2015. Es fanden viele Gespräche mit Verwaltung, der
Bürgerinitiative in Weitenung sowie auch große Bürgerinformationen statt.
Die nun vorliegende
Planung bewertet zwar unterschiedliche Trassenvarianten im Bereich von
Weitenung wie auch im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Waldhägenich, bleibt
aber im Wesentlichen auf dem bereits 2015 vorgelegten leicht abgerücktem
Trassenverlauf.
Die vollständigen
Unterlagen zum Verfahren können unter dem Link
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref17/Seiten/umspannwerk_daxlanden.aspx
eingesehen werden.
Darüber hinaus
werden in der Sitzung die wesentlichen Detailpunkte kurz mündlich vorgestellt.
Auf Basis dieser
vorgelegten Planungsabwägung hat die Verwaltung die im Beschlussvorschlag
aufgeführte Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Der
Tagesordnungspunkt wird am 21. September 2020 in Vimbuch und Weitenung beraten.
Über die Ergebnisse wird in der Sitzung am 23. September 2020 berichtet.
Die positive
Stellungnahme seitens des Ortsbeauftragen von Balzhofen liegt vor.
Der Gemeinderat
beauftragt den Oberbürgermeister, die im Beschlussvorschlag aufgeführte
Stellungnahme zu dem Planfeststellungsverfahren „380-kV-Netzverstärkung
Daxlanden–Eichstetten“ abzugeben.
II. Klimatische Auswirkungen:
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: