Betreff
Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplans 2020
Vorlage
VO/487/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Nachtragshaus­halts­satzung 2020 für die Stadt Bühl.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung vom 20. Juli 2020 seinen 1. Finanzbericht zum Haushaltsverlauf erstattet und den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2020 einge­bracht.

 

          Der Nachtragshaushalt ist im Wesentlichen zur Aktualisierung der Planansätze durch die wegen der Corona-Pandemie entstandenen Mindereinnahmen im Ergebnishaushalt von rund 6,3 Mio. EUR erforderlich. Bei den Aufwendungen beträgt die Minderung knapp über 1,2 Mio. EUR, so dass sich saldiert eine Verschlechterung der Haushaltssituation von knapp 5,1 Mio. EUR ergibt.

 

          Im Finanzhaushalt wurden deshalb auch einige Vorhaben zeitlich verschoben, soweit die Arbeiten nicht bereits im Gange sind.

         

          Lässt man die Verringerung der Gewerbesteuereinnahmen und die sich daraus ergebende Umlage weg, beträgt der Saldo knapp 1,4 Mio. EUR. Zieht man hiervon auch noch die Summe der geringeren Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Familienlastenausgleich von 1,6 Mio. EUR unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung des Landes von 969 TEUR – damit im Saldo 709 TEUR – ab, ergeben sich Corona-bedingte Mindereinnahmen/-ausgaben von saldiert 662 TEUR.

 

          Zur Sicherung der Liquidität bleibt die im Haushaltsplan schon veranschlagte und beschlossene Aufnahme eines Kredites von 1,5 Mio. EUR bestehen. Die in den Vorjahren aufgrund der guten Haushaltslage noch mit Eigenmitteln vorgenommene Finanzierung der Investitionen ist aufgrund der jetzigen Haushaltslage nicht mehr möglich. Der Schuldenstand im städtischen Haushalt wird zum Jahresende voraussichtlich 12,2 Mio. EUR (VJ: 11,4 Mio. EUR) betragen.

 

          Um im Hinblick auf die Corona-Pandemie eine größere Flexibilität zu erreichen, soll der im Haushaltsplan 2020 schon genehmigte Kassenkredit von 8 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR erhöht werden. Stand heute wird die (vollständige) Ausschöpfung dieser Ermächtigung sehr wahrscheinlich nicht erforderlich werden. Da aber insbesondere die Höhe und der Zeitpunkt der Kompensationszahlung für die ausgefallene Gewerbesteuer immer noch nicht feststehen, kann es unter Umständen erforderlich sein, zur Sicherung der Liquidität der Stadtkasse auf Kassenkredite zurück greifen zu müssen.

 

          Nach § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung ist die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, wenn der Höchstbetrag der Kassenkredite ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt, dies sind 17.928.900 EUR.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

keine

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushaltsplan entfaltet für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellt den finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan

 


Anlagenverzeichnis:

Nachtragshaushaltssatzung 2020

                 Auflistung geänderter Einzelpositionen