IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte
Nachtragshaushaltssatzung 2020 für die Stadt Bühl.
I.
Sachverhalt:
Der
Oberbürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung vom 20. Juli 2020 seinen 1.
Finanzbericht zum Haushaltsverlauf erstattet und den Entwurf des
Nachtragshaushaltsplans 2020 eingebracht.
Der Nachtragshaushalt ist im
Wesentlichen zur Aktualisierung der Planansätze durch die wegen der
Corona-Pandemie entstandenen Mindereinnahmen im Ergebnishaushalt von rund 6,3
Mio. EUR erforderlich. Bei den Aufwendungen beträgt die Minderung knapp über
1,2 Mio. EUR, so dass sich saldiert eine Verschlechterung der
Haushaltssituation von knapp 5,1 Mio. EUR ergibt.
Im Finanzhaushalt wurden deshalb auch
einige Vorhaben zeitlich verschoben, soweit die Arbeiten nicht bereits im Gange
sind.
Lässt man die Verringerung der
Gewerbesteuereinnahmen und die sich daraus ergebende Umlage weg, beträgt der
Saldo knapp 1,4 Mio. EUR. Zieht man hiervon auch noch die Summe der geringeren
Einzahlungen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und
Familienlastenausgleich von 1,6 Mio. EUR unter Berücksichtigung der
Ausgleichszahlung des Landes von 969 TEUR – damit im Saldo 709 TEUR – ab,
ergeben sich Corona-bedingte Mindereinnahmen/-ausgaben von saldiert 662 TEUR.
Zur Sicherung der Liquidität bleibt
die im Haushaltsplan schon veranschlagte und beschlossene Aufnahme eines
Kredites von 1,5 Mio. EUR bestehen. Die in den Vorjahren aufgrund der guten
Haushaltslage noch mit Eigenmitteln vorgenommene Finanzierung der Investitionen
ist aufgrund der jetzigen Haushaltslage nicht mehr möglich. Der Schuldenstand
im städtischen Haushalt wird zum Jahresende voraussichtlich 12,2 Mio. EUR (VJ:
11,4 Mio. EUR) betragen.
Um im Hinblick auf die Corona-Pandemie
eine größere Flexibilität zu erreichen, soll der im Haushaltsplan 2020 schon
genehmigte Kassenkredit von 8 Mio. EUR auf 15 Mio. EUR erhöht werden. Stand
heute wird die (vollständige) Ausschöpfung dieser Ermächtigung sehr
wahrscheinlich nicht erforderlich werden. Da aber insbesondere die Höhe und der
Zeitpunkt der Kompensationszahlung für die ausgefallene Gewerbesteuer immer
noch nicht feststehen, kann es unter Umständen erforderlich sein, zur Sicherung
der Liquidität der Stadtkasse auf Kassenkredite zurück greifen zu müssen.
Nach § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung ist
die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, wenn der Höchstbetrag der
Kassenkredite ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen
Aufwendungen übersteigt, dies sind 17.928.900 EUR.
II. Klimatische Auswirkungen:
keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplan
entfaltet für sich allein keine finanziellen Auswirkungen, sondern stellt den
finanziellen Rahmen für die unterjährigen Entscheidungen zur Aufgabenerfüllung
der Kommune dar. Das gleiche gilt auch für den Nachtragshaushaltsplan
Anlagenverzeichnis:
Nachtragshaushaltssatzung
2020
Auflistung geänderter
Einzelpositionen