Betreff
Ausfall der Elternentgelte in den Kindergärten und im Städtischen Schülerhort aufgrund der Corona-Pandemie und Erlass der Sondernutzungsentgelte für die Gastronomie
Vorlage
VO/495/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat beschließt, aus der vom Land gewährten Soforthilfe eine weitere (Schluss) Zahlung von 166.415,75 Euro an die kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten. Damit sind deren Einnahmeausfälle für die pandemie-bedingte Schließung der Einrichtungen von April bis Juni 2020 vollständig ausgeglichen.

 

Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen für das Gastgewerbe einmalig in diesem Jahr auf die Geltendmachung der festgesetzten Sondernutzungsgebühren von insgesamt 11.255,67 Euro zu verzichten

 


I. Sachverhalt:

a)    Ausfall der Elternentgelte

 

Aufgrund der pandemiebedingten Schließung der Kindergärten und des Schülerhorts sind den kirchlichen und freien Trägern, aber auch der Stadt Bühl von April bis Juni 2020 Einnahmen ausgefallen.

 

Das Land Baden-Württemberg hat den Kommunen für die Monate April und Mai 2020 eine Soforthilfe jeweils als Abschlagszahlung zur Verfügung gestellt. Für uns bedeutete dies einen Betrag von zusammen 394.213,00 Euro.

 

Im Juni 2020 hat das Land die Soforthilfe um weitere 50 Mio. Euro aufgestockt. Hieraus haben wir nochmals einen Betrag von 109.128,11 Euro erhalten. Die bei uns angekommene Soforthilfe beträgt damit insgesamt 503.341,11 Euro.

 

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 27.05.2020 haben wir 50 % aus den beiden Abschlagszahlungen, dies sind 197.107,00 Euro ebenfalls als Abschlag an die kirchlichen und freien Kindergartenträger ausgezahlt.

 

Der Gemeinderat hat in der gleichen Sitzung dem mit den kirchlichen und freien Trägern besprochenen folgenden Vorschlag zugestimmt:

 

-      Im April 2020 wird auf die Erhebung von Elternentgelten vollständig verzichtet.

 

-      Für Eltern, deren Kinder im Mai 2020 betreut werden, wird ein Entgelt von 50 % des maßgeblichen Entgeltsatzes erhoben. Für Eltern, deren Kinder nicht betreut wurden, fällt kein Elternentgelt an.

 

-      Ab Juli 2020 wird für alle Eltern, deren Kinder betreut werden, das volle Elternentgelt erhoben.

 

Die von den kirchlichen und freien Trägern geltend gemachten Ausfälle von April bis Juni 2020 betragen insgesamt 363.522,75 Euro. Die Ausfälle in den städtischen Kindergärten / im Schülerhort betragen für diese Zeit 103.894,00 Euro, so dass der Ausfall insgesamt 467.416,75 Euro beträgt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass aus der Soforthilfe des Landes der noch nicht abgedeckte Ausfall bei den kirchlichen und freien Trägern von 166.415,75 Euro in voller Höhe ausgeglichen wird. Damit hätten die kirchlichen und freien Träger für die Zeit der pandemiebedingten Schließung der Einrichtungen keinen Einnahmeausfall.

 

Darüber hinaus können auch die städtischen Einnahmeausfälle für diese Zeit von 103.894,00 Euro in voller Höhe ausgeglichen werden; es verbleibt dann noch ein Saldo zu Gunsten der Stadt von 35.924,36 Euro.

 

Abrechnungsvorschlag:

 

Soforthilfe Land

Abschlagszahlung April                                                                        187.093,00 Euro

Abschlagszahlung Mai                                                                          207.120,00 Euro

Endzahlung Juni                                                                                    109.128,11 Euro

Summe                                                                                                   503.341,11 Euro

 

Ausfall freie und kirchliche Träger insgesamt                                   363.522,75 Euro

Auszahlung Soforthilfe durch Stadt für April und teilweise Mai   - 197.107,00 Euro

Auszahlung Soforthilfe durch Stadt für Mai (Rest) und Juni        - 166.415,75 Euro

Mindereinnahmen Träger                                                                              0,00 Euro

 

Rest Soforthilfe                                                                                       139.818,36 Euro

Ausfall städtische Kindergärten / Schülerhort                                   103.894,00 Euro

Saldo                                                                                                         35.924,36 Euro

 

 

b. Erlass Sondernutzungsgebühren für die Benutzung von öffentlichen Flächen

 

Die Stadt Bühl erhebt von Gewerbetreibenden, hier insbesondere von den Gastronomen, Sondernutzungsgebühren für die Benutzung von öffentlichen Flächen. Durch die aufgrund der Corona-Pandemie verordneten behördlichen Schließungen in der Zeit vom 21.03. bis zum 18.05.2020 sowie der immer noch geltenden Abstandsregelungen und einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sind in diesem Jahr die erteilten Sondernutzungserlaubnisse in der Zeit der Schließung überhaupt nicht und danach nur sehr eingeschränkt nutzbar (gewesen). Die Gastronomen in der Schwanenstraße, teilweise Hauptstraße und vom Johannesplatz haben deshalb für dieses Jahr einen Antrag auf Erlass der Sondernutzungsgebühren gestellt. Die Sondernutzungsgebühren für die 14 Betriebe, die den Antrag gestellt haben, betragen insgesamt 11.255,67 Euro.

 

Das Gastronomie- und Hotelgewerbe wurde und ist auch noch sehr stark von den Folgen der Pandemie-Regelungen getroffen. Die Fläche im Außenbereich kann inzwischen zwar in dem beantragten Ausmaß wieder genutzt werden, allerdings sind die Plätze aufgrund der Abstandsregelungen und Hygieneeinschränkungen sehr stark reduziert, was sich unmittelbar auf den Umsatz auswirkt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr einmalig auf die Geltendmachung der festgesetzten Sondernutzungsgebühren zu verzichten.

 

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle in den Kindergärten und im Schülerhort sowohl für die freien und kirchlichen Träger als auch für die Stadt. Keine Einnahmen für die Sondernutzungen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: