IV.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Gemeinderat beschließt, aus der vom Land
gewährten Soforthilfe eine weitere (Schluss) Zahlung von 166.415,75 Euro an die
kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten. Damit sind deren Einnahmeausfälle
für die pandemie-bedingte Schließung der Einrichtungen von April bis Juni 2020
vollständig ausgeglichen.
Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen für das Gastgewerbe einmalig in diesem Jahr auf die Geltendmachung der festgesetzten Sondernutzungsgebühren von insgesamt 11.255,67 Euro zu verzichten
I.
Sachverhalt:
a)
Ausfall der
Elternentgelte
Aufgrund der
pandemiebedingten Schließung der Kindergärten und des Schülerhorts sind den
kirchlichen und freien Trägern, aber auch der Stadt Bühl von April bis Juni
2020 Einnahmen ausgefallen.
Das Land
Baden-Württemberg hat den Kommunen für die Monate April und Mai 2020 eine
Soforthilfe jeweils als Abschlagszahlung zur Verfügung gestellt. Für uns
bedeutete dies einen Betrag von zusammen 394.213,00 Euro.
Im Juni 2020 hat
das Land die Soforthilfe um weitere 50 Mio. Euro aufgestockt. Hieraus haben wir
nochmals einen Betrag von 109.128,11 Euro erhalten. Die bei uns angekommene
Soforthilfe beträgt damit insgesamt 503.341,11 Euro.
Aufgrund des
Beschlusses des Gemeinderates vom 27.05.2020 haben wir 50 % aus den beiden
Abschlagszahlungen, dies sind 197.107,00 Euro ebenfalls als Abschlag an die
kirchlichen und freien Kindergartenträger ausgezahlt.
Der Gemeinderat
hat in der gleichen Sitzung dem mit den kirchlichen und freien Trägern
besprochenen folgenden Vorschlag zugestimmt:
-
Im April 2020 wird auf die Erhebung von
Elternentgelten vollständig verzichtet.
-
Für Eltern, deren Kinder im Mai 2020 betreut
werden, wird ein Entgelt von 50 % des maßgeblichen Entgeltsatzes erhoben. Für
Eltern, deren Kinder nicht betreut wurden, fällt kein Elternentgelt an.
-
Ab Juli 2020 wird für alle Eltern, deren Kinder
betreut werden, das volle Elternentgelt erhoben.
Die von den
kirchlichen und freien Trägern geltend gemachten Ausfälle von April bis Juni
2020 betragen insgesamt 363.522,75 Euro. Die Ausfälle in den städtischen
Kindergärten / im Schülerhort betragen für diese Zeit 103.894,00 Euro, so dass
der Ausfall insgesamt 467.416,75 Euro beträgt.
Die Verwaltung
schlägt vor, dass aus der Soforthilfe des Landes der noch nicht abgedeckte
Ausfall bei den kirchlichen und freien Trägern von 166.415,75 Euro in voller
Höhe ausgeglichen wird. Damit hätten die kirchlichen und freien Träger für die
Zeit der pandemiebedingten Schließung der Einrichtungen keinen Einnahmeausfall.
Darüber hinaus
können auch die städtischen Einnahmeausfälle für diese Zeit von 103.894,00 Euro
in voller Höhe ausgeglichen werden; es verbleibt dann noch ein Saldo zu Gunsten
der Stadt von 35.924,36 Euro.
Abrechnungsvorschlag:
Soforthilfe Land
Abschlagszahlung
April 187.093,00
Euro
Abschlagszahlung
Mai 207.120,00
Euro
Endzahlung Juni 109.128,11
Euro
Summe 503.341,11
Euro
Ausfall freie und
kirchliche Träger insgesamt 363.522,75
Euro
Auszahlung
Soforthilfe durch Stadt für April und teilweise Mai - 197.107,00 Euro
Auszahlung
Soforthilfe durch Stadt für Mai (Rest) und Juni -
166.415,75 Euro
Mindereinnahmen Träger 0,00
Euro
Rest Soforthilfe 139.818,36
Euro
Ausfall städtische
Kindergärten / Schülerhort 103.894,00
Euro
Saldo 35.924,36
Euro
b. Erlass Sondernutzungsgebühren für die Benutzung
von öffentlichen Flächen
Die Stadt Bühl
erhebt von Gewerbetreibenden, hier insbesondere von den Gastronomen,
Sondernutzungsgebühren für die Benutzung von öffentlichen Flächen. Durch die
aufgrund der Corona-Pandemie verordneten behördlichen Schließungen in der Zeit
vom 21.03. bis zum 18.05.2020 sowie der immer noch geltenden Abstandsregelungen
und einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sind in diesem Jahr die erteilten
Sondernutzungserlaubnisse in der Zeit der Schließung überhaupt nicht und danach
nur sehr eingeschränkt nutzbar (gewesen). Die Gastronomen in der
Schwanenstraße, teilweise Hauptstraße und vom Johannesplatz haben deshalb für
dieses Jahr einen Antrag auf Erlass der Sondernutzungsgebühren gestellt. Die
Sondernutzungsgebühren für die 14 Betriebe, die den Antrag gestellt haben,
betragen insgesamt 11.255,67 Euro.
Das Gastronomie-
und Hotelgewerbe wurde und ist auch noch sehr stark von den Folgen der Pandemie-Regelungen
getroffen. Die Fläche im Außenbereich kann inzwischen zwar in dem beantragten
Ausmaß wieder genutzt werden, allerdings sind die Plätze aufgrund der
Abstandsregelungen und Hygieneeinschränkungen sehr stark reduziert, was sich
unmittelbar auf den Umsatz auswirkt.
Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, aufgrund der besonderen Situation in diesem Jahr einmalig
auf die Geltendmachung der festgesetzten Sondernutzungsgebühren zu verzichten.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
III. Finanzielle Auswirkungen:
Vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle
in den Kindergärten und im Schülerhort sowohl für die freien und kirchlichen
Träger als auch für die Stadt. Keine Einnahmen für die Sondernutzungen.
Anlagenverzeichnis: