Absage des Verkaufsoffenen Sonntags am 8. November 2020
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erste
Änderungssatzung zur „Regelung der Verkaufsoffenen Sonntage“ und damit die
Absage des Verkaufsoffenen Sonntags am 8. November 2020.
I.
Sachverhalt:
Die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen
mit SARS-Covid-2 steigt seit Ende Juli in Deutschland wieder an. Um der Gefahr
einer auch in Deutschland wieder schwerer zu kontrollierenden Entwicklung
rechtzeitig zu begegnen, ist es dringend notwendig, Vorsorgemaßnahmen
konsequent zu planen und umzusetzen.
Der Verkaufsoffene Sonntag in Bühl ist jedes Mal
eine Attraktion und zieht tausende Besucher an. Der im öffentlichen Raum
einzuhaltende Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern kann bei den zu
erwartenden Besucherströmen weder organisiert noch tatsächlich eingehalten
werden.
Deswegen schlägt die Verwaltung vor, den
Verkaufsoffenen Sonntag am 8. November 2020 abzusagen.Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen
Personen von 1,5 Metern eingehalten werden
Die Innenstadtgemeinschaft der Bühler
Einzelhändler, Bühl in Aktion e.V. (kurz BinA) trägt diese Entscheidung mit.na.
II. Klimatische Auswirkungen:
Positive Auswirkungen, da wesentlich weniger
Verkehr in der Innenstadt und auf den Zu- und Abfahrtsstraßen herrschen wird.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen für die
Stadtfinanzen sind nicht einzuschätzen, da die Umsatz- und Kostenseite des
Einzelhandels nicht bekannt ist.
Anlagenverzeichnis: