Betreff
Änderung der „Satzung zur Regelung der Verkaufsoffenen Sonntage“,
Absage des Verkaufsoffenen Sonntags am 8. November 2020
Vorlage
VO/497/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erste Änderungssatzung zur „Regelung der Verkaufsoffenen Sonntage“ und damit die Absage des Verkaufsoffenen Sonntags am 8. November 2020.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-Covid-2 steigt seit Ende Juli in Deutschland wieder an. Um der Gefahr einer auch in Deutschland wieder schwerer zu kontrollierenden Entwicklung rechtzeitig zu begegnen, ist es dringend notwendig, Vorsorgemaßnahmen konsequent zu planen und umzusetzen.

 

Der Verkaufsoffene Sonntag in Bühl ist jedes Mal eine Attraktion und zieht tausende Besucher an. Der im öffentlichen Raum einzuhaltende Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern kann bei den zu erwartenden Besucherströmen weder organisiert noch tatsächlich eingehalten werden.

 

Deswegen schlägt die Verwaltung vor, den Verkaufsoffenen Sonntag am 8. November 2020 abzusagen.Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden

Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden

Die Innenstadtgemeinschaft der Bühler Einzelhändler, Bühl in Aktion e.V. (kurz BinA) trägt diese Entscheidung mit.na.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Positive Auswirkungen, da wesentlich weniger Verkehr in der Innenstadt und auf den Zu- und Abfahrtsstraßen herrschen wird.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadtfinanzen sind nicht einzuschätzen, da die Umsatz- und Kostenseite des Einzelhandels nicht bekannt ist.

 

 


Anlagenverzeichnis: