Betreff
Ausfall der Elternentgelte in den Kindergärten und im städtischen Schülerhort aufgrund der Corona-Pandemie und Erlass der Sondernutzungsentgelte für die Gastronomie
Vorlage
VO/507/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a) Der Gemeinderat beschließt, aus der vom Land gewährten Soforthilfe eine weitere (Schluss-)Zahlung von 159.990,75 Euro an die kirchlichen und freien Träger weiterzuleiten. Damit sind deren Einnahmeausfälle für die pandemie-bedingte Schließung der Einrichtungen von April bis Juni 2020 vollständig ausgeglichen. Durch das Land gewährte nicht zurückzahlbare Liquiditätshilfe werden angerechnet.

 

b) Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen für das Gastgewerbe einmalig in diesem Jahr auf die Geltendmachung der festgesetzten Sondernutzungsgebühren von insgesamt 11.255,67 Euro zu verzichten.

 

 


I. Sachverhalt:

a) Ausfall der Elternentgelte in den Kindergärten / im städtischem Schülerhort

 

Die Auswirkungen des Ausfalls der Elternentgelte in den Kindergärten und im städtischen Schülerhort sind in der Gemeinderatsvorlage vom 07.10.2020 ausgeführt. Diese enthält auch der Abrechnungsvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung des Landes (Soforthilfe).

 

Aufgrund der nach der letzten Sitzung vorgenommenen Nachfragen wurde uns bekannt, dass einer Einrichtung aufgrund der geltend gemachten Einnahmeausfälle eine nicht zurückzuzahlende Liquiditätshilfe durch das Land gewährt wurde. Da es keine Doppelzahlung für Einnahmeausfälle geben kann, haben wir den Einnahmeausgleich für diese Einrichtung aus der uns zugegangenen Soforthilfe herausgenommen.

 

Der Abrechnungsvorschlag lautet nun deshalb:

 

Soforthilfe Land                                                                                     503.341,11 Euro                                                                                                                                                                                                          503.341,11 Euro

Übernahme des Ausfalls freie und kirchliche Träger insgesamt           357.097,75 Euro

Rest Soforthilfe                                                                                     146.243,36 Euro                                                                                                                                                                                                146.243,36 Euro

Ausfall städtische Kindergärten / Schülerhort                                      103.894,00 Euro                                      103.894,00 Euro

Saldo                                                                                                     42.349,36 Euro                                                                                                                                                                                   42.349,36 Euro

 

 

b) Erlass Sondernutzungsgebühren für die Benutzung von öffentlichen Flächen

 

Sachverhalt siehe Vorlage vom 07.10.2010

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle in den Kindergärten und im Schülerhort sowohl für die freien und kirchlichen Träger als auch für die Stadt. Keine Einnahmen für die Sondernutzungen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: