IV.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt, aus der vom Land gewährten Soforthilfe
eine weitere (Schluss-)Zahlung von 159.990,75 Euro an die kirchlichen und
freien Träger weiterzuleiten. Damit sind deren Einnahmeausfälle für die pandemie-bedingte
Schließung der Einrichtungen von April bis Juni 2020 vollständig ausgeglichen.
Durch das Land gewährte nicht zurückzahlbare Liquiditätshilfe werden
angerechnet.
b) Der Gemeinderat beschließt, aufgrund der Corona-bedingten
Einschränkungen für das Gastgewerbe einmalig in diesem Jahr auf die
Geltendmachung der festgesetzten Sondernutzungsgebühren von insgesamt 11.255,67
Euro zu verzichten.
I.
Sachverhalt:
a) Ausfall der Elternentgelte in den Kindergärten /
im städtischem Schülerhort
Die Auswirkungen
des Ausfalls der Elternentgelte in den Kindergärten und im städtischen
Schülerhort sind in der Gemeinderatsvorlage vom 07.10.2020 ausgeführt. Diese
enthält auch der Abrechnungsvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der
Ausgleichszahlung des Landes (Soforthilfe).
Aufgrund der nach
der letzten Sitzung vorgenommenen Nachfragen wurde uns bekannt, dass einer
Einrichtung aufgrund der geltend gemachten Einnahmeausfälle eine nicht
zurückzuzahlende Liquiditätshilfe durch das Land gewährt wurde. Da es keine
Doppelzahlung für Einnahmeausfälle geben kann, haben wir den Einnahmeausgleich
für diese Einrichtung aus der uns zugegangenen Soforthilfe herausgenommen.
Der
Abrechnungsvorschlag lautet nun deshalb:
Soforthilfe Land
503.341,11 Euro 503.341,11 Euro
Übernahme des
Ausfalls freie und kirchliche Träger insgesamt 357.097,75
Euro
Rest Soforthilfe
146.243,36 Euro 146.243,36 Euro
Ausfall städtische
Kindergärten / Schülerhort 103.894,00
Euro 103.894,00 Euro
Saldo
42.349,36 Euro
42.349,36 Euro
b) Erlass Sondernutzungsgebühren für die Benutzung
von öffentlichen Flächen
Sachverhalt siehe
Vorlage vom 07.10.2010
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Vollständige Kompensation der Einnahmeausfälle
in den Kindergärten und im Schülerhort sowohl für die freien und kirchlichen
Träger als auch für die Stadt. Keine Einnahmen für die Sondernutzungen.
Anlagenverzeichnis: