IV.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bühl übernimmt für ein durch die
DORV-Zentrum Eisental GmbH für den Betrieb des Dorfladens in Eisental
aufzunehmendes Darlehen in Höhe von 50.000 Euro die Ausfallbürgschaft nach den
§§ 765 ff. BGB.
I.
Sachverhalt:
Im November 2013 eröffnete in Eisental das Dorf-Zentrum zur Wiederherstellung der Rundumversorgung der Bevölkerung mit den täglichen Lebensmitteln und Dienstleistungen. Hierzu wurde die DORV-Zentrum Eisental GmbH gegründet, die damals 65.000 Euro Eigenkapital in das Projekt eingebracht hat. Zur Finanzierung der Erstanschaffungen wurde ein Darlehen von 80.000 Euro bei der Sparkasse Bühl aufgenommen, für welches die Stadt Bühl eine Ausfallbürgschaft übernommen hat. Dieses Darlehen konnte seither bis auf 9.000 Euro getilgt werden.
Inzwischen sind Erneuerungs- bzw. Ersatzinvestitionen in eine umweltfreundlichere und gleichzeitig auch kostensenkende Technik der Kühlung notwendig geworden. Außerdem ist einer Veränderung des Sortiments (Erweiterung des Angebots zu mehr regionale und biologische Produkte) vorgesehen.
Durch die schnelle Tilgung des ursprünglichen Darlehens in relativer kurzer Zeit ist die Möglichkeit für notwendige Erneuerungsinvestitionen eingeschränkt. Dies wurde in diesem Jahr zusätzlich verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Die DORV-Zentrum Eisental GmbH
beabsichtigt deshalb, ein Darlehen über maximal 50.000 Euro aufzunehmen. Der Abruf des Betrages (auch in Teilbeträgen
möglich) erfolgt nach Erfordernis. Die Finanzierungszusage einer örtlichen Bank
liegt vor. Für das Darlehen wurde ein
variabler Zinssatz von derzeit 1 % p. a. verhandelt. Die Laufzeit beträgt 10
Jahre. Durch die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes sind jederzeit
Sondertilgungen auch bis zur vollständigen Tilgung möglich.
Die DORV-Zentrum Eisental GmbH bittet um Übernahme einer Ausfallbürgschaft gemäß den §§ 765 ff. BGB durch die Stadt für dieses Darlehen und versichert, dass die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung getragen werden kann.
Für die Übernahme der Bürgschaft ist eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe einzuholen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die Übernahme der Ausfallbürgschaft könnte bei
Inanspruchnahme zu einem Verlust in Höhe der noch nicht getilgten Restschulden
führen. Hieraus könnte eine einmalige Belastung für die Stadt von maximal
50.000 Euro entstehen.
Anlagenverzeichnis: