Betreff
Windeck-Gymnasium, Architektenwettbewerb,
Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
Vorlage
VO/514/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die technische Ausrüstung des Vorhabens Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel, an das Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller in 77815 Bühl und beauftragt die Verwaltung einen Ingenieurvertrag nach HOAI zu schließen.

 


I. Sachverhalt:

 

          Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2020 den Auslobungstext für das Verhandlungsverfahren gemäß §17 VgV für die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Vergabevorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

          Sämtliche Teilnehmer wurden zu Vergabegesprächen am 09. Oktober 2020 eingeladen. Die Gespräche sahen einen Präsentationsteil von 50 Minuten mit anschließender Möglichkeit der Rückfragen von 10 Minuten vor.

 

Den Vergabegesprächen sind gemäß Auslobung folgende Vergabekriterien mit der jeweiligen Gewichtung zugrunde zu legen:

 

 

Auftragskriterium

Gewichtung

Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehen Projektteams

25 %

Arbeitsstruktur und Methodik

25 %

Honorar

10 %

Lösungsvorschlag

40 %

 

 

Die Punktevergabe erfolgte im Vergabegremium durch Herrn OB Schnurr, Mitgliedern des Gemeinderates, Fachbereichsleitung Stadtentwicklung - Bauen - Immobilien, Abteilungsleitung Hochbau und dem Klimaschutzmanager

 

Das Ergebnis können Sie der Anlage 1 entnehmen.

 

Die Leistungen werden federführend vom Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller in 77815 Bühl angeboten und das Büro Werndl GmbH in 77704 Oberkirch wird als Subunternehmer vom Büro Müller für Teilleistungen entsprechend §47 VGV hinzugezogen.

 

Hiernach schlägt die Verwaltung vor, dem Punktebesten aus diesem Verhandlungsverfahren (§17 VgV) für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, dem Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller in 77815 Bühl, den Auftrag für die Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zu erteilen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine. Die Kriterien zur Umsetzung der technischen Gebäudeausrüstung sind sehr klimarelevant.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Das Gesamtprojekt umfasst nach der im Gemeinderat am 04. Juli 2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie ein Volumen von 17,6 Millionen Euro, welche in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend ausgewiesen sind.

 

Die detaillierte Kostenberechnung wird nach Erteilung des Auftrages an das Architekturbüro und der Fachplaner im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche dann letztlich auch Grundlage für das Honorar sein wird.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung, sind unter Investitionsauftrag I21104200100 (S. 242 d. Haushaltsplanes 2020) ausgewiesen

 

 


Anlagenverzeichnis: