Vergabe der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die technische Ausrüstung des Vorhabens Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel, an das Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller in 77815 Bühl und beauftragt die Verwaltung einen Ingenieurvertrag nach HOAI zu schließen.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12. Februar 2020
den Auslobungstext für das Verhandlungsverfahren gemäß §17 VgV für die
Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, einen Vergabevorschlag zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Sämtliche Teilnehmer wurden zu Vergabegesprächen am 09.
Oktober 2020 eingeladen. Die Gespräche sahen einen Präsentationsteil von 50
Minuten mit anschließender Möglichkeit der Rückfragen von 10 Minuten vor.
Den Vergabegesprächen sind gemäß Auslobung
folgende Vergabekriterien mit der jeweiligen Gewichtung zugrunde zu legen:
Auftragskriterium |
Gewichtung |
Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehen
Projektteams |
25
% |
Arbeitsstruktur und Methodik |
25
% |
Honorar |
10
% |
Lösungsvorschlag |
40
% |
Die Punktevergabe erfolgte im Vergabegremium
durch Herrn OB Schnurr, Mitgliedern des Gemeinderates, Fachbereichsleitung
Stadtentwicklung - Bauen - Immobilien, Abteilungsleitung Hochbau und dem
Klimaschutzmanager
Das Ergebnis können Sie der Anlage 1
entnehmen.
Die Leistungen werden federführend vom
Planungsbüro für Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller in 77815 Bühl angeboten
und das Büro Werndl GmbH in 77704 Oberkirch wird als Subunternehmer vom Büro
Müller für Teilleistungen entsprechend §47 VGV hinzugezogen.
Hiernach schlägt die Verwaltung vor, dem
Punktebesten aus diesem Verhandlungsverfahren (§17 VgV) für
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung, dem Planungsbüro für
Elektrotechnik GmbH, Alexander Müller in 77815 Bühl, den Auftrag für die
Fachplanungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, laut Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI), zu erteilen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine. Die Kriterien zur
Umsetzung der technischen Gebäudeausrüstung sind sehr klimarelevant.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Das Gesamtprojekt umfasst nach der im
Gemeinderat am 04. Juli 2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie ein Volumen von
17,6 Millionen Euro, welche in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend
ausgewiesen sind.
Die detaillierte Kostenberechnung wird nach Erteilung des Auftrages an das Architekturbüro und der Fachplaner im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche dann letztlich auch Grundlage für das Honorar sein wird.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
im Haushaltsplan 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung, sind unter Investitionsauftrag
I21104200100 (S. 242 d. Haushaltsplanes 2020) ausgewiesen
Anlagenverzeichnis: