Betreff
K 3747 Radweg zwischen Bühl-Balzhofen und Unzhurst-Zell
Vorlage
VO/515/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass auf den Radweg entlang der K3747 verzichtet werden kann. Die K3747 soll nicht zu einem Rad- und Wirtschaftsweg herabgestuft werden.

 

 


I. Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bau und Planung des Landkreises Rastatt wurde am 30. Juni 2020 über den Radweg entlang der K 3747 zwischen Bühl-Balzhofen und Unzhurst-Zell berichtet.

 

Die Entwurfsplanung sieht vor, einen neuen Radweg entlang der K 3747 zu bauen und diesen an den vom Regierungspräsidium Karlsruhe entlang der L 87a geplanten kombinierten Rad- und Wirtschaftsweg anzuschließen. Im Zuge der Baumaßnahme muss unter anderem die Brücke über den Laufbach erneuert und um den Radverkehr aufnehmen zu können entsprechend verbreitert werden. Die Kosten (Radweg und Ersatz-Neubau der Brücke über den Laufbach) betragen rd. 2,61 Mio. €, wofür mit rd. 1,082 Mio. € an Fördermittel gerechnet werden kann.

 

Aufgrund der nicht angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisse wurde zu Beginn des Jahres von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ als Alternative vorgeschlagen, die K 3747 zu einem Rad- und Wirtschaftsweg herabzustufen und die Planung zum Bau eines neuen Radweges zu verwerfen.

 

Der Alternativvorschlag einer Abstufung der K 3747 wurde von den direkt be-troffenen Kommunen Bühl und Ottersweier abgelehnt, da dies einen nicht zu unterschätzender Eingriff in die Verkehrsinfrastruktur darstellt und mit nachteiligen Verkehrsverlagerungen zu rechnen ist. Die bloße Ausschilderung einer gut ausgebauten Straße als Rad- und Wirtschaftsweg bewirkt noch nicht, dass dieser auch nur von Radfahrern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen künftig benutzt wird. Beispiele hierzu gibt es auf den Gemarkungen Bühl und Ottersweier zu Genüge. Kontrollen sind praktisch nicht möglich oder wirkungslos. Außerdem ist die Kreisstraße eine wichtige Verkehrsverbindung für Pkw und Lkw (für Lkw seit der Tonnagebeschränkung der Laufbrücke derzeit eingeschränkt nutzbar, weshalb die Zählungen differenziert zu betrachten sind). Die K 3747 wird als Zubringerstraße auf den Autobahnanschluss Bühl genutzt, bei Sperrungen auf der A5 oder der L87a wickelt die Kreisstraße den Umleitungsverkehr ab. Eine Ausweisung als Rad- und Wirtschaftsweg würde Zusatzverkehr für die L87a (Schutz des Brachvogelvorkommens) und die Anlieger an der K3746 (Waldhornstraße Balzhofen) bedeuten. Es befinden sich in jede Fahrtrichtung Notausfahrten für Rettungsdienste, Polizei und Via Solution in dem Streckenabschnitt der K3747, ebenso ein Splittbunker der Kreisstraßenmeisterei. Das Wasserwerk des Zweckverbands Wasserversorgung Bühl und Umgebung, das Bienenschutzzentrum und das Abwasserhebewerk des Abwasserzweckverbands Bühl und Umgebung wird über die K3747 erschlossen. Außerdem die Hochwassereinrichtungen für das Rückhaltebecken Hägenich. Die Kreisstraße ist sehr wenig durch Radfahrer genutzt, da es gut ausgebaute Alternativrouten für Radfahrer westlich und östlich des Laufbachs über das bestehende Wirtschaftswegewegenetz zwischen Balzhofen, NSG/LSG Waldhägenich und Zell gibt.

 

Es wurde von der Stadt Bühl und der Gemeinde Ottersweier stattdessen vorgeschlagen, die Verbindung zwischen Balzhofen und Zell über den vorhandenen Radweg entlang der K 3746 zwischen Moos und Balzhofen und den geplanten Radweg entlang der L 87a von Zell nach Moos zu führen. Dadurch kann auf einen neuen Radweg verzichtet, Kosten eingespart und in andere dringende Projekte investiert werden. Der Landkreis Rastatt sicherte zu, die Brücke statisch so auszubauen, dass bei Bedarf ein Radweg ausgebaut werden könnte.

 

Der Gemeinderat von Ottersweier berät in seiner Sitzung am 3. November 2020 über diesen Tagesordnungspunkt.

 

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Sehr klimarelevant. Der Verzicht zum Neubau des Radweges hat positive klimatische Auswirkungen, wenn der Bedarf an verkehrssicheren Radwegen zwischen den Ortschaften über vorhandene Wege gedeckt werden kann. Insofern auf Grundlage von anzunehmender Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsbedarfe der Radverkehr indes eingeschränkt wird, kann dies negative klimatische Folgen haben.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Stadt Bühl keine.

 


Anlagenverzeichnis: