Vergabe der Tragwerksplanung
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die
Tragwerksplanung des Vorhabens Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel, an die
Bewerbergemeinschaft Zachmann Ingenieurbüro für Baustatik / Breinlinger
Ingenieure in 77815 Bühl und beauftragt die Verwaltung einen Ingenieurvertrag
nach HOAI zu schließen.
I.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 04. Juli 2018 das Projekt „Windeck Gymnasium, Sanierung Ostflügel“
im Grundsatz beschlossen.
Für die weiteren Planungsschritte wurden in
einem Verhandlungsverfahren gemäß §17 VGV für Fachplanungsleistungen die
Tragwerksplaner ermittelt.
Sämtliche Teilnehmer wurden zu Vergabegesprächen am 22.
Oktober 2020 eingeladen. Die Gespräche sahen einen Präsentationsteil von 30
Minuten mit anschließender Möglichkeit der Rückfragen von 10 Minuten vor.
Den Vergabegesprächen sind gemäß Auslobung
folgende Vergabekriterien mit der jeweiligen Gewichtung zugrunde zu legen:
Auftragskriterium |
Gewichtung |
Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehen
Projektteams |
40
% |
Arbeitsstruktur und Methodik |
50
% |
Honorar |
10
% |
Die Punktevergabe erfolgte im Vergabegremium
durch die Fachbereichsleitung Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien,
Abteilungsleiter Projektsteuerung und Administration, Abteilungsleitung Hochbau
sowie der Revision.
Das Ergebnis können Sie der Anlage 1
entnehmen.
Hiernach schlägt die Verwaltung vor, dem
Punktebesten aus diesem Verhandlungsverfahren (§17 VgV) für
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, die Bewerbergemeinschaft Zachmann
Ingenieurbüro für Baustatik / Breinlinger Ingenieure, in 77815 Bühl, den
Auftrag für die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 9 laut
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zu erteilen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine. Das Vorhaben ist nicht
klimarelevant.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Das Gesamtprojekt umfasst nach der im
Gemeinderat am 04. Juli 2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie ein Volumen von
17,6 Millionen Euro, welche in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend
ausgewiesen sind.
Die detaillierte Kostenberechnung wird nach Erteilung des Auftrages an das Architekturbüro und der Fachplaner im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche dann letztlich auch Grundlage für das Honorar sein wird.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
im Haushaltsplan 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung sind unter
Investitionsauftrag I21104200100 (S. 242 d. Haushaltsplanes 2020) ausgewiesen
Anlagenverzeichnis: