Betreff
Windeck-Gymnasium, Architektenwettbewerb,
Vergabe der Tragwerksplanung
Vorlage
VO/516/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Tragwerksplanung des Vorhabens Windeck-Gymnasium, Sanierung Ostflügel, an die Bewerbergemeinschaft Zachmann Ingenieurbüro für Baustatik / Breinlinger Ingenieure in 77815 Bühl und beauftragt die Verwaltung einen Ingenieurvertrag nach HOAI zu schließen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04. Juli 2018 das Projekt „Windeck Gymnasium, Sanierung Ostflügel“ im Grundsatz beschlossen.

 

Für die weiteren Planungsschritte wurden in einem Verhandlungsverfahren gemäß §17 VGV für Fachplanungsleistungen die Tragwerksplaner ermittelt.

 

          Sämtliche Teilnehmer wurden zu Vergabegesprächen am 22. Oktober 2020 eingeladen. Die Gespräche sahen einen Präsentationsteil von 30 Minuten mit anschließender Möglichkeit der Rückfragen von 10 Minuten vor.

 

Den Vergabegesprächen sind gemäß Auslobung folgende Vergabekriterien mit der jeweiligen Gewichtung zugrunde zu legen:

 

 

Auftragskriterium

Gewichtung

Zusammensetzung und Erfahrung des vorgesehen Projektteams

40 %

Arbeitsstruktur und Methodik

50 %

Honorar

10 %

 

 

Die Punktevergabe erfolgte im Vergabegremium durch die Fachbereichsleitung Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, Abteilungsleiter Projektsteuerung und Administration, Abteilungsleitung Hochbau sowie der Revision.

 

Das Ergebnis können Sie der Anlage 1 entnehmen.

 

Hiernach schlägt die Verwaltung vor, dem Punktebesten aus diesem Verhandlungsverfahren (§17 VgV) für Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, die Bewerbergemeinschaft Zachmann Ingenieurbüro für Baustatik / Breinlinger Ingenieure, in 77815 Bühl, den Auftrag für die Tragwerksplanung der Leistungsphasen 1 bis 9 laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), zu erteilen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine. Das Vorhaben ist nicht klimarelevant.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Das Gesamtprojekt umfasst nach der im Gemeinderat am 04. Juli 2018 vorgestellten Machbarkeitsstudie ein Volumen von 17,6 Millionen Euro, welche in der Mittelfristigen Finanzplanung entsprechend ausgewiesen sind.

 

Die detaillierte Kostenberechnung wird nach Erteilung des Auftrages an das Architekturbüro und der Fachplaner im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) laut HOAI erstellt, welche dann letztlich auch Grundlage für das Honorar sein wird.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2020 sowie der mittelfristigen Finanzplanung sind unter Investitionsauftrag I21104200100 (S. 242 d. Haushaltsplanes 2020) ausgewiesen

 

 


Anlagenverzeichnis: