Der Gemeinderat nimmt vom
Jahresabschluss 2014 der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH
Kenntnis und empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 nebst Lagebericht (und Anhang) der BITZ GmbH
wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und ist damit festgestellt.
2. Der
Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates der BITZ GmbH an, den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der vorgelegten Fassung der
Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.
3. Der
Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
4. Dem
Aufsichtsrat der BITZ GmbH wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
Die
Geschäftsführung der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH hat den
Jahresabschluss einschließlich Lagebericht (und Anhang) für das Geschäftsjahr
2014 erstellt.
Der
Abschlussprüfer und Wirtschaftsprüfer, Büro wpz GmbH Bühl hat nach Prüfung der
Unterlagen den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der
Jahresabschluss 2014 wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2014 weist einen Verlust
in Höhe von 80.926,50 € aus.
Die
Verlustübernahme durch die Stadt Bühl führt zu einem Jahresüberschuss und
Bilanzgewinn von 0,00 €.
Bevor
der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche
Entscheidungsbefugnisse für die BITZ GmbH wahrnimmt, ist im Falle der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Behandlung des Ergebnisses eine
Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.
Der
Jahresabschluss 2014 soll dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH in seiner Sitzung vom
12.05.2015 und der Gesellschafterversammlung am 02.06.2015 zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut
Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014