IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Stiftungsfonds mit dem Namen „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ unter dem Dach der Kundenstiftung der Sparkasse Bühl und stimmt dem Stiftungsvertrag sowie dem Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ zu.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Die Stadt Bühl hat vor einiger Zeit eine Spende in Höhe von 100.000 Euro erhalten. Diese soll Grundlage für eine noch zu gründende Bürgerstiftung sein.

 

Die Bürgerstiftung könnte als eigene Stiftung der Stadt oder alternativ als „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ unter dem Dach der Kundenstiftung der Sparkasse Bühl im Rahmen der Sparkassenorganisation gegründet werden.

 

Die Sparkasse Bühl bietet den Trägergemeinden die Möglichkeit, unter dem Dach dieser Kundenstiftung einen Stiftungsfonds zu errichten. Die sachgerechte Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Sparkasse Bühl mit Hilfe der Deutschen Stiftungsagentur. Dies hat den großen Vorteil, dass für die Stadt Bühl nicht nur die Gründung einer eigenen Bürgerstiftung mit dem damit verbundenen erheblichen administrativen Aufwand entfällt, sondern dass gleichzeitig auch eine professionelle Verwaltung der Stiftung gewährleistet ist.

 

Die Sparkasse Bühl leistet zu dieser Stiftung einen Zuschuss von 12.500 Euro.

 

Für die Einrichtung des Stiftungsfonds (Verbuchung, Ausstellung der Zuwendungsbestätigung, Anforderung des Freistellungsbescheides etc.) fallen einmalig 105 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an. 

 

Zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben wird eine Pauschale von 0,5 % des Stiftungsvermögens (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer), mindestens aber 650 Euro (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) pro Jahr erhoben, die ausschließlich aus den Erträgen der Stiftung zu begleichen ist. Das Stiftungsvermögen wird konservativ angelegt, wobei der Anteil an Aktien und aktienähnlichen Produkten dabei höchstens 30 % betragen darf.

 

Die Stadt Bühl kann sich unter den zuvor genannten Konditionen auf die inhaltlichen Kernaufgaben konzentrieren und entscheidet über Stiftungszweck und Stiftungsrat.

 

 

 

 

Die Erfahrung anderer Gemeinden zeigt, dass durch die Vorteile des Stiftungswesens – dessen Langlebigkeit und vor allem durch Erhaltung der Vermögenswerte – vielen Bürgerinnen und Bürgern eine gute Möglichkeit gegeben wird, sich mit kleineren oder größeren Beträgen stifterisch zugunsten ihrer Gemeinde zu engagieren oder eventuell sogar ihren Nachlass zugunsten der Gemeinde zu regeln. Vor diesem Hintergrund ist

die Errichtung einer „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ unter dem Dach der Kundenstiftung der Sparkasse Bühl dem Wohle der Stadt förderlich.

 

Zur Gründung der „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ ist die Errichtung eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Kundenstiftung der Sparkasse Bühl erforderlich. Rein formal ist hierzu die als Anlage 1 beigefügte Zustiftungsvereinbarung abzuschließen. In dieser Zustiftungsvereinbarung ist dann unter anderem geregelt, dass ein Stiftungsfonds mit dem Namen „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ eingerichtet wird. Außerdem ist geregelt, dass über die Verwendung der Mittel ein Stiftungsrat entsprechend dem Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ entscheidet.

 

Um der „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ einen Rahmen zu geben, wurde das als Anlage 2 beigefügte Statut des Stiftungsfonds „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ erarbeitet. In diesem sind die rechtlichen Grundlagen und auch der Stiftungszweck, zunächst sehr weit gefasst, festgelegt. Ferner sind in den §§ 5 und 6 die Regularien für den Stiftungsrat und seine Aufgaben festgelegt. Vorsitzender des Stiftungsrates ist der jeweils amtierende Oberbürgermeister der Stadt Bühl. Der Stiftungsrat ist mit mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern zu besetzen.

 

Die Kernaufgaben des Stiftungsrates sind die Vergabe der zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel, die Ausarbeitung und Verabschiedung von Förderleitlinien sowie das Einwerben von Zustiftungen und Spenden. Die Benennung der Mitglieder des Stiftungsrates erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Mit der Zustimmung zur Errichtung der „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“ haben alle Bühler Bürgerinnen und Bürger sowie alle mit Bühl verbundenen Menschen die Möglichkeit, sich finanziell in der Bürgerstiftung und damit zum Wohl der Menschen, die in Bühl leben, zu engagieren.

 

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Bühl, Herr Matthias Frietsch, wird in der Sitzung anwesend sein und das Modell vorstellen sowie Fragen beantworten.  

 

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

keine

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da die Verwaltung der Stiftung außerhalb der Stadt Bühl vorgenommen wird und die pauschalierten Kosten der Stiftungsverwaltung von der Stiftung getragen werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1: Zustiftungsvertrag Stadt Bühl –                         

                 Gemeinschaftsstiftung Sparkase Bühl

Anlage 2: Statut der „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“

Anlage 3: Geschäftsordnung der „Bürgerstiftung der Stadt Bühl“

Anlage 4: Stiftungssatzung incl. Anlagerichtlinien und                                  Vergütungsregelung