Betreff
Kündigung WRO
Vorlage
VO/527/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

 


I. Sachverhalt:

Die Stadt Bühl ist seit 1. Juli 2007 Mitglieder der WRO.

 

Eine Besonderheit der WRO GmbH, der Wirtschaftsbeirat, der als Anreiz auch für Bühler Firmen dienen sollte, wurde von ansässigen Unternehmen nicht angenommen. Bis heute sind nur zwei Institutionen aus Bühl Mitglied.

 

Die WRO erhob bisher eine Gesellschafterumlage für die Kommunen in Höhe von 1,10 € pro Einwohner (+ Mehrwertsteuer). Nun wurde der am 6.6.2019 beschlossene Umlagebetrag auf 1,70 € pro Einwohner (+ Mehrwertsteuer) erhöht. Somit wurde der Mitgliedsbeitrag von 37.961 € (2019) auf 57.809,18 € (mit verminderter Mehrwertsteuer, ansonsten 59.304,24 €) erhöht.

 

Bereits 2007 bestand schon eine Mitgliedschaft bei der TechnologieRegion Karlsruhe, jedoch war die TRK zu diesem Zeitpunkt noch nicht so stark auf die Bedürfnisse der Stadt Bühl ausgerichtet.

 

Die Vernetzung von kommunalen Entscheidungsträgern und regionalen Wirtschaftsführen ist mittlerweile bei der TRK wesentlich ausgeprägter als bei der WRO. Für die Stadt Bühl wird die Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer wichtiger, zumal man einen Stand erreicht hat, der neuer Impulse und neuer Konzepte bedarf. Die Zusammenarbeit mit der TRK wurde intensiviert, wodurch sich Synergieeffekte mit Hochschulen und dem Karlsruher Institut für Technologie ergeben haben.

 

Aufgrund der Haushaltslage und unter Abwägung sämtlicher Aspekte wurde 2019 vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderats, wegen der langen Kündigungsfrist, die Mitgliedschaft bei der WRO fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt.

 

In der Gemeinderatssitzung am 23. September 2020 wurde Herrn Fehringer, Geschäftsführer der WRO, nochmals die Möglichkeit gegeben, den Mehrwert der WRO für die Stadt Bühl darzustellen. 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: