Betreff
Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH, Zustimmung des Gemeinderates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Wirtschaftsjahr 2015
Vorlage
TEST VO/109/2015
Art
Vorlage

Der Gemeinderat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 wird dem Büro wpz GmbH Bühl, Carl-Netter-Straße 3, auf der Grundlage des Angebots vom 20.04.2010 übertragen.

 

Der Gemeinderat weist die Mitglieder des Aufsichtsrates an, der Gesellschafterversammlung die Vergabe der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 an das Büro wpz GmbH Bühl zu empfehlen.

 

 


Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Gründung der Bühler Innovations- und TechnologieZentrum GmbH hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 28.11.2001 u. a. beschlossen, dass für die Bestellung des Abschlussprüfers vor dem Beschluss der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen ist.

 

Die Abschlussprüfungen für die Wirtschaftsjahre 2001 – 2014 wurden auf der Grundlage vorhergehender Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Bühl sowie des Aufsichtsrates der BITZ GmbH Bühl, dem Büro wpz GmbH Bühl, Carl-Netter-Straße 3, übertragen.

 

Im Jahre 2010 hat die Geschäftsführung der BITZ GmbH bei drei in Bühl ansässigen Büros Angebote über die Durchführung der Abschlussprüfung eingeholt. Günstigste Bieterin war die wpz GmbH, Carl-Netter-Straße 3, Bühl.

 

Nach dem Angebot der wpz GmbH wird der Gesamtaufwand für die Abschlussprüfung voraussichtlich 5.000,00 € zuzüglich Umsatzsteuer nicht überschreiten.

 

Die wpz GmbH Bühl hat die Durchführung der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 auf der Grundlage des Angebots vom 20.04.2010 auch für die Abschlussprüfung 2015 bestätigt.

 

Die Geschäftsführung der BITZ GmbH schlägt dem Gemeinderat vor, der wpz GmbH Bühl, Carl-Netter-Straße 3, auf der Grundlage des Angebotes vom 20.04.2010 die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 zu übertragen.

 

Bevor der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Bühl gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse für die BITZ GmbH wahrnimmt, ist im Falle der Bestellung des Abschlussprüfers eine Entscheidung des Gemeinderates einzuholen.

 

Der Beschluss zur Vergabe des Mandats soll dem Aufsichtsrat der BITZ GmbH in seiner Sitzung vom 12.05.2015 und der Gesellschafterversammlung am 02.06.2015 vorgelegt werden.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten