Aufstellungsbeschluss
IV.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Kirchgassgraben“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 23.
September 2020.
b) Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung
der Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes.
I.
Sachverhalt:
Nachdem der Gemeinderat am 14. November 2018
die Grundsatzentscheidung zum Erwerb von Grundstücken zur Entwicklung der im
Flächennutzungsplan 2030 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Bühl/Ottersweier dargestellten geplanten Wohnbaufläche „Kirchgassgraben“
gefasst hat, wurden die Grunderwerbsverhandlungen eingeleitet. Zwischenzeitlich
sind die Verhandlungen abgeschlossen. Ca. 94% der Grundstücke konnten erworben
werden, so dass es nun sinnvoll ist, den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Kirchgassgraben“ mit einer Größe von ca. 7,88 ha zu fassen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss hat die
Verwaltung die Möglichkeit, mit den betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die entsprechenden Abstimmungsgespräche für die
Ausarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung zu führen und das Umlegungsverfahren
für nicht erworbene Grundstücke einzuleiten.
Das Plangebiet schließt westlich an das
Wohngebiet „Kirchgassmatten“ an und reicht bis zur Bundesstraße 3 (B3). Im
Norden grenzt es an die Rheinstraße und im Süden an den Kirchgassgraben an. Das
Plangebiet wird im nördlichen Bereich durch die Gleisanlage der SWEG-Bahn in
zwei Teilgebiete gegliedert.
Während die Art der baulichen Nutzung im
nördlichen Bereich eher gewerblicher und gemischter Natur sein wird, als
Übergang zum angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiet Nord, wird der südliche
Bereich Wohngebietscharakter aufzeigen.
Die Zufahrt zum nördlichen Gebiet wird
künftig über die Rheinstraße erfolgen. Dieses Gebiet wird gegenüber der Wohnbebauung
in einer dichteren Bauweise ausgeführt werden, wodurch zugleich eine
Abschirmung der Lärmeinwirkungen durch den Verkehr von der Rheinstraße und
durch das Gewerbe- und Industriegebiet Nord erreicht werden kann. Die Zufahrt
zum geplanten Wohngebiet wird über das Wohngebiet „Kirchgassmatten“ führen. Die
Bebauung in diesem Teilbereich wird eine Mischform aus Einzel-/Doppelhäusern
und aus Mehrfamilienhäusern erhalten.
Gemäß den Ergebnissen aus dem
Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan ist weiterhin vorgesehen, dass das
Areal in die freie Landschaft eingebunden wird, sowie innerörtliche
Freiraumverbindungen und Durchgrünungszweige geschaffen werden. Neben der
„grünen“ wird auch die „blaue“ Infrastruktur im Plangebiet eine wesentliche
Rolle einnehmen. Vorgesehen ist die Revitalisierung des „Froschbächles“ mit
Erhalt und Entwicklung seiner seitlichen Grünflächen.
Einer der großen Bausteine bei der
Ausarbeitung der Planung, wird der Umgang mit den Lärmimmissionen durch die B3
und die Entwässerung des Gebietes sein.
Das Bebauungsplanverfahren ist im
Normalverfahren mit Umweltprüfung durchzuführen. Daneben sind die
artenschutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich.
Der Technische Ausschuss hat den
Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 12. November 2020 nichtöffentlich
behandelt und ihn einstimmig beschlossen.
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchgassgraben“ in Bühl
gemäß dem Abgrenzungsplan vom 23. September 2020 zu beschließen.
Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss
dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanvorentwurfes zu beauftragen. Nach Ausarbeitung des
Bebauungsplanvorentwurfs wird die Planung den gemeindlichen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
II. Klimatische Auswirkungen:
Das Vorhaben hat eine hohe
Klimarelevanz und kann je nach Festsetzung sowohl positive als auch negative
Auswirkungen auf die lokale Energieversorgung haben. Es besteht die Möglichkeit
einen Quartiersansatz für Strom- und Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer
Energien zu etablieren. Dies kann zur gesamtstädtischen Reduzierung der
Treibhausgasemissionen je Einwohner führen. Ein Variantenvergleich nachhaltiger
Alternativen wird empfohlen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bebauungsplanverfahren
„Kirchgassgraben“ wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 80.000 € in
Auftrag gegeben (Umweltbericht, Artenschutzuntersuchung, Vermessung, Lärm,
Bodenuntersuchung). Die Mittel stehen im Haushaltsplan unter dem Profitcenter
5110-Stadtplanung zur Verfügung.
Im Zuge der Ausarbeitung des Vorentwurfs
sind mit weiteren Kosten von ca. 10.000 € zu rechnen.
Anlagenverzeichnis: