Betreff
Bebauungsplan „Kirchgassgraben“ in Bühl,
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/535/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a)    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchgassgraben“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 23. September 2020.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes.

 

 


I. Sachverhalt:

Nachdem der Gemeinderat am 14. November 2018 die Grundsatzentscheidung zum Erwerb von Grundstücken zur Entwicklung der im Flächennutzungsplan 2030 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bühl/Ottersweier dargestellten geplanten Wohnbaufläche „Kirchgassgraben“ gefasst hat, wurden die Grunderwerbsverhandlungen eingeleitet. Zwischenzeitlich sind die Verhandlungen abgeschlossen. Ca. 94% der Grundstücke konnten erworben werden, so dass es nun sinnvoll ist, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kirchgassgraben“ mit einer Größe von ca. 7,88 ha zu fassen.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss hat die Verwaltung die Möglichkeit, mit den betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die entsprechenden Abstimmungsgespräche für die Ausarbeitung der Vor- und Entwurfsplanung zu führen und das Umlegungsverfahren für nicht erworbene Grundstücke einzuleiten.

 

Das Plangebiet schließt westlich an das Wohngebiet „Kirchgassmatten“ an und reicht bis zur Bundesstraße 3 (B3). Im Norden grenzt es an die Rheinstraße und im Süden an den Kirchgassgraben an. Das Plangebiet wird im nördlichen Bereich durch die Gleisanlage der SWEG-Bahn in zwei Teilgebiete gegliedert.

 

Während die Art der baulichen Nutzung im nördlichen Bereich eher gewerblicher und gemischter Natur sein wird, als Übergang zum angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiet Nord, wird der südliche Bereich Wohngebietscharakter aufzeigen.

 

Die Zufahrt zum nördlichen Gebiet wird künftig über die Rheinstraße erfolgen. Dieses Gebiet wird gegenüber der Wohnbebauung in einer dichteren Bauweise ausgeführt werden, wodurch zugleich eine Abschirmung der Lärmeinwirkungen durch den Verkehr von der Rheinstraße und durch das Gewerbe- und Industriegebiet Nord erreicht werden kann. Die Zufahrt zum geplanten Wohngebiet wird über das Wohngebiet „Kirchgassmatten“ führen. Die Bebauung in diesem Teilbereich wird eine Mischform aus Einzel-/Doppelhäusern und aus Mehrfamilienhäusern erhalten.

 

Gemäß den Ergebnissen aus dem Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan ist weiterhin vorgesehen, dass das Areal in die freie Landschaft eingebunden wird, sowie innerörtliche Freiraumverbindungen und Durchgrünungszweige geschaffen werden. Neben der „grünen“ wird auch die „blaue“ Infrastruktur im Plangebiet eine wesentliche Rolle einnehmen. Vorgesehen ist die Revitalisierung des „Froschbächles“ mit Erhalt und Entwicklung seiner seitlichen Grünflächen.

 

Einer der großen Bausteine bei der Ausarbeitung der Planung, wird der Umgang mit den Lärmimmissionen durch die B3 und die Entwässerung des Gebietes sein.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist im Normalverfahren mit Umweltprüfung durchzuführen. Daneben sind die artenschutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich.

 

Der Technische Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 12. November 2020 nichtöffentlich behandelt und ihn einstimmig beschlossen.

 

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchgassgraben“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 23. September 2020 zu beschließen.

 

Ebenso empfiehlt der Technische Ausschuss dem Gemeinderat, die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes zu beauftragen. Nach Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfs wird die Planung den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Das Vorhaben hat eine hohe Klimarelevanz und kann je nach Festsetzung sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die lokale Energieversorgung haben. Es besteht die Möglichkeit einen Quartiersansatz für Strom- und Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien zu etablieren. Dies kann zur gesamtstädtischen Reduzierung der Treibhausgasemissionen je Einwohner führen. Ein Variantenvergleich nachhaltiger Alternativen wird empfohlen.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Für das Bebauungsplanverfahren „Kirchgassgraben“ wurden bisher Haushaltsmittel von insgesamt ca. 80.000 € in Auftrag gegeben (Umweltbericht, Artenschutzuntersuchung, Vermessung, Lärm, Bodenuntersuchung). Die Mittel stehen im Haushaltsplan unter dem Profitcenter 5110-Stadtplanung zur Verfügung.

 

Im Zuge der Ausarbeitung des Vorentwurfs sind mit weiteren Kosten von ca. 10.000 € zu rechnen.

 

 


Anlagenverzeichnis: