a) Anordnungsbeschluss
b) Bestellung der Sachverständigen
IV.
Beschlussvorschlag:
a) Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans „Kirchgassgraben“ in Bühl, Gemarkung Bühl, die Umlegung von Grundstücken nach dem vierten Teil des BauGB (§§ 45-79) an. Die Baulandumlegung trägt die Bezeichnung „Kirchgassgraben“.
b) Als beratende Sachverständige werden gemäß § 5 der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums zur Durchführung des BauGB bestellt:
a)
Vermessungstechnischer Sachverständiger
Herr Vermessungsdirektor Wolf-Dieter Simmank,
(Herr Vermessungsassessor Jörg Adam, als Stellvertreter),
Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,
b)
Bautechnischer Sachverständiger
Herr Oberbürgermeister Hubert Schnurr
sowie
Frau Barbara Thévenot, Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, Abteilung Stadtentwicklung.
Der Gemeinderat der Stadt Bühl hat am 25.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Kirchgassgraben“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 23.09.2020 beschlossen. Zudem wird die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes beauftragt. Über den Vorentwurf wird der Gemeinderat nach Ausarbeitung beraten und Beschluss fassen.
Die Stadt Bühl frägt seit der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates am 14.11.2018 bei den Eigentümern der Grundstücke deren Verkaufsinteresse im geplanten Baugebiet „Kirchgassgraben“ ab und erwirbt diese.
Zum Vollzug des künftigen Bebauungsplans sind bodenordnende Maßnahmen eventuell erforderlich. Durch eine Baulandumlegung sollen hinsichtlich Lage, Form und Größe bebaubare Grundstücke entsprechend dem Bebauungsplan geschaffen werden.
Durch die Einleitung des
Umlegungsverfahrens während des laufenden Bebauungsplanverfahrens könnte eine
Koordination zur Erleichterung des Bodenordnungsverfahrens erfolgen.
Zur Weiterführung des
Umlegungsverfahrens müssen allerdings einzelne Verfahrensschritte im Rahmen des
Bebauungsplans abgeschlossen sein.
Gemäß der Hauptsatzung der
Stadt Bühl ist ein ständiger Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung
gebildet.
Als beratende Sachverständige werden
vorgeschlagen:
a)
Vermessungstechnischer Sachverständiger
Herr Vermessungsdirektor Wolf-Dieter Simmank,
(Herr Vermessungsassessor Jörg Adam, als Stellvertreter),
Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,
b)
Bautechnische Sachverständige
Herr Oberbürgermeister Hubert Schnurr
sowie
Frau Barbara Thévenot, Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, Abteilung Stadtentwicklung.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine. Die Baulandumlegung ist nicht
klimarelevant.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Für Baulandumlegungen stehen Mittel im
Haushaltsplan unter dem Profitcenter 5111-Flächen- und Grundstücksbezogene
Daten und Grundlagen zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis: