für die Bewässerung der Sportplatzflächen mit Beregnungsanlage
Zuschuss an den SV Weitenung
IV.
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat stimmt dem Lösungskonzept des SV Weitenung und der Umsetzung durch
den SV Weitenung zu und beschließt die Gewährung des Zuschusses in Höhe von
53.308,21 € an den SV Weitenung.
Der
Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister die entsprechende
Zuschussvereinbarung mit dem SV Weitenung abzuschließen.
I.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2020
dürfen gemäß bestehender wasserrechtlicher Genehmigung des LRA Rastatt
lediglich 2.100 m³ Grundwasser vom Tiefbrunnen am Sportplatz Weitenung
entnommen werden. Für ein durchschnittliches Jahr benötigt der Sportplatz ca. 4.200
m³. 2018 wurden sogar 8.000 m³ zur Bewässerung benötigt. Gemäß dem LRA Rastatt
hat die PFC-Konzentration am Tiefbrunnen in Weitenung kontinuierlich
zugenommen, weswegen man davon ausgehen kann, dass die genehmigte Entnahmemenge
sukzessive abnimmt, bis kein Grundwasser zur Bewässerung mehr entnommen werden
darf. Die bestehende Wasserleitung zum Clubhaus Weitenung hat eine
Leistungsfähigkeit von 3 m³/h.
Da zur Bewässerung
ca. 30 m³/h benötigt werden hat die Stadtverwaltung in der Gemeinderatssitzung
vom 11. März 2020 vorgeschlagen eine Wasserleitung mit ausreichender
Leistungsfähigkeit im Rahmen des Breitbandausbaus durch die Stadtwerke Bühl
mitverlegen zu lassen. Die Kosten dafür beliefen sich damals auf ca. 188.686,44
€. Im Rahmen dieser Überlegungen wurde auch die Herstellung eines
unterirdischen Wassertanks geprüft. Aus Gründen der Wasserhaltung, bzw. der
notwendigen Auftriebssicherung beliefen sich die Kosten zur Herstellung eines
unterirdischen Wassertanks (Schwergewichtstank oder Tank mit Rückverankerung)
in der Grundwasserwechselzone auch auf rd. 190.000,00 €, weswegen auch bedingt
durch den enormen Zeitdruck die diese Maßnahme erfordert, die Herstellung einer
neuen Wasserleitung von der Verwaltung vorgeschlagen wurde.
Durch die Vertagung
der Entscheidung und dem Wunsch nach einer erneuten Wirtschaftlichkeitsprüfung
von Seiten des Gemeinderats, fanden im Anschluss Gespräche zwischen dem
Ortsvorsteher Fritz und dem SV Weitenung statt.
Der SV Weitenung
hatte zu diesem Zeitpunkt den Diplom-Ingenieur Carlo Lehmann mit der Erstellung
des im Folgenden genannten ganzheitlichen Lösungs-Konzeptes betraut.
In der TA Sitzung
vom 9. Juli 2020 wurde dieses Lösungskonzept im Rahmen eines Power-Point
Vortrages durch Vereinsvertreter des SV Weitenung bereits vorgestellt. Ein
Beschluss wurde zu diesem Zeitpunkt nicht gefasst, da Herr Oberbürgermeister
Schnurr aufgrund einer kurzfristigen Information unseres Landrates Herrn Huber
das sogenannte Aktivkohlefiltersystem als weitere Alternative prüfen sollte.
Zu diesem Thema
wurde die Fa. Züblin Umwelttechnik GmbH aus Markgröningen zu einem Vororttermin
beim SV Weitenung eingeladen. Diese Firma ist u.a. spezialisiert auf das
Ausfiltern von PFC aus dem Grundwasser. Diese Firma wurde uns durch unseren
„PFC-Beauftragten“ Herrn Markus Benkeser empfohlen. Die Fa. Züblin hat uns
aufgrund des Vorrottermins ein detailliertes Angebot zum Kauf einer
Filteranlage mit Vorhaltebecken und einer fünfjährigen Wartung und Betreuung
des kompletten Systems zu einem Preis von netto 145.872,00 € angeboten. Bei
einem MwSt-Satz von 19 % wären es 173.587,68 € brutto.
Aufgrund dieser
enormen Kosten sowohl beim Bau der Wasserleitung als auch beim Bau des
„Aktivkohlefiltersystems“, schlägt die Verwaltung vor, die nachfolgenden
Maßnahmen der Beregnung und der Bewässerung des Sportplatzes, durch den SV
Weitenung ausführen zu lassen, um eine Förderung beim Badischen Sportbund in
Höhe von ca. 30 % beantragen zu können. Dies wurde bereits in der TA-Sitzung
vom 9. Juli 2020 vom SV Weitenung als auch durch Herrn Carlo Lehmann
vorgeschlagen. Die Zisterne und die Beregnung werden nach Mitteilung des
Vereins und Herrn Carlo Lehmann bis April 2021 fertiggestellt und
funktionsfähig sein.
1.
Die defekte Beregnungsanlage, für die von Seiten der
Verwaltung Kosten in Höhe von 36.000,00 € kalkuliert wurden, sollen durch den
Verein mit Förderung des Badischen Sportbundes hergestellt werden:
Finanzierung:
Geschätzte Brutto Gesamtkosten von Herrn
Lehmann: 34.435,00 €
Zuschuss BSB 10.330,92
€
Eigenleistung Verein 14.104,47
€
Zuschuss Stadt Bühl 9.999,61
€
Kosteneinsparung für die Stadt Bühl 26.000,39
€
gegenüber den eingeplanten Kosten in Höhe von
36.000 Euro
2.
Anstatt einer neuen Wasserleitung oder eines
unterirdischen Zwischenspeichertanks, soll ein Tank mit einem Fassungsvermögen
von 100 m³ über der Grundwasserwechselzone hergestellt werden. Die Bereiche des
Tanks, die aus dem bestehenden Gelände herausragen, sollen als sog. Hunnengrab
seitlich angeböscht und überdeckt werden. Zusätzlich wird ein weiterer offener
Wasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von ca. 120 m³ als Pufferbecken
nördlich des „Hunnengrabes“ errichtet. Über einen Kombileichtflüssigkeitsabscheider
wird das Oberflächenwasser der befestigten Flächen aufgefangen und in den Tank
geleitet. Nach Rücksprache mit der Abteilung Baurecht ist für das geplante
Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich. Sollte das Oberflächenwasser für die
Bewässerung nicht ausreichen, kann über eine Notzuspeisung von der
Trinkwasserleitung des Vereinsheimes (Fördermenge ca. 3 m³/h) über Nacht der
Tank befüllt werden. Die Fläche, auf der sich der Tank und das Überlaufbecken
befindet, kann im Folgenden vom Verein nicht mehr anderweitig genutzt werden,
was der Verein zum Wohl der Stadt auf sich nimmt.
3.
Finanzierung:
Geschätzte Brutto Gesamtkosten von Herrn
Lehmann: 74.008,00 €
Zuschuss BSB 22.202,40
€
Eigenleistung Verein 8.497,00
€
Zuschuss Stadt Bühl 43.308,60
€
Kosteneinsparung für die Stadt Bühl 145.377,84
€
gegenüber dem Bau einer Wasserleitung in Höhe
von 188.686,44 €.
Aufgrund des von Herrn Lehmann vorgeschlagenen Lösungskonzept und durch die
Kooperation des SV Weitenung, entsteht im Vergleich zur ursprünglichen Variante
zum Bau der Wasserleitung und Beregnungsanlage eine Gesamteinsparung von
171.378,23 €. Die Kosten der Vereinslösung in Höhe von 53.308,21 € würden dann
als Zuschuss an den Verein fließen.
Der SV Weitenung strebt gemeinsam mit Herrn Lehmann die mittelfristige
Umwandlung des Hartplatzes beim Sportplatz Weitenung in einen Kunstrasenplatz
an. Eine vorläufige Kostenschätzung von Herrn Lehmann beläuft sich dabei auf
344.444,91 €.
Dem SV Weitenung ist durchaus bewusst, dass bei der momentanen Haushaltsituation
ein Zuschuss von Seiten der Stadt zu einem Kunstrasenplatz nicht möglich sein
wird. Der Verein hofft jedoch, dass die oben vorgestellte Kooperation und die
daraus resultierenden Einsparungen für die Stadt Bühl nicht in Vergessenheit
geraten und, dass eine Bezuschussung zum Kunstrasenplatz in Zeiten, in denen
wieder höhere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, in einer Größenordnung von
ca. 120.000,00 € gewährt werden.
In der Sitzung des Ortschaftsrates Weitenung am 22. Juni 2020 wurde dieses
Lösungskonzept von Vertretern des SV Weitenung vorgestellt. Der Ortschaftsrat
stimmte diesem Konzept einstimmig zu. Zur heutigen Sitzung wurde nochmals Herr
Carlo Lehmann und ein Vereinsvertreter eingeladen, um zu einzelnen Fragen
Stellung zu nehmen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Wenig klimarelevant. Die vermehrte Nutzung von
Regenwasser zur Bewässerung der Spielplatzflächen hat einen positiven Effekt
auf den Grundwasserspiegel. Die Maßnahme ist im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie der Stadt Bühl.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Über den Nachtrag zum Haushaltsplan 2020 stehen unter Investitionsauftrag
I42109100000 die erforderlichen Zuschussmittel zur Verfügung bzw. können zur
Verfügung gestellt werden.
Der Aufwand für die Zuschüsse der Stadt für die Beregnungsanlage belaufen
sich gemäß der vorgestellten Planung auf 9.999,61 €. Die Kosten für den
Zuschuss für die Zisternenanlage mit Pufferspeicher beträgt gemäß vorgestellter
Planung 43.308,60 €.
Somit ergeben sich für die Herstellung der gesamten Bewässerungsanlage
Gesamtzuschüsse in Höhe von 53.308,21 €.
Der Technische Ausschuss hat in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.11.2020
dem Lösungskonzept des SV Weitenung zugestimmt und empfiehlt dem Gemeinderat
dem Lösungskonzept des SV Weitenung und der Umsetzung durch den SV Weitenung
zuzustimmen und den Zuschuss in Höhe von 53.308,21 € zu gewähren
Anlagenverzeichnis: