Betreff
Baulandumlegung für den Bereich des Bebauungsplans “Hinterfeldweg“
in Bühl-Kappelwindeck, Gemarkung Bühl,
a) Anordnungsbeschluss
b) Bestellung der Sachverständigen
Vorlage
VO/538/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

a)         Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans „Hinterfeldweg“ in Bühl, Gemarkung Bühl, die Umlegung von Grundstücken nach dem vierten Teil des BauGB (§§ 45-79) an. Die Baulandumlegung trägt die Bezeichnung „Hinterfeldweg“.

 

b)         Als beratende Sachverständige werden gemäß § 5 der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums zur Durchführung des BauGB bestellt:

 

a)        Vermessungstechnischer Sachverständiger

Herr Vermessungsdirektor Wolf-Dieter Simmank,

(Herr Vermessungsassessor Jörg Adam, als Stellvertreter),

Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,

 

b)        Bautechnischer Sachverständiger

         Herr Oberbürgermeister Hubert Schnurr

         sowie

Frau Barbara Thévenot, Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, Abteilung Stadtentwicklung.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Stadt Bühl hat am 08. Juli 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hinterfeldweg“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 10. Juni 2020 gefasst. Zudem hat der Gemeinderat die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes beauftragt. Über den Vorentwurf wird der Gemeinderat nach Ausarbeitung beraten und Beschluss fassen.

 

Die Stadt Bühl frägt seit der Grundsatzentscheidung des Gemeinderates am 25.07.2018 bei den Eigentümern der Grundstücke deren Verkaufsinteresse im geplanten Baugebiet „Hinterfeldweg“ ab und erwirbt diese.

 

Zum Vollzug des künftigen Bebauungsplans sind bodenordnende Maßnahmen eventuell erforderlich. Durch eine Baulandumlegung sollen hinsichtlich Lage, Form und Größe bebaubare Grundstücke entsprechend dem Bebauungsplan geschaffen werden.

 

          Durch die Einleitung des Umlegungsverfahrens während des laufenden Bebauungsplanverfahrens könnte eine Koordination zur Erleichterung des Bodenordnungsverfahrens erfolgen.

 

          Zur Weiterführung des Umlegungsverfahrens müssen allerdings einzelne Verfahrensschritte im Rahmen des Bebauungsplans abgeschlossen sein.

 

          Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Bühl ist ein ständiger Umlegungsausschuss zur Durchführung der Umlegung gebildet.

 

Als beratende Sachverständige werden vorgeschlagen:

 

a)         Vermessungstechnischer Sachverständiger

Herr Vermessungsdirektor Wolf-Dieter Simmank,

(Herr Vermessungsassessor Jörg Adam, als Stellvertreter),

Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,

b)         Bautechnische Sachverständige

Herr Oberbürgermeister Hubert Schnurr

sowie

Frau Barbara Thévenot, Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, Abteilung Stadtentwicklung.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine. Die Baulandumlegung ist nicht klimarelevant.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Für Baulandumlegungen stehen Mittel im Haushaltsplan unter dem Profitcenter 5111-Flächen- und Grundstücksbezogene Daten und Grundlagen zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: