Betreff
Zwischenprüfung im Stadtwald Bühl für den Forsteinrichtungszeitraum 2015 - 2024
Vorlage
VO/540/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Klima- und Umweltausschuss nimmt die Ergebnisse der Zwischenprüfung im Stadtwald Bühl zu Kenntnis.

 

          Den im Sachverhalt und in der Niederschrift zur Zwischenprüfung beschriebenen Planänderungen und Handlungsempfehlungen für den Forstbetrieb im Stadtwald wird zugestimmt.

 

 


I. Sachverhalt:

Das derzeit geltende Forsteinrichtungswerk für die im Eigentum der Stadt Bühl stehenden Wälder wurde als periodischer Betriebsplan gemäß § 50 LWaldG vom damaligen Wald-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss am 18. Juni  2015 beschlossen. Es sieht für die Forstwirtschaftsjahre 2015 – 2024 vor allem einen Gesamthiebssatz in der Vor-, Haupt- und Dauerwaldnutzung von -auf 1000 Fm gerundet-, 164.000 Festmeter vor, somit 16.400 Festmeter pro Jahr.

 

Zum Stichtag 1.1.2020 wurde durch die Körperschaftsforstdirektion Freiburg im Rahmen einer Zwischenprüfung gemäß § 5 Körperschaftswaldverordnung der Vollzug der ersten 5 Jahre des Forsteinrichtungszeitraumes geprüft. Die von der Prüfbehörde erstellte Niederschrift zur Zwischenprüfung ist dieser Vorlage beigefügt. Darin wurde bestätigt, dass die Planungen des im Jahr 2015 beschlossenen Forsteinrichtungswerks mit Ihren Zielen und Standards weitgehend umgesetzt wurden. 

 

Jedoch ist aufgrund des Klimawandels und der damit verbundenen Veränderung der standörtlichen Bedingungen das langfristige Ziel der angestrebten Baumartenzusammensetzung zur kommenden Forsteinrichtungs-erneuerung anzupassen. Die Klimaschutzfunktion soll als neues, gleichrangiges Ziel aufgenommen werden. Die Klimaschutzfunktion rückt somit als Waldfunktion gleichrangig zur Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion auf.

 

Der Betriebsvollzug weicht aufgrund der Zwangsnutzungen in den Jahren 2018 und 2019 (Sturm, Schnee-/Eisbruch, Borkenkäfer) und des Eschentriebsterbens in allen Jahren sowie der holzmarktbedingten Einschlagszurückhaltung 2019 vom ursprünglichen Plan ab. Insgesamt war es aber möglich, den Hiebsatz durch Umsteuerung der Nutzungen trotz des hohen Zwangsnutzungsanteils von 23 % nicht zu überschreiten. In den kommenden 5 Jahren werden, soweit vom Holzmarkt her möglich, die zurückgestellten planmäßigen Nutzungen stattfinden.

 

Die schwarze Null als Zielvorgabe für die wirtschaftliche Zielsetzung erweist sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen als zu hoch eingehängtes Betriebsziel und ist nur noch in Jahren mit hohen Holzpreisen und planmäßigem Einschlag zu erreichen.

 

 

 

 

 

Seitens der Forstbehörde wird die Änderung des auf das Jahr bezogenen Hiebsatzes von rund 15.500 Fm vorgeschlagen. Dies bedeutet für die 10 Jahre von 2015 – 2024 einen Gesamthiebsatz von 155.000 Fm, statt ursprünglich 164.100 Fm.  Das entspricht einer Reduktion von 6%.

 

Die Begründungen hierzu und zu Planänderungen im Bereich der Biologischen Produktion (Pflanzungen, Jungbestandspflege, Ästungen) können der beigefügten Niederschrift zur Zwischenprüfung entnommen werden.

 

In der Sitzung können Herr Clemens Erbacher, Bezirksleitung Bühl des Kreisforstamtes Rastatt, und Herr Damm die Ergebnisse der Überprüfungen und die Empfehlungen für die Waldbewirtschaftung näher erläutern.

 

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Die Auswirkungen können auf Seite 3 der Niederschrift zur Zwischenprüfung entnommen werden.

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Durch den reduzierten Hiebsatz werden voraussichtlich weniger Einnahmen erzielt. Zur Bewältigung des Klimanotstands sollen so bald wie möglich alle Schadflächen wieder bewaldet werden. Dies verursacht Mehraufwendungen für Pflanzung und Pflege von Kulturflächen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage: Niederschrift