IV.
Beschlussvorschlag:
Der Klima- und Umweltausschuss nimmt die Ergebnisse der Zwischenprüfung im Stadtwald Bühl zu Kenntnis.
Den im Sachverhalt und in der Niederschrift zur Zwischenprüfung beschriebenen Planänderungen und Handlungsempfehlungen für den Forstbetrieb im Stadtwald wird zugestimmt.
I.
Sachverhalt:
Das derzeit geltende
Forsteinrichtungswerk für die im Eigentum der Stadt Bühl stehenden Wälder wurde
als periodischer Betriebsplan gemäß § 50 LWaldG vom damaligen Wald-,
Landwirtschafts- und Umweltausschuss am 18. Juni 2015 beschlossen. Es sieht für die Forstwirtschaftsjahre
2015 – 2024 vor allem einen Gesamthiebssatz in der Vor-, Haupt- und
Dauerwaldnutzung von -auf 1000 Fm gerundet-, 164.000 Festmeter vor, somit
16.400 Festmeter pro Jahr.
Zum Stichtag 1.1.2020
wurde durch die Körperschaftsforstdirektion Freiburg im Rahmen einer
Zwischenprüfung gemäß § 5 Körperschaftswaldverordnung der Vollzug der ersten 5
Jahre des Forsteinrichtungszeitraumes geprüft. Die von der Prüfbehörde
erstellte Niederschrift zur Zwischenprüfung ist dieser Vorlage beigefügt. Darin
wurde bestätigt, dass die Planungen des im Jahr 2015 beschlossenen
Forsteinrichtungswerks mit Ihren Zielen und Standards weitgehend umgesetzt
wurden.
Jedoch ist aufgrund
des Klimawandels und der damit verbundenen Veränderung der standörtlichen
Bedingungen das langfristige Ziel der angestrebten Baumartenzusammensetzung zur
kommenden Forsteinrichtungs-erneuerung anzupassen. Die Klimaschutzfunktion soll
als neues, gleichrangiges Ziel aufgenommen werden. Die Klimaschutzfunktion
rückt somit als Waldfunktion gleichrangig zur Nutz-, Schutz- und
Erholungsfunktion auf.
Der Betriebsvollzug
weicht aufgrund der Zwangsnutzungen in den Jahren 2018 und 2019 (Sturm,
Schnee-/Eisbruch, Borkenkäfer) und des Eschentriebsterbens in allen Jahren
sowie der holzmarktbedingten Einschlagszurückhaltung 2019 vom ursprünglichen
Plan ab. Insgesamt war es aber möglich, den Hiebsatz durch Umsteuerung der
Nutzungen trotz des hohen Zwangsnutzungsanteils von 23 % nicht zu
überschreiten. In den kommenden 5 Jahren werden, soweit vom Holzmarkt her
möglich, die zurückgestellten planmäßigen Nutzungen stattfinden.
Die schwarze Null als
Zielvorgabe für die wirtschaftliche Zielsetzung erweist sich unter den
aktuellen Rahmenbedingungen als zu hoch eingehängtes Betriebsziel und ist nur
noch in Jahren mit hohen Holzpreisen und planmäßigem Einschlag zu erreichen.
Seitens der
Forstbehörde wird die Änderung des auf das Jahr bezogenen Hiebsatzes von rund
15.500 Fm vorgeschlagen. Dies bedeutet für die 10 Jahre von 2015 – 2024 einen
Gesamthiebsatz von 155.000 Fm, statt ursprünglich 164.100 Fm. Das entspricht einer Reduktion von 6%.
Die Begründungen
hierzu und zu Planänderungen im Bereich der Biologischen Produktion
(Pflanzungen, Jungbestandspflege, Ästungen) können der beigefügten
Niederschrift zur Zwischenprüfung entnommen werden.
In der Sitzung können
Herr Clemens Erbacher, Bezirksleitung Bühl des Kreisforstamtes Rastatt, und
Herr Damm die Ergebnisse der Überprüfungen und die Empfehlungen für die
Waldbewirtschaftung näher erläutern.
II. Klimatische Auswirkungen:
Die Auswirkungen
können auf Seite 3 der Niederschrift zur Zwischenprüfung entnommen werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den reduzierten
Hiebsatz werden voraussichtlich weniger Einnahmen erzielt. Zur Bewältigung des
Klimanotstands sollen so bald wie möglich alle Schadflächen wieder bewaldet
werden. Dies verursacht Mehraufwendungen für Pflanzung und Pflege von Kulturflächen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage: Niederschrift