IV.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, und der Verwaltung stimmt der Klima- und Umweltausschuss dem erstellten Nutzungsplan 2021 mit einer Gesamtnutzung von 16.005 Festmetern zu.
I.
Sachverhalt:
Das
Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl, hat in Zusammenarbeit mit dem
eigenständigen Forstbetrieb den Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 erstellt. Gemäß § 51 LWaldG hat hierüber
die Stadt Bühl zu beschließen.
Der Nutzungsplan sieht in den 3
Forstdienstbezirken folgenden Holzeinschlag vor:
Forstdienstbezirk I (Großer Wald) 6.645 Festmeter
Forstdienstbezirk II (Omerskopf) 4.000 Festmeter
Forstdienstbezirk III (Auewald) 5.360 Festmeter
16.005 Festmeter
Der geplante Einschlag resultiert aus
den Vorgaben des Forsteinrichtungs-werkes 2015-2024.
II. Klimatische Auswirkungen:
Der Holzeinschlag findet im Rahmen der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung statt. Der Werkstoff Holz ersetzt CO2 verbrauchende Stoffe und wirkt sich somit positiv auf das Klima
aus.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Durch
den Holzeinschlag werden voraussichtlich ca. 764.750,-- Euro eingenommen. Die
Ausgaben hierfür belaufen sich auf ca. 578.000,-- Euro. Die Mittel sind im
Haushaltsplan 2021 im Teilhaushalt 8 (THH8) im Profitcenter „5550
Forstwirtschaft“ veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
Nutzungsplan 2021