Betreff
Nutzungsplan für den Stadtwald Bühl im Forstwirtschaftsjahr 2021
Vorlage
VO/542/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, und der Verwaltung stimmt der Klima- und Umweltausschuss dem erstellten Nutzungsplan 2021 mit einer Gesamtnutzung von 16.005 Festmetern zu.

 


I. Sachverhalt:

Das Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl, hat in Zusammenarbeit mit dem eigenständigen Forstbetrieb den Nutzungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 erstellt. Gemäß § 51 LWaldG hat hierüber die Stadt Bühl zu beschließen.

 

          Der Nutzungsplan sieht in den 3 Forstdienstbezirken folgenden Holzeinschlag vor:

         

          Forstdienstbezirk I (Großer Wald)                                 6.645 Festmeter

          Forstdienstbezirk II (Omerskopf)                                  4.000 Festmeter

          Forstdienstbezirk III (Auewald)                          5.360 Festmeter

 

                                                                                               16.005 Festmeter

 

 

          Der geplante Einschlag resultiert aus den Vorgaben des Forsteinrichtungs-werkes 2015-2024.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Der Holzeinschlag findet im Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung statt. Der Werkstoff Holz ersetzt CO2 verbrauchende Stoffe und wirkt sich somit positiv auf das Klima aus.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Holzeinschlag werden voraussichtlich ca. 764.750,-- Euro eingenommen. Die Ausgaben hierfür belaufen sich auf ca. 578.000,-- Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 im Teilhaushalt 8 (THH8) im Profitcenter „5550 Forstwirtschaft“ veranschlagt.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Nutzungsplan 2021