IV.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der
Verwaltung und des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, beschließt der
Klima- und Umweltausschuss den beigefügten Bewirtschaftungsplan für das
Forstwirtschaftsjahr 2021. Die ausgewiesenen Einnahme- u. Ausgabeansätze des
Ertrags-/Aufwandsplanes und des Investitionsplanes sind in den städt.
Haushaltsplan 2021 zu übernehmen.
I.
Sachverhalt:
Das
Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl hat in Zusammenarbeit mit dem
eigenständigen Forstbetrieb den Bewirtschaftungsplan für das
Forstwirtschaftsjahr 2021 erstellt. Der Bewirtschaftungsplan
(Ertrags-/Aufwandsplan und Investitionsplan) ist in der Anlage beigefügt.
Wie in den letzten Jahren müssen durch
die Umstellung der städtischen Buchführung auf das „Neue kommunale Haushalts-
und Rechnungswesen (NKHR)“ die pauschalen Umlagen für die kommunale Steuerung,
die verwaltungsinternen Leistungsbeziehungen, die Leistungen für das
Gebäudemanagement und die kalkulatorischen Zinsen bei der Planung
berücksichtigt werden. Dies wirkt sich im Ertrags-/Aufwandsplan wie folgt aus:
Bei Einnahmen von 976.350,-- €, und Ausgaben von 1.826.370,-- € ist mit Umlagen
ein Defizit von 850.020,-- € zu verzeichnen. Ohne Umlagen würde sich ein
Defizit von 531.020,-- € ergeben. Im Investitionsplan entsteht durch die
Ansätze ein Einnahmevolumen von 500.000,-- € aus dem Verkauf von Ökopunkten.
Die Ausgaben werden 140.000,-- € betragen.
Die
geplanten Einnahme- und Ausgabeansätze für das Forstwirtschaftsjahr 2021 können
durch die Verwaltung oder das Kreisforstamt, Bezirksleitung Bühl, in der
Sitzung noch näher erläutert werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mittel sind im Haushaltsplan 2021 im Teilhaushalt 8 (THH8) im Profitcenter
„5550 Forstwirtschaft“ zu veranschlagen.
Anlagenverzeichnis:
Bewirtschaftungsplan
2021