Betreff
Bewirtschaftungsplan für den Stadtwald Bühl im Forstwirtschaftsjahr 2021
Vorlage
VO/543/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung und des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, beschließt der Klima- und Umweltausschuss den beigefügten Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021. Die ausgewiesenen Einnahme- u. Ausgabeansätze des Ertrags-/Aufwandsplanes und des Investitionsplanes sind in den städt. Haushaltsplan 2021 zu übernehmen.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Das Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl hat in Zusammenarbeit mit dem eigenständigen Forstbetrieb den Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 erstellt. Der Bewirtschaftungsplan (Ertrags-/Aufwandsplan und Investitionsplan) ist in der Anlage beigefügt.

 

          Wie in den letzten Jahren müssen durch die Umstellung der städtischen Buchführung auf das „Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)“ die pauschalen Umlagen für die kommunale Steuerung, die verwaltungsinternen Leistungsbeziehungen, die Leistungen für das Gebäudemanagement und die kalkulatorischen Zinsen bei der Planung berücksichtigt werden. Dies wirkt sich im Ertrags-/Aufwandsplan wie folgt aus: Bei Einnahmen von 976.350,-- €, und Ausgaben von 1.826.370,-- € ist mit Umlagen ein Defizit von 850.020,-- € zu verzeichnen. Ohne Umlagen würde sich ein Defizit von 531.020,-- € ergeben. Im Investitionsplan entsteht durch die Ansätze ein Einnahmevolumen von 500.000,-- € aus dem Verkauf von Ökopunkten. Die Ausgaben werden 140.000,-- € betragen.

 

Die geplanten Einnahme- und Ausgabeansätze für das Forstwirtschaftsjahr 2021 können durch die Verwaltung oder das Kreisforstamt, Bezirksleitung Bühl, in der Sitzung noch näher erläutert werden.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2021 im Teilhaushalt 8 (THH8) im Profitcenter „5550 Forstwirtschaft“ zu veranschlagen.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Bewirtschaftungsplan 2021