Betreff
Zuschuss an den Naturschutzbund Deutschland e.V., Ortsgruppe Bühl-Achern (NABU), für Naturschutzmaßnahmen 2020
Vorlage
VO/547/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbund Deutschland e.V., Ortsgruppe Achern (NABU) erhält für Naturschutzmaßnahmen 2020 einen Zuschuss von 2.650 €. Der im März 2020 zurückbehaltene Anteil von 650 € an diesem Zuschuss wird dem NABU nun ausbezahlt. 

 


I. Sachverhalt:

Der Naturschutzbund Deutschland e.V., Ortsgruppe Bühl-Achern (NABU) hatte mit Schreiben vom 29.11.2019 bei der Stadt Bühl einen Antrag auf Gewährung eines nicht zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 2.650 € für das Jahr 2020 gestellt. Die Summe entspricht dem bewilligten Vorjahresbetrag und dient v. a. der Finanzierung der Tätigkeitsschwerpunkte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Exkursionen und Vorträge), Biotoppflege (v. a. Feucht- und Obstbaumwiesen) und Artenschutz (z. B. Steinkauz, Wasseramsel, Fledermäuse, Singvögel).

 

Der Tagesordnungspunkt (TOP) sollte in der Klima- und Umweltausschuss (KUA)-Sitzung am 19.03.2020 behandelt werden. Die Behandlung erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie im Umlaufverfahren. Nachdem Fragen zur Arbeit des NABU verfahrensbedingt offenblieben, war von einem Ausschussmitglied der Vorschlag geäußert und mit Entscheidung des Oberbürgermeisters nach §14 Abs. 2 Ziff. 9 Hauptsatzung i.V.m. Ziff. 1.9. umgesetzt worden, dass der NABU zunächst nur einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € erhält. Der Tagesordnungspunkt wird dem KUA in der kommenden Sitzung nochmals vorgelegt, damit dieser abschließend beraten und über die endgültige Höhe des Zuschusses beschließen kann.

           

Folgende im März 2020 gestellten Fragen waren noch offen:

1.    Gewünscht waren Ausführungen speziell zur Öffentlichkeitsarbeit verbunden mit der Annahme, dass CORONA-bedingt keine Veranstaltungen stattfinden und der Mittelbedarf des Vereins dadurch geringer ist.

2.    Wie würde sich die Reduzierung des Zuschusses von 2.650 € auf 2000 € auf die Arbeit des Vereins auswirken?

           

Sie werden beantwortet wie folgt:

1.)          Zum Jahresveranstaltungsprogramm des NABU 2020:  Zwischen Juni und September haben unter Einhaltung der Hygienevorschriften einige Veranstaltungen stattgefunden (z.B. Exkursion zum Jahresvogel Turteltaube, Wald- und Bachentdecker-Touren für Familien, Drei-Landschaften-Radtour, Exkursionen ins Schiftunger Bruch, Uganda-Vortrag).

Keine Auswirkungen hatte die Pandemie auf Biotoppflege- und Artenschutz-Einsätze wie eine Bachputzaktion, die Pflege von Wiesen und Streuobstwiesen in Bühl und Ottersweier, das Aufhängen von Schwalben-Nistkästen und die Unterstützung der Naturschutzstiftung bei den Kontrollen der Steinkauzkästen im Waldhägenich. Bermerkenswert ist das Wiederansiedlungsprojekt des NABU für den Wiedehopf, das inzwischen auch im Raum Bühl Erfolge zeichnet. Die Art galt in Bühl als ausgestorben. Zwischen Rittersbach und Ottersweier stellte der NABU in den von ihm aufgehängten und kontrollierten Wiedehopf-Röhren 2020 zwei erfolgreiche Bruten fest und führte die aufwändige Beringung der Jungtiere durch.

 

2.)          Der Zuschuss der Stadt Bühl an den NABU in Höhe der  beantragten 2.650,- € entspricht nicht den tatsächlichen Kosten, die dem NABU entstehen. Der Zuschuss ist nur als Anerkennung und kleine Aufwandsentschädigung zu sehen. Wenn der NABU bei seinen Landschaftspflege- und Artenschutzeinsätzen die Kosten für Material für Nistkästen, Personal, eingesetzte Geräte und Fahrtkosten wie ein Unternehmer in Rechnung stellen würde, wären sie höher.

 

Bei den 2.650 € handelt es sich bereits um einen aufgrund einer früheren Haushaltssperre gekürzten  Betrag.  Der Zuschuss betrug 1996 noch

6.000 DM und wurde 1997 auf 5.100 DM gekürzt im Zuge einer Sparmaßnahme. Die Umrechnung der 5.100 DM in € ergibt dann den Betrag von 2.650 €. Es war geplant, den Zuschuss in kommenden Jahren wieder auf den ursprünglichen Betrag von rund 3.000 € zu erhöhen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Die Arbeit der Ortsgruppe Bühl-Achern des NABU e.V. ist teilweise klimarelevant und hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Insbesondere ihre praktische Arbeit in der Biotoppflege, dem Artenschutz und der Wiederansiedlung von Schlüsselarten, wie dem Wiedehopf, fördert die lokale Biodiversität und damit die Widerstandsfähigkeit von Biotopen gegen Folgen des Klimawandels.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlung des Zuschusses von 2.650 € wie in den Vorjahren. Die Mittel stehen im THH 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Kostenstelle

5540 0000 „Naturschutz und Landschaftspflege“, Sachkonto 4318 0000 „Zuschüsse an übrigen Bereich“ (HH-Plan Seite 463) zur Verfügung.

 

 


Anlagenverzeichnis: