IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom
Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung Waldhägenich der Stadt Bühl für das
Rechnungsjahr 2019.
I.
Sachverhalt:
Nach § 8 Absatz 4 der Satzung der Naturschutzstiftung Waldhägenich der
Stadt Bühl zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Waldhägenich
vom 24.04.1991 ist dem Gemeinderat der Stadt Bühl vom Stiftungsvorstand
jährlich ein Tätigkeitsbericht zu erstatten. Darüber hinaus hat die Stiftung
nach § 9 Absatz 2 Stiftungsgesetz die Pflicht, innerhalb von sechs Monaten nach
Ende eines Geschäftsjahres dem Regierungspräsidium eine Jahresrechnung mit
Vermögensbericht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks
vorzulegen. Der vorliegende Geschäftsbericht der Naturschutzstiftung für das
Jahr 2018 dient also sowohl zur Information des Gemeinderates als auch zur
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Stiftung.
Die Prüfung durch die Rechnungsprüfung der Stadt Bühl ergab keine
Beanstandungen.
Der Vorstand der Naturschutzstiftung Waldhägenich hat in seiner Sitzung vom
03.12.2020 den Geschäfts- und Vermögensbericht für das Rechnungsjahr 2019
beschlossen. Für das Jahr 2020 wird aus dem Haushaltsjahr 2019 ein Defizit i.H.v. 20.909,24 €
vorgetragen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis: