IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der
Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“ zu und beauftragt die
Verwaltung einem Beschluss über die Auflösung des Zweckverbands „Acherner
Mühlbach“ in der Verbandsversammlung zuzustimmen.
I.
Sachverhalt:
Am
05.02.1972 wurde von der Stadt Achern, der Gemeinde Sasbach, dem Ortenaukreis,
der Stadt Bühl, den Gemeinden Ottersweier und Rheinmünster sowie dem Landkreis
Rastatt der Zweckverband „Acherner Mühlbach“ gegründet.
Hintergrund
der Gründung eines Zweckverbands war, dass seinerzeit der Acherner Mühlbach von
Anlandungen und Unrat stark verschmutzt war, am Unterlauf liegende Gemeinden
nicht den vom Oberlauf kommenden Unrat beseitigen wollten und teilweise mit der
eigenen Personalausstattung keine ordnungsgemäße Beseitigung des Unrats
gewährleistet werden konnte. Mit der Gründung eines Zweckverbands konnte
sichergestellt werden, dass der Acherner Mühlbach in gleicher Qualität und zum
gleichen Zeitpunkt gereinigt wird.
Im
Vergleich zur Zeit der Gründung des Zweckverbands im Jahr 1972 haben sich die
Verhältnisse wesentlich verändert. Aufgrund einer geänderten Nutzung des
Acherner Mühlbachs, eines geänderten Umweltbewusstseins und einer Veränderung
der umweltrechtlichen Vorgaben, sammeln sich Anlandungen und Unrat in einem
wesentlich geringeren Umfang an.
Die
Qualität der Bachreinigung wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt und von
Seiten der zuständigen Behörden überprüft. Jedes der anliegenden
Verbandsmitglieder ist im Hinblick auf die eigene Personal- und wirtschaftliche
Ausstattung in der Lage, den auf seiner Gemarkung liegenden Bachabschnitt
selbst zu reinigen, ohne dass es hierzu einer „Aufsicht“ durch den Zweckverband
bedürfte.
Die
Unterhaltung des Zweckverbands ist darüber hinaus mit nicht unerheblichen
Kosten verbunden.
Im
Jahr 2018 musste der Zweckverband für die Haftpflichtversicherung 1.016,10
€,
für Verwaltungskosten 4.549,58 €, für Sitzungsgelder 60,00 €, für
Aufwandsentschädigungen 150,00 € sowie für sonstige Auslagen 65,00 € aufwenden.
Hinzu kommen die von der Gemeindeprüfungsanstalt für die Prüfung des
Zweckverbands in Rechnung gestellten Kosten. Die Prüfungen erfolgen in einem
Turnus von vier bis fünf Jahren. Die letzte Prüfung wurde mit 2.199,66 € in
Rechnung gestellt. Diese Kosten können bei einer Auflösung des Zweckverbands
gespart werden.
Der
Termin zum Bachabschlag findet jährlich in der KW 37/38 statt und kann von der
Deichbaugenossenschaft jedem derzeitigen Verbandsmitglied gesondert mitgeteilt
werden. Jedes derzeitige Verbandsmitglied ist in der Lage, den auf seiner
Gemarkung liegenden Bachabschnitt in Eigenregie zu reinigen. Verpflichtungen
des Zweckverbands aus einer am 11.10.1988/20.03.1989 mit der
Deichbaugenossenschaft Oberachern und der Stadt Achern geschlossenen
Vereinbarung, bezüglich der Erstattung von Unterhaltungskosten an den
wasserbaulichen Anlagen, bestehen nicht mehr. Diese Vereinbarung hat durch den
Bescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 13.12.2013 ihre Gültigkeit verloren.
Zwar enthält die Vereinbarung vom 20.03.1989 die Bestimmung, dass sich die
Vertragsbeteiligten in diesem Fall verpflichten, eine neue Vereinbarung zu
schließen. Eine neue Vereinbarung wurde jedoch nicht getroffen.
Die Verwaltung schlägt vor, der
Auflösung des Zweckverbands zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen,
einen Beschluss über die Auflösung des Zweckverbands herbeizuführen und der
Auflösung zuzustimmen. Die Unterhaltung eines Zweckverbands ist zur Sicherung
des Verbandszwecks der Räumung und Unterhaltung des Mühlbachs nicht mehr
erforderlich. Damit verbundene Verwaltungskosten können so eingespart werden.
Da jedes Verbandsmitglied künftig die Reinigungsarbeiten in Eigenregie
vornehmen wird, muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht geschlossen
werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine, die Bachbettreinigung
erfolgt wie bisher nach gemeinsamer Abstimmung.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Kaum finanzielle Auswirkungen.
Im
Zeitraum 2015 bis 2019 entstanden im Rahmen der Bachbettreinigung für den Streckenabschnitt
Bühl Moos dem Verband Kosten von insgesamt 3.588,00 €.
Der
Stadt Bühl wurden in diesem Zeitraum Umlagen in Höhe von 6.641,42 € im Rahmen
des Verbandsanteils von 12,10 % in Rechnung gestellt.
Hieraus
ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Einsparung von ca. 600,00 €.
Anlagenverzeichnis: