Betreff
Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“
Vorlage
VO/564/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“ zu und beauftragt die Verwaltung einem Beschluss über die Auflösung des Zweckverbands „Acherner Mühlbach“ in der Verbandsversammlung zuzustimmen.

 

 


I. Sachverhalt:

Am 05.02.1972 wurde von der Stadt Achern, der Gemeinde Sasbach, dem Ortenaukreis, der Stadt Bühl, den Gemeinden Ottersweier und Rheinmünster sowie dem Landkreis Rastatt der Zweckverband „Acherner Mühlbach“ gegründet.

 

Hintergrund der Gründung eines Zweckverbands war, dass seinerzeit der Acherner Mühlbach von Anlandungen und Unrat stark verschmutzt war, am Unterlauf liegende Gemeinden nicht den vom Oberlauf kommenden Unrat beseitigen wollten und teilweise mit der eigenen Personalausstattung keine ordnungsgemäße Beseitigung des Unrats gewährleistet werden konnte. Mit der Gründung eines Zweckverbands konnte sichergestellt werden, dass der Acherner Mühlbach in gleicher Qualität und zum gleichen Zeitpunkt gereinigt wird.

 

Im Vergleich zur Zeit der Gründung des Zweckverbands im Jahr 1972 haben sich die Verhältnisse wesentlich verändert. Aufgrund einer geänderten Nutzung des Acherner Mühlbachs, eines geänderten Umweltbewusstseins und einer Veränderung der umweltrechtlichen Vorgaben, sammeln sich Anlandungen und Unrat in einem wesentlich geringeren Umfang an.

 

Die Qualität der Bachreinigung wird durch gesetzliche Vorgaben geregelt und von Seiten der zuständigen Behörden überprüft. Jedes der anliegenden Verbandsmitglieder ist im Hinblick auf die eigene Personal- und wirtschaftliche Ausstattung in der Lage, den auf seiner Gemarkung liegenden Bachabschnitt selbst zu reinigen, ohne dass es hierzu einer „Aufsicht“ durch den Zweckverband bedürfte.

Die Unterhaltung des Zweckverbands ist darüber hinaus mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

 

Im Jahr 2018 musste der Zweckverband für die Haftpflichtversicherung 1.016,10 €, für Verwaltungskosten 4.549,58 €, für Sitzungsgelder 60,00 €, für Aufwandsentschädigungen 150,00 € sowie für sonstige Auslagen 65,00 € aufwenden. Hinzu kommen die von der Gemeindeprüfungsanstalt für die Prüfung des Zweckverbands in Rechnung gestellten Kosten. Die Prüfungen erfolgen in einem Turnus von vier bis fünf Jahren. Die letzte Prüfung wurde mit 2.199,66 € in Rechnung gestellt. Diese Kosten können bei einer Auflösung des Zweckverbands gespart werden.

 

Der Termin zum Bachabschlag findet jährlich in der KW 37/38 statt und kann von der Deichbaugenossenschaft jedem derzeitigen Verbandsmitglied gesondert mitgeteilt werden. Jedes derzeitige Verbandsmitglied ist in der Lage, den auf seiner Gemarkung liegenden Bachabschnitt in Eigenregie zu reinigen. Verpflichtungen des Zweckverbands aus einer am 11.10.1988/20.03.1989 mit der Deichbaugenossenschaft Oberachern und der Stadt Achern geschlossenen Vereinbarung, bezüglich der Erstattung von Unterhaltungskosten an den wasserbaulichen Anlagen, bestehen nicht mehr. Diese Vereinbarung hat durch den Bescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 13.12.2013 ihre Gültigkeit verloren. Zwar enthält die Vereinbarung vom 20.03.1989 die Bestimmung, dass sich die Vertragsbeteiligten in diesem Fall verpflichten, eine neue Vereinbarung zu schließen. Eine neue Vereinbarung wurde jedoch nicht getroffen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Auflösung des Zweckverbands zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, einen Beschluss über die Auflösung des Zweckverbands herbeizuführen und der Auflösung zuzustimmen. Die Unterhaltung eines Zweckverbands ist zur Sicherung des Verbandszwecks der Räumung und Unterhaltung des Mühlbachs nicht mehr erforderlich. Damit verbundene Verwaltungskosten können so eingespart werden. Da jedes Verbandsmitglied künftig die Reinigungsarbeiten in Eigenregie vornehmen wird, muss eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht geschlossen werden.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine, die Bachbettreinigung erfolgt wie bisher nach gemeinsamer Abstimmung.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Kaum finanzielle Auswirkungen.

Im Zeitraum 2015 bis 2019 entstanden im Rahmen der Bachbettreinigung für den Streckenabschnitt Bühl Moos dem Verband Kosten von insgesamt 3.588,00 €.

Der Stadt Bühl wurden in diesem Zeitraum Umlagen in Höhe von 6.641,42 € im Rahmen des Verbandsanteils von 12,10 % in Rechnung gestellt.

Hieraus ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Einsparung von ca. 600,00 €.

 

 


Anlagenverzeichnis: