Betreff
Darlehensaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Vorlage
VO/567/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Bühl“ nimmt ein Darlehen in Höhe von 1,34 Mio. Euro zu folgenden Konditionen auf:

 

Zinssatz:                               nach günstigstem Angebot am 16.12.2020

fest auf 15 Jahre

Tilgung:                                 jeweils zum 30.06.; erstmals am 30.06.2021

Laufzeit:                                15 Jahre bei 85.000 Euro Tilgung jährlich

Auszahlung:              100 %

 

 

 


I. Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hat am 24.11.2010 über die Magral AG München bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ein Darlehen von 2.112.571,10 Euro aufgenommen. Der Zinssatz betrug 2,98 % festgeschrieben auf 10 Jahre, d. h. bis zum 30.06.2020. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hat Anfang dieses Jahres mitgeteilt, dass aufgrund der Ausrichtung des Hauses und der damit einhergehenden neuen Geschäftspolitik für das bundesweite Kommunalkreditgeschäft nach Ende der Zinsbindung kein neues Angebot für eine Zinsanpassung unterbreitet und deshalb das Darlehen zum 01.07.2020 einzogen wird.

 

Der Einzug des Restbetrages von 1.347.571 Euro erfolgte wie angekündigt. In diesem Betrag war die jährliche jeweils zum 30.06. fällige Tilgung von 85.000 Euro enthalten.

 

Die Mitte des Jahres vorhandene stabile finanzielle Kassenlage erforderte nicht sofort die Aufnahme eines Darlehens bei einer anderen Bank, zumal dann aus diesem Betrag Verwahrentgelte fällig geworden wären.

 

Nachdem die ordentliche Tilgung für 2020 erfolgt ist und der nächste reguläre Tilgungstermin erst wieder der 30.06.2021 wäre, gilt in Absprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde die ursprüngliche Darlehensermächtigung bis Ende dieses Jahres weiter, zumal bei der Neuaufnahme eines Darlehens über den derzeitigen Restbetrag noch im Laufe dieses Jahres und der Beibehaltung der bisherigen Tilgungshöhe sich der ursprüngliche Darlehenszeitraum (letzte Tilgung zum 30.06.2036) nicht verlängern würde. 

 

Die Darlehensaufnahme muss deshalb nicht neu im Plan veranschlagt werden, eine erneute Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde für die Aufnahme ist nicht erforderlich.

 

Örtliche Banken und Kreditinstitute sowie überörtliche Institute wurden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Diese werden zur Information als Tischvorlage in der Gemeinderatssitzung bekanntgegeben.

 

Da sich die meisten Banken und Kreditinstitute inzwischen nur noch bis 17 Uhr des Abgabetages an ihre Angebote verbindlich halten können, wird die Verwaltung aufgrund der vorläufigen Angebote ermächtigt, das am Folgetag dann günstigste Angebot anzunehmen.

 

 

 

 

 

 

Folgende Darlehensbedingungen wurden vorgesehen:

 

Darlehenshöhe:                    1,34 Mio. Euro

Zinssatz:                               Festschreibung bis 30.06.2036 (15 Jahre)

Tilgung:                                 jeweils zum 30.06.; erstmals am 30.06.2021

Laufzeit:                                15 Jahre

Auszahlung:             100%

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die liquiden Mittel steigen wieder um den aufgenommenen Betrag, was infolge der Einheitskasse auch der Stadtverwaltung zugutekommt. Der Schuldenstand verändert sich nicht. Die jährlichen Zinszahlungen werden deutlich geringer ausfallen.

 

 


Anlagenverzeichnis: