Betreff
Integration des Klimavorbehalts in Beschlussvorlagen
Vorlage
VO/506/2020/2
Art
Vorlage
Referenzvorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Verfahrensvorschlag zur Integration des Klimavorbehalts in Beschlussvorlagen.

 

 


I. Sachverhalt:

Am 08.07.2020 hat der Bühler Gemeinderat die Leitplanken für die künftige kommunale Klimapolitik der Stadt Bühl verabschiedet. Darin wurde die Verwaltung aufgefordert Regularien für die Gestaltung von Beschlussvorlagen hinsichtlich ihrer Klimarelevanz zu erarbeiten. Somit sollen, wie bereits im Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstands formuliert wurde, jene politischen Entscheidungen mit Priorität behandelt werden, welche die Folgen des Klimawandels mildern oder eine Anpassung daran fördern.

 

Um den Klimavorbehalt erfolgreich in den kommunalpolitischen Prozess zu integrieren, bedarf es planerischer Änderungen und einer Kompetenzerweiterung der Verwaltungsmitarbeiter*innen.

 

Der vorliegende Verfahrensvorschlag wurde vom Klimaschutzmanagement auf Grundlage verschiedener Projektergebnisse sowohl des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu gGmbH) als auch des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIfU) und des Deutschen Städtetags erarbeitet und in Absprache mit weiteren Klimanotstandskommunen weiterentwickelt.

 

In seiner Sitzung vom 26.11.2020 hat der Klima- und Umweltausschuss einstimmig empfohlen den Verfahrensvorschlag durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Das Vorhaben ist sehr klimarelevant. Die Offenlegung möglicher klimatischer Auswirkungen ermöglicht eine transparentere Entscheidungsfindung in der kommunalen Klimapolitik und kann langfristig einen erheblichen positiven Einfluss auf die Reduzierung von Treibhausgasen und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels haben.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagenverzeichnis: