Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebs Breitbandnetz
Vorlage
VO/571/2020
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 fest.

 

1.    Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 erteilt.                  

2.    Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.                                    

3.    Der Jahresabschluss 2019 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.                              

4.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2019 wurde am 05.10.2020 aufgestellt und am 08.10.2020 dem Fachbereich Revision am zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.

 

Der Bericht über die Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019 mit Bestätigungsvermerk für den Gemeinderat wurde am 19.11.2020 ausgefertigt und dem Eigenbetrieb am 01.12.2020 vorgelegt.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung des Fehlbetrags des Jahresabschlusses 2019 erfolgt über den städtischen Haushalt und ist dort im Teilhaushalt 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Produktgruppe 5360 „Telekommunikationseinrichtungen“ (S. 420) veranschlagt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

1                 Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Breitbandnetz

                   2       Prüfungsbericht der Revision über den Jahresabschluss 2019 des

                        Eigenbetriebs Breitbandnetz