IV.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des
Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der
Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 fest.
1. Für
den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das
Wirtschaftsjahr 2019 erteilt.
2. Die
örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß §
111 GemO ist erfolgt.
3. Der
Jahresabschluss 2019 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der
Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an
sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
I.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2019 wurde am 05.10.2020
aufgestellt und am 08.10.2020 dem Fachbereich Revision am zur Durchführung der
örtlichen Prüfung vorgelegt.
Der Bericht über die Durchführung der
örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2019 mit Bestätigungsvermerk für den
Gemeinderat wurde am 19.11.2020 ausgefertigt und dem Eigenbetrieb am 01.12.2020 vorgelegt.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung des
Fehlbetrags des Jahresabschlusses 2019 erfolgt über den städtischen Haushalt
und ist dort im Teilhaushalt 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der
Produktgruppe 5360 „Telekommunikationseinrichtungen“ (S. 420)
veranschlagt.
Anlagenverzeichnis:
1 Jahresabschluss
2019 des Eigenbetriebs Breitbandnetz
2 Prüfungsbericht der Revision über den
Jahresabschluss 2019 des
Eigenbetriebs
Breitbandnetz