Betreff
Teileinziehung der Verkehrsfläche Flst. Nr. 2892 in Bühl
Vorlage
2021/010
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

          Der Gemeinderat beschließt die Teileinziehung des Weges auf dem Flst. 2892, Gemarkung Bühl.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Die Stadt Bühl ist Eigentümerin des als Verkehrsfläche ausgewiesenen Grundstücks Flst. Nr. 2892 in Bühl. Es handelt sich hierbei um einen nicht oder nur in sehr geringem Umfang genutzten Fußweg im Gewann Gucken in Kappelwindeck. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wären größere Investitionen erforderlich.

 

Es ist deshalb beabsichtigt, eine Teilfläche (im Plan rot markiert), Größe: 37 m², an einen Anwohner zu veräußern. Dafür muss diese eingezogen werden. Die Eigentümer der benachbarten Grundstücke wurden über den beabsichtigten Verkauf informiert. Es gab keine Rückmeldungen, deshalb wird von einer Zustimmung ausgegangen.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

--

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

         Einsparungen bei Wegeunterhaltung

 

 


Anlagenverzeichnis: