IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die
Teileinziehung des Weges auf dem Flst. 2892, Gemarkung Bühl.
I.
Sachverhalt:
Die Stadt Bühl ist Eigentümerin des als Verkehrsfläche ausgewiesenen
Grundstücks Flst. Nr. 2892 in Bühl. Es handelt sich hierbei um einen nicht oder
nur in sehr geringem Umfang genutzten Fußweg im Gewann Gucken in Kappelwindeck.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wären größere Investitionen
erforderlich.
Es ist deshalb beabsichtigt, eine Teilfläche (im Plan rot markiert), Größe:
37 m², an einen Anwohner zu veräußern. Dafür muss diese eingezogen werden. Die
Eigentümer der benachbarten Grundstücke wurden über den beabsichtigten Verkauf
informiert. Es gab keine Rückmeldungen, deshalb wird von einer Zustimmung
ausgegangen.
II. Klimatische Auswirkungen:
--
III. Finanzielle Auswirkungen:
Einsparungen bei Wegeunterhaltung
Anlagenverzeichnis: