Betreff
Unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Vorlage
2021/013
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt den Klimapakt zwischen Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg zu unterstützen.

 


I. Sachverhalt:

„Der öffentlichen Hand kommt beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu, insbesondere durch Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Nutzung erneuerbarer Energien.“ So heißt es in § 1 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg.

 

Die Gemeinden erfüllen diese Vorbildfunktion in eigener Verantwortung, während das Land sie dabei unterstützt. Konkretes Ziel dabei ist es, die Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral zu organisieren.

 

Zu diesem Zweck wurde 2015 der erste Klimaschutzpakt zwischen Land und Landesverbänden zur Umsetzung dieses gesetzlichen Handlungsauftrags geschlossen. Darin wurden konkrete Ziele für die Verwaltung sowie Fördertatbestände beschlossen, welche eine klimaneutrale Verwaltung bis 2040 unterstützen sollten. Mit dem mittlerweile 3. Klimaschutzpakt werden neue Fördertatbestände vereinbart und die Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen auf 27 Millionen Euro für die Jahre 2020/2021 aufgestockt.

 

Mit der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt setzt sich die Stadt Bühl u.a. das Ziel, bis zum Jahr 2040 eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Gleichzeitig sind mit der Erklärung der Stadt höhere Förderquoten für die Förderprogramme des Landes verfügbar.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Geringe Klimarelevanz. Indirekte Auswirkungen durch Vorbildwirkung der Stadtverwaltung.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkten Auswirkungen. Unterstützerkommunen des Klimaschutzpakts erhalten höhere Förderquoten im Rahmen der Förderprogramme „Klimaschutz Plus“ und „KLIMOPASS“ des Landes Baden-Württemberg.


Anlagenverzeichnis: