Betreff
Spenden und Zuwendungen an die Stadt Bühl IV. Quartal 2020 Nachträge II. und III. Quartal 2020
Vorlage
2021/016
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die in der Anlage einzeln aufgeführten Spenden / Zuwendungen gem. § 78 Abs. 4 GemO im Namen der Stadt Bühl an.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Durch eine Ergänzung der Gemeindeordnung in § 78 Abs. 4, die am 18.02.2006 in Kraft getreten ist, wurde das Verfahren im Umgang mit „Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“ neu geregelt. Hiernach darf über die Annahmen der bisher eingegangenen Zuwendungen an die Stadt Bühl nur der Gemeinderat endgültig entscheiden. Als Zuwendung gelten nicht nur Geldbeträge, sondern auch Sachspenden und Geldzuwendungen aus Reinerträgen des Gewinnsparens.

 

In der Anlage sind sämtliche Zuwendungsbeträge und Sachspenden mit ihrem Geldwert einzeln mit Datum und Zuwendungszweck (soweit einer genannt wurde) aufgeführt. Es handelt sich hierbei um die bei der Stadtkasse eingegangenen Zuwendungen im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 (IV. Quartal) und Nachträge von Mai und September 2020 (II. und III. Quartal) über die in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist.

 

Sofern im einen oder anderen Fall Bedenken gegen die Annahme einer Spende bestehen, muss in öffentlicher Sitzung ein Antrag auf Behandlung dieser Spende im nichtöffentlichen Teil gestellt werden. Die Behandlung kann in der gleichen Sitzung im nichtöffentlichen Teil erfolgen, die endgültige Annahme einer nichtöffentlich behandelten Spende kann erst in einer darauffolgenden öffentlichen Sitzung erfolgen.

 

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Bei Spenden handelt es sich um in der Regel nicht im Haushaltsplan veranschlagte Mehrerträge.

 

 

 


Anlagenverzeichnis: