Betreff
Zweckverband Wasserversorgung Bühl und Umgebung,
Weitere Behandlung des Strukturgutachtens
Vorlage
2021/029
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt von den aus dem Strukturgutachten abgeleiteten Planungen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung zustimmend Kenntnis.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Zweckverband Wasserversorgung Bühl und Umgebung hatte im Jahr 2019 ein umfangreiches Strukturgutachten in Auftrag gegeben. Ziel war die bestehende Struktur der Wasserförderung, Wasseraufbereitung, Transportspeicherung und Verteilung zu erfassen und hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit zu bewerten.

 

Ziel war auch, einen Katalog von Maßnahmen zu erstellen, die für die künftige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und deren voraussichtliche Kosten zu ermitteln.

 

Das Strukturgutachten wurde von der Schwarzwaldwasser GmbH bis Januar 2020 erarbeitet und den Gemeinderäten Bühl, Bühlertal und Ottersweier in einer gemeinsam durchgeführten Informationsveranstaltung am 14. Oktober 2020 im Bürgerhaus Neuer Markt vorgestellt. Es ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Für das weitere Handeln der kommunalen Vertreter in der Zweckverbandsversammlung, insbesondere hinsichtlich der Zustimmung zur Wirtschaftsplanung des Zweckverbandes, ist in den jeweiligen kommunalen Gremien eine förmliche zustimmende Kenntnisnahme erforderlich.

 

Im Rahmen des Strukturgutachtens wurde aufgezeigt, dass die Gesamtgewinnungsmenge von gefördertem Grundwasser aus den drei Tiefbrunnen (TB 1, TB 2, TB 3) am Wasserwerk Landmatt sowie dem Tiefbrunnen (TB 1) am Wasserwerk Balzhofen in den letzten beiden Jahren jeweils z.T. deutlich über der wasserrechtlich zugewiesenen Entnahmemenge liegt.

 

Im Rahmen des Strukturgutachtens wurden Varianten zur Sicherung der Wassergewinnung dargestellt. Ferner wurde eine Variante zur Sicherung der Wassergewinnung im Rahmen einer Verbundlösung mit dem Zweckverband „Am Alten Brunnen“ dargestellt.

Auf Basis der aktuellen Entnahmemengen an den Gewinnungsanlagen wird ein Trend zu weiterhin hohen Grundwasserentnahmemengen sichtbar. Auch für die Folgejahre zeichnet sich eine Grundwasserentnahme über den wasserrechtlich zugewiesenen Entnahmemengen ab.

 

Um die Bedienung des aktuellen und auch zukünftigen Wasserbedarfs sicher zu stellen ist folgende Priorisierung zu empfehlen:

 

  • Prüfung des Wasserrechts Landmatt im Hinblick auf die Schutzgebietsausweisung 1998,
  • Antrag auf Erhöhung des Wasserrechts Balzhofen von 340.000 m³ auf 800.000 m³/a,
  • Standorterkundung, Planung, Antrag, Voruntersuchungen zum Bau eines Tiefbrunnens mit einer Entnahmemenge von ca. 0,3 – 0,35 Mio. m³/a, Insellösung Variante 1 – 4, Schutzgebietsausweisung, Leitungsbau und Anschluss an WW,
  • Neubau Hochbehälter Hard, alternativ Anschluss Ottersweier an HB Hollebach,
  • Gespräche, Aufbau Kooperation mit dem ZV Am Alten Brunnen, die ihrerseits für eine Verbundlösung einen Brunnenneubau südlich des WW Am Alten Brunnen tätigen müssten,
  • Bau einer Verbundleitung (ca. 3,5 km),
  • Option eines gemeinsamen Wasserwerkes bzw. eines gemeinsamen weiteren Brunnens.

 

Dem Zweckverband Am Alten Brunnen (Stadt Lichtenau / Gemeinde Rheinmünster) liegt seinerseits zur Absicherung der Wasserversorgung ebenfalls eine Empfehlung zur Schaffung einer Verbundlösung vor.

 

Die erforderlichen Investitionsmittel für die Verfolgung dieses Szenarios sind aus Anlage 2 ersichtlich.

 

Das Gutachten stellt die aktuelle Situation dar und gibt Hinweise auf den Handlungsbedarf für die Zukunft aus heutiger Sicht. Bei der Abwicklung des Handlungsbedarfs können Abweichungen von den heute geplanten Maßnahmen möglich werden und das sowohl im zeitlichen Ablauf als auch bei den Maßnahmen selbst. Die Randbedingungen sind laufend zu überprüfen und können ggf. nicht so eintreffen, wie heute geplant. Verbindlich ist dann der jeweils geltende Wirtschaftsplan des Zweckverbandes.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Das Vorhaben ist sehr klimarelevant. Die Ausführungen im Strukturgutachten gehen einher mit den Prognosen aus dem KLIMOPASS-Bericht 2018 für die VVG Bühl-Ottersweier. Darin resultiert eine zunehmende sommerliche Trockenheit in der Oberrheinebene bis 2050 im Vergleich zum Durchschnitt von 1971-2010 aus der Verschiebung von saisonalen Niederschlagsmustern und einer höheren Anzahl von Sommertagen (über 25°C, 35 anstatt bisher 25) und Tropentagen (über 30°C, 14 anstatt bisher 4). Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung und dem Wiederauffüllungsvermögen der lokalen Grundwasserquellen. Anhaltender Wassermangel im Sommer 2018 führte nachweislich bereits zu einer 20 Prozent höheren Wasserbedarf im Einzugsbereich der Verbandsmitglieder (vgl. S. 73). Die vorgeschlagene Vorgehensweise des Strukturgutachtens trägt somit maßgeblich zur lokalen Klimaanpassung bei.

 

Mittelfristig sollte das Vorhaben jedoch von flankierenden Maßnahmen zur flächendeckenden Wassereinsparung begleitet werden, um die Grundwasserquellen nachhaltig zu schützen.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die geplanten Maßnahmen können zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung beim Zweckverband Wasserversorgung Bühl und Umgebung führen. Der Zweckverband arbeitet auf Umlagebasis, d.h. die ungedeckten Kosten werden von den Verbandsmitgliedern nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Schlüssel erhoben. Der Anteil der Stadt beträgt demnach18,75 %, der Anteil der Stadtwerke Bühl GmbH 43,75%

 

Durch gesellschaftsrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Bühl und der Stadtwerke Bühl GmbH schon bei deren Gründung wird die Finanzierung der Beteiligung von der Stadtwerke Bühl GmbH übernommen. Eine unmittelbare Haushaltsbelastung entsteht aus der Umsetzung von im Zweckverband geplanten Maßnahmen nicht. Sie könnte Auswirkungen auf die Gewinnabführung an die Bühler Sportstätten GmbH haben.