Weitere Behandlung des Strukturgutachtens
IV.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt von den aus
dem Strukturgutachten abgeleiteten Planungen zur Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung zustimmend Kenntnis.
I.
Sachverhalt:
Der Zweckverband Wasserversorgung
Bühl und Umgebung hatte im Jahr 2019 ein umfangreiches Strukturgutachten in
Auftrag gegeben. Ziel war die bestehende Struktur der Wasserförderung,
Wasseraufbereitung, Transportspeicherung und Verteilung zu erfassen und
hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit zu bewerten.
Ziel war auch, einen Katalog von
Maßnahmen zu erstellen, die für die künftige Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung der Bevölkerung notwendig sind, und deren
voraussichtliche Kosten zu ermitteln.
Das Strukturgutachten wurde von
der Schwarzwaldwasser GmbH bis Januar 2020 erarbeitet und den Gemeinderäten
Bühl, Bühlertal und Ottersweier in einer gemeinsam durchgeführten
Informationsveranstaltung am 14. Oktober 2020 im Bürgerhaus Neuer Markt vorgestellt.
Es ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Für das weitere Handeln der
kommunalen Vertreter in der Zweckverbandsversammlung, insbesondere hinsichtlich
der Zustimmung zur Wirtschaftsplanung des Zweckverbandes, ist in den jeweiligen
kommunalen Gremien eine förmliche zustimmende Kenntnisnahme erforderlich.
Im Rahmen des Strukturgutachtens
wurde aufgezeigt, dass die Gesamtgewinnungsmenge von gefördertem Grundwasser
aus den drei Tiefbrunnen (TB 1, TB 2, TB 3) am Wasserwerk Landmatt sowie dem
Tiefbrunnen (TB 1) am Wasserwerk Balzhofen in den letzten beiden Jahren jeweils
z.T. deutlich über der wasserrechtlich zugewiesenen Entnahmemenge liegt.
Im Rahmen des Strukturgutachtens
wurden Varianten zur Sicherung der Wassergewinnung dargestellt. Ferner wurde
eine Variante zur Sicherung der Wassergewinnung im Rahmen einer Verbundlösung
mit dem Zweckverband „Am Alten Brunnen“ dargestellt.
Auf Basis der aktuellen
Entnahmemengen an den Gewinnungsanlagen wird ein Trend zu weiterhin hohen
Grundwasserentnahmemengen sichtbar. Auch für die Folgejahre zeichnet sich eine
Grundwasserentnahme über den wasserrechtlich zugewiesenen Entnahmemengen ab.
Um die Bedienung des aktuellen und
auch zukünftigen Wasserbedarfs sicher zu stellen ist folgende Priorisierung zu
empfehlen:
- Prüfung des
Wasserrechts Landmatt im Hinblick auf die Schutzgebietsausweisung 1998,
- Antrag auf Erhöhung
des Wasserrechts Balzhofen von 340.000 m³ auf 800.000 m³/a,
- Standorterkundung,
Planung, Antrag, Voruntersuchungen zum Bau eines Tiefbrunnens mit einer
Entnahmemenge von ca. 0,3 – 0,35 Mio. m³/a, Insellösung Variante 1 – 4,
Schutzgebietsausweisung, Leitungsbau und Anschluss an WW,
- Neubau Hochbehälter
Hard, alternativ Anschluss Ottersweier an HB Hollebach,
- Gespräche, Aufbau
Kooperation mit dem ZV Am Alten Brunnen, die ihrerseits für eine
Verbundlösung einen Brunnenneubau südlich des WW Am Alten Brunnen tätigen
müssten,
- Bau einer
Verbundleitung (ca. 3,5 km),
- Option eines
gemeinsamen Wasserwerkes bzw. eines gemeinsamen weiteren Brunnens.
Dem Zweckverband Am Alten Brunnen
(Stadt Lichtenau / Gemeinde Rheinmünster) liegt seinerseits zur Absicherung der
Wasserversorgung ebenfalls eine Empfehlung zur Schaffung einer Verbundlösung
vor.
Die erforderlichen
Investitionsmittel für die Verfolgung dieses Szenarios sind aus Anlage 2
ersichtlich.
Das Gutachten stellt die aktuelle
Situation dar und gibt Hinweise auf den Handlungsbedarf für die Zukunft aus
heutiger Sicht. Bei der Abwicklung des Handlungsbedarfs können Abweichungen von
den heute geplanten Maßnahmen möglich werden und das sowohl im zeitlichen
Ablauf als auch bei den Maßnahmen selbst. Die Randbedingungen sind laufend zu
überprüfen und können ggf. nicht so eintreffen, wie heute geplant. Verbindlich
ist dann der jeweils geltende Wirtschaftsplan des Zweckverbandes.
II. Klimatische Auswirkungen:
Das Vorhaben ist sehr
klimarelevant. Die Ausführungen im Strukturgutachten gehen einher mit den
Prognosen aus dem KLIMOPASS-Bericht 2018 für die VVG Bühl-Ottersweier. Darin
resultiert eine zunehmende sommerliche Trockenheit in der Oberrheinebene bis
2050 im Vergleich zum Durchschnitt von 1971-2010 aus der Verschiebung von
saisonalen Niederschlagsmustern und einer höheren Anzahl von Sommertagen (über
25°C, 35 anstatt bisher 25) und Tropentagen (über 30°C, 14 anstatt bisher 4).
Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der
Wasserversorgung und dem Wiederauffüllungsvermögen der lokalen
Grundwasserquellen. Anhaltender Wassermangel im Sommer 2018 führte nachweislich
bereits zu einer 20 Prozent höheren Wasserbedarf im Einzugsbereich der Verbandsmitglieder
(vgl. S. 73). Die vorgeschlagene Vorgehensweise des Strukturgutachtens trägt
somit maßgeblich zur lokalen Klimaanpassung bei.
Mittelfristig sollte das Vorhaben jedoch von flankierenden Maßnahmen zur
flächendeckenden Wassereinsparung begleitet werden, um die Grundwasserquellen
nachhaltig zu schützen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die geplanten Maßnahmen können zu
einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung beim Zweckverband Wasserversorgung
Bühl und Umgebung führen. Der Zweckverband arbeitet auf Umlagebasis, d.h. die
ungedeckten Kosten werden von den Verbandsmitgliedern nach dem in der
Verbandssatzung festgelegten Schlüssel erhoben. Der Anteil der Stadt beträgt
demnach18,75 %, der Anteil der Stadtwerke Bühl GmbH 43,75%
Durch gesellschaftsrechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Bühl und der Stadtwerke Bühl GmbH schon bei
deren Gründung wird die Finanzierung der Beteiligung von der Stadtwerke Bühl
GmbH übernommen. Eine unmittelbare Haushaltsbelastung entsteht aus der
Umsetzung von im Zweckverband geplanten Maßnahmen nicht. Sie könnte
Auswirkungen auf die Gewinnabführung an die Bühler Sportstätten GmbH haben.