Betreff
Bühl FAIR(t) zur Arbeit! Förderung der betrieblichen Mobilität für Mitarbeitende der Stadtverwaltung
Vorlage
2021/030
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Bühl fördert die Nutzung eines Fahrrads, Pedelecs oder E-Bikes für einfache Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch einen Arbeitgeberzuschuss. Hierfür werden für das Jahr 2021 rd. 3.700 € und für 2022 der volle Betrag der bisherigen PKW-Stellplatz-Vergünstigungen, rd. 6.900 €, bereitgestellt. 

 

2. Die Förderung erfolgt im Einzelfall durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der steuerlich als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Entfernungspauschale (§ 9 Abs.1 S. 3 Nr. 4 EStG). Diese beträgt derzeit pro Tag 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Rad-Fahrtkostenzuschuss wird grundsätzlich tageweise gewährt und jeweils für den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September nachträglich abgerechnet.

 

3. Der höchstmögliche Zuschussbetrag wird auf max. 70 € pro Monat begrenzt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt ein betriebliches Mobilitätsmanagement (3 Pfeiler) aufzubauen.

 


I. Sachverhalt:

Nicht nur bei der täglichen Arbeit am Arbeitsplatz, sondern auch auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte sollen den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Möglichkeiten und Anreize geboten werden, nachhaltig und „fair“ zu handeln. Die Stadtverwaltung möchte auch im Bereich „Arbeitswege“ Vorbild sein und einen weiteren Schritt auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität gehen, welcher mit der Ausrufung des Klimanotstands im Jahr 2019 eingeschlagen wurde. Grundlage hierfür soll ein betriebliches Mobilitätsmanagement unter dem Motto „Bühl FAIR(t) zur Arbeit!“ sein, welches sich auf die folgenden drei Pfeiler stützt:

 

  • Rad-Fahrtkostenzuschuss: Start zum 1. Juli 2021
  • Job-Rad (Leasing): Prüfung in 2021 und ggf. Umsetzung in 2022
  • ÖPNV-Zuschuss: Prüfung in 2021 und ggf. Anpassung in 2022

 

Eine Umfrage zur Fahrradfreundlichkeit innerhalb der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr, durchgeführt vom Referat Klima und Umwelt, hat ergeben, dass etwas mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden nie das Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit nutzen. Auch der ÖPNV wird nur mäßig genutzt. Als primäres Verkehrsmittel wurde der private PKW genannt.  

 

Ab dem 1. Juli 2021 soll ein Rad-Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Der Rad-Fahrtkostenzuschuss soll Mitarbeitende dazu motivieren vom PKW auf das Fahrrad umzusteigen und so einen Beitrag zur emissionsfreien und nachhaltigen Mobilität beizusteuern. Gleichzeitig fördert die aktive Bewegung die Gesundheit der Mitarbeitenden. Darüber hinaus kann durch eine vermehrte Nutzung von Fahrrädern die Parkraumsituation in der Innenstadt entlastet werden.

 

Um den Rad-Fahrtkostenzuschuss zu erhalten, tragen die Mitarbeitenden die Tage, an welchen sie das Fahrrad auf dem Arbeitsweg genutzt haben, in einen Kalendervordruck ein. Die Berechnung des Rad-Fahrtkostenzuschusses erfolgt entsprechend der Regelungen der Berechnung der Entfernungspauschale im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Für jeden Arbeitstag gibt es 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit. Es zählt dabei die kürzeste Straßenverbindung. Der monatliche Höchstbetrag des Zuschusses beträgt max. 70 Euro.

 

Für die Gewährung eines Rad-Fahrtkostenzuschusses bestehen bislang keine Erfahrungswerte, auch ist nicht bekannt wie viele Personen künftig das „Modell“ nutzen werden. Nachfolgende Fallbeispiele (5 Tage/Woche) sollen einen Anhaltspunkt geben: 

 

Bühl – Achern: ca. 9 km = rd. 54 €/Monat

Bühl – Baden-Baden: ca. 15 km = 90 €/Monat (Höchstbetrag 70 €)

Bühl – Altschweier: ca. 2 km = 12 €/Monat

Bühl – Weitenung: ca. 7 km = 42 €/Monat

 

Der Zuschuss wird auch für Fahrten mit einem Pedelec oder E-Bike gewährt. Er ist mit dem ÖPNV-Zuschuss kombinierbar. Der monatliche Höchstbetrag des Zuschusses beträgt auch in Kombination max. 70 Euro. Mit der tageweisen Förderung sollen insbesondere PKW-Nutzer*innen motiviert werden an einzelnen Tagen auf das Fahrrad zurückzugreifen. Mitarbeitenden, welche weiterhin einen dienstlichen PKW-Stellplatz in Anspruch nehmen, wird kein Rad-Fahrtkostenzuschuss gewährt.

 

Ergänzt werden soll der Rad-Fahrtkostenzuschuss um ein mögliches Job-Rad-Angebot (Leasing), was durch den aktuellen Tarifabschluss möglich geworden ist. Derzeit laufen hierzu Gespräche zwischen dem Referat Klima und Umwelt und dem FB Personal – Organisation – Digitalisierung.

 

Als dritte Säule soll auch der ÖPNV-Zuschuss näher beleuchtet und ggf. attraktiver gestaltet werden. Aktuell können Mitarbeitende eine Erstattung i.H.v. 50 v.H. des Ticketpreises beantragen. Eine Kombination mit dem Rad-Fahrtkostenzuschuss ist künftig möglich. Es soll eine Deckelung des ÖPNV-Zuschuss analog zum Rad-Fahrtkostenzuschuss bei max. 70 Euro pro Monat erfolgen. Mögliche weitere Optionen sind eine Erhöhung des Zuschussanteils oder die Übernahme der ÖPNV-Kosten für Auszubildende in Gänze. Letzteres wäre ein Beitrag zur Nachwuchsgewinnung und zur Förderung der Arbeitgeberattraktivität.

 

Mit der Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements werden u.a. folgende Ziele verfolgt:

 

-       Betriebliche Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden

-       Förderung und Ausbau der Arbeitgeberattraktivität

-       Anreiz zum Umstieg auf das Fahrrad und ÖPNV für Mitarbeitende

-       Entlastung der Parkraumsituation, u.a. in den Wohngebieten

-       Beitrag zur Luftreinhaltung

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Die Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements kann einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung des Rad-Fahrtkostenzuschusses erfolgt ab dem 1. Juli 2021 mit den derzeit noch gewährten PKW-Stellplatz-Vergünstigungen (5 € bzw. 9 € pro Monat). Aktuell erhalten 63 Mitarbeitende diesen Zuschuss – insgesamt handelt es sich dabei um rund 6.900 € pro Jahr. Die Bezuschussung der PKW-Stellplätze endet zum 30. Juni 2021. Somit stehen für das Jahr 2021 ab dem 1. Juli 2021 noch rund 3.700 € für die Förderung der Fahrradmobilität zur Verfügung. 

 

Die Jahre 2021 und 2022 dienen als Projektphase und sollen zeigen, inwieweit dieses Angebot von den Mitarbeitenden angenommen wird.