Betreff
Information über das gemeindliche Einvernehmen,
Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses und Tiefgarage, in Bühl Schulstraße
Vorlage
2021/031
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

Der Technische Ausschuss nimmt die Information zu dem Bauvorhaben zur Kenntnis.

 

 

 


I. Sachverhalt:

Die Bebauung auf dem Flurstück 23/21 ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Im Rahmen der Nachbaranhörung sind seitens einiger Anwohner Widersprüche eingegangen, welche jedoch aus baurechtlicher Sicht zur Beurteilung im Rahmen des § 34 BauGB nicht dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht genehmigt werden kann.

 

Geplant ist ein 3-geschossiger Baukörper mit einem Penthouse im Bereich der Schulstraße.

 

Hier beträgt die Wandhöhe 11,90 m und fällt im rückwärtigen Bereich auf ca. 8,80 m bzw. 9,80 m im Bereich der Terrasse ab. Alle Flachdachanteile, bis auf die Terrasse des Penthouses sind als begrüntes Dach vorgesehen.

 

Geplant sind 10 Wohneinheiten. Eine der Wohnungen liegt unter 60 m²

Sofern drei weitere Wohnungen, die knapp über 60m² liegen in ihrer Fläche reduziert werden sind 15 Stellplätze erforderlich. Das beinhaltet auch zusätzlich erforderlich nachzuweisende Stellplätze für das Gebäude Flst.Nr. 23/1 unter Berücksichtigung des ÖPNV-Bonus.

Drei Wohnungen müssen in ihren Grundrissen jeweils um ca. 1 m² reduziert werden.

12 Stellplätze werden in der Tiefgarage und 3 Stellplätze in der Hausvorzone nachgewiesen. Die Verwaltung konnte den Bauherrn dafür begeistern, dass er in der Hausvorzone zwei Baumstandorte vorsieht. Diese sind im Lageplan dargestellt und sollen so ausgeführt werden, dass die Pflanzung in einer qualifizierten Baumgrube mit entsprechendem Substrateinbau erfolgen kann.

 

 


II. Klimatische Auswirkungen:

Keine

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

Keine