Betreff
Feuerwehrbedarfsplan
Vorlage
TEST VO/117/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan der

Großen Kreisstadt Bühl für den Zeitraum 2015 – 2020.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg verpflichtet jede Gemeinde auf ihre

Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wie die Gemeinde diese weisungsfreie Pflichtaufgabe entsprechend dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg erfüllt, regelt sie in einem den örtlichen Gegebenheiten angepassten Feuerwehrbedarfsplan.

 

Der erste Feuerwehrbedarfsplan wurde 2007, die Änderung 2012 verabschiedet. Er bedarf nun einer Anpassung an die veränderten Verhältnisse, insbesondere die mittlerweile veränderten Strukturen in den Abteilungen.

 

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: