II. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt
den vorliegenden Feuerwehrbedarfsplan der
Großen Kreisstadt Bühl für
den Zeitraum 2015 – 2020.
I. Sachverhalt:
Das Feuerwehrgesetz
Baden-Württemberg verpflichtet jede Gemeinde auf ihre
Kosten
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wie die Gemeinde diese
weisungsfreie Pflichtaufgabe entsprechend dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
erfüllt, regelt sie in einem den örtlichen Gegebenheiten angepassten
Feuerwehrbedarfsplan.
Der
erste Feuerwehrbedarfsplan wurde 2007, die Änderung 2012 verabschiedet. Er
bedarf nun einer Anpassung an die veränderten Verhältnisse, insbesondere die
mittlerweile veränderten Strukturen in den Abteilungen.
Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
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Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: