Betreff
Änderung der "Satzung zur Regelung der Verkaufsoffenen Sonntage"; Absage des Verkaufsoffenen Sonntags am 14.03.2021
Vorlage
2021/046
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Zweite Änderungssatzung zur „Regelung der Verkaufsoffenen Sonntage“ und damit die Absage des Verkaufsoffenen Sonntags am 14.03.2021

 


I. Sachverhalt:

 

Die Covid-Pandemie ist noch nicht beendet. Es ist wegen der derzeitigen Lage dringend erforderlich, alle Vorsorge- und Schutzmaßnahmen konsequent zu planen und umzusetzen.

 

Der Verkaufsoffene Sonntag in Bühl ist jedes Mal eine Attraktion und zieht tausende Besucher an.

Der im öffentlichen Raum einzuhaltende Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern kann bei den zu erwartenden Besucherströmen weder organisiert noch tatsächlich eingehalten werden.

 

Deswegen schlägt die Verwaltung vor, den Verkaufsoffenen Sonntag am 14.03.2021 abzusagen.

 

Die Innenstadtgemeinschaft der Bühler Einzelhändler, Bühl in Aktion e.V. (kurz BinA)

trägt diese Entscheidung mit.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Positive Auswirkungen, da wesentlich weniger Verkehr in der Innenstadt und auf den Zu- und Abfahrtsstraßen herrschen wird.

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadtfinanzen sind nicht einzuschätzen, da die Umsatz- und Kostenseite des Einzelhandels nicht bekannt ist.