IV.
Beschlussvorschlag:
Der Klima- und Umweltausschuss beschließt, dem Naturschutzbund Deutschland e.V., Ortsgruppe Bühl-Achern, für Naturschutzmaßnahmen im Jahr 2021 auf dem Gebiet der Stadt Bühl einen nicht zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 2.650,- Euro zu gewähren.
I.
Sachverhalt:
Der Naturschutzbund Deutschland
e.V., Ortsgruppe Bühl-Achern (NABU), hat mit Schreiben vom 30.09.2020 bei der
Stadt Bühl einen Antrag auf Gewährung eines nicht zweckgebundenen Zuschusses in
Höhe von 2.650,- Euro für das Jahr 2021 gestellt. Die Summe entspricht dem
bewilligten Vorjahresbetrag.
Der Antrag wird wie folgt
begründet: Die NABU-Ortsgruppe setzt sich in vielfältiger Weise für die Belange
des Natur- und Umweltschutzes ein. Durch die Zusammenarbeit mit dem
NABU-Kreisverband und dem Landes- bzw. Bundesverband bildet sie einen Baustein
im Netzwerk für flächendeckenden Naturschutz. Arbeitsschwerpunkte der
NABU-Ortsgruppe sind Öffentlichkeitsarbeit (Exkursionsprogramm mit über 20
Veranstaltungen: Vogelstimmen-Wanderungen, Radtouren, Webinare, Angebote auch
für Familien, Kinderferienprogramm), Biotoppflege (v. a. Feucht- und Obstbaumwiesen),
Artenschutzmaßnahmen (Aufhängen und Betreuen von Kästen für Steinkauz,
Wasseramsel, Fledermäuse und Singvögel) und Beratung in Naturschutzfragen
(Bürgerberatung, Verfassen von Stellungnahmen).
Bei den 2.650 € handelt es sich
bereits um einen aufgrund einer früheren
Haushaltssperre gekürzten
Betrag. Der Zuschuss betrug 1996
noch
6.000 DM und wurde 1997 auf 5.100
DM gekürzt im Zuge einer Sparmaßnahme. Die Umrechnung der 5.100 DM in € ergibt
dann den Betrag
von 2.650 €. Es ist geplant, den
Zuschuss in kommenden Jahren wieder auf
den ursprünglichen Betrag von 3.000
€ zu erhöhen.
II. Klimatische Auswirkungen:
Die Arbeit der Ortsgruppe
Bühl-Achern des NABU e.V. ist teilweise klimarelevant und hat positive
Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Insbesondere ihre praktische
Arbeit in der Biotoppflege, dem Artenschutz und der Wiederansiedlung von Schlüsselarten,
wie dem Wiedehopf, fördert die lokale Biodiversität und damit die
Widerstandsfähigkeit von Biotopen gegen Folgen des Klimawandels.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen im THH 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Kostenstelle 5540
0000 „Naturschutz und Landschaftspflege“, Sachkonto 4318 0000 „Zuschüsse an
übrigen Bereich“, im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung.