Betreff
Zuschuss an den Naturschutzbund Deutschland e. V., Ortsgruppe Bühl-Achern, für Naturschutzmaßnahmen 2021
Vorlage
2021/049
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

Der Klima- und Umweltausschuss beschließt, dem Naturschutzbund Deutschland e.V., Ortsgruppe Bühl-Achern, für Naturschutzmaßnahmen im Jahr 2021 auf dem Gebiet der Stadt Bühl einen nicht zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 2.650,- Euro zu gewähren.

 

 


I. Sachverhalt:

 

Der Naturschutzbund Deutschland e.V., Ortsgruppe Bühl-Achern (NABU), hat mit Schreiben vom 30.09.2020 bei der Stadt Bühl einen Antrag auf Gewährung eines nicht zweckgebundenen Zuschusses in Höhe von 2.650,- Euro für das Jahr 2021 gestellt. Die Summe entspricht dem bewilligten Vorjahresbetrag.

 

Der Antrag wird wie folgt begründet: Die NABU-Ortsgruppe setzt sich in vielfältiger Weise für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ein. Durch die Zusammenarbeit mit dem NABU-Kreisverband und dem Landes- bzw. Bundesverband bildet sie einen Baustein im Netzwerk für flächendeckenden Naturschutz. Arbeitsschwerpunkte der NABU-Ortsgruppe sind Öffentlichkeitsarbeit (Exkursionsprogramm mit über 20 Veranstaltungen: Vogelstimmen-Wanderungen, Radtouren, Webinare, Angebote auch für Familien, Kinderferienprogramm), Biotoppflege  (v. a. Feucht- und Obstbaumwiesen), Artenschutzmaßnahmen (Aufhängen und Betreuen von Kästen für Steinkauz, Wasseramsel, Fledermäuse und Singvögel) und Beratung in Naturschutzfragen (Bürgerberatung, Verfassen von Stellungnahmen).

 

Bei den 2.650 € handelt es sich bereits um einen aufgrund einer früheren

Haushaltssperre  gekürzten  Betrag.  Der Zuschuss betrug 1996 noch

6.000 DM und wurde 1997 auf 5.100 DM gekürzt im Zuge einer Sparmaßnahme. Die Umrechnung der 5.100 DM in € ergibt dann den Betrag

von 2.650 €. Es ist geplant, den Zuschuss in kommenden Jahren wieder auf              

den ursprünglichen Betrag von 3.000 € zu erhöhen.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Die Arbeit der Ortsgruppe Bühl-Achern des NABU e.V. ist teilweise klimarelevant und hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimaanpassung. Insbesondere ihre praktische Arbeit in der Biotoppflege, dem Artenschutz und der Wiederansiedlung von Schlüsselarten, wie dem Wiedehopf, fördert die lokale Biodiversität und damit die Widerstandsfähigkeit von Biotopen gegen Folgen des Klimawandels.

 

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel stehen im THH 7 „Natur und Umwelt, Verkehr“ unter der Kostenstelle 5540 0000 „Naturschutz und Landschaftspflege“, Sachkonto 4318 0000 „Zuschüsse an übrigen Bereich“, im Haushaltsplan 2021 zur Verfügung.