Betreff
Ausbau der Gemeinschaftsschule an der Aloys-Schreiber-Schule
Vorlage
TEST VO/119/2015
Art
Vorlage

II. Beschlussvorschlag:

1.    Der Gemeinderat stimmt dem Anbau (Modul I) zu.

 

2.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für das Modul I die erforderlichen Verträge mit den Architekten und Fachingenieure abzuschließen (Stufenweise Beauftragung).

 

3.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für das Modul II einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.

 

 


I. Sachverhalt:

Der Bühler Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2013 beschlossen, an der Aloys-Schreiber-Schule Bühl ab dem Schuljahr 2014/2015 eine Gemeinschaftsschule einzurichten. Diese soll – entsprechend dem pädagogischen Konzept der Schule – in der Primarstufe (Klassenstufe 1 bis 4) an drei Wochentagen und in der Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis 10) an vier Wochentagen als eine für Schüler und Eltern verbindliche Ganztagsschule geführt und bis zum Schuljahr 2019/2020 in sukzessiver Weise aufgebaut werden (= Grundsatzbeschluss). Darüber hinaus wurde vereinbart, die baulichen Ausführungsschritte nach einem modularen Konzept vorzunehmen.

 

Im Hinblick auf den sukzessiven Auf- und Ausbau der Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 1 und 5 musste die Stadt Bühl vor Erteilung der Genehmigung durch das Kultusministerium erklären, dass die Voraussetzungen der räumlichen und sächlichen Ausstattung zur Gewährleistung aller Bildungsstandards, des Ganztagsbetriebs und der Inklusion vorliegen bzw. sie diese zum erforderlichen Zeitpunkt schaffen wird und, soweit sich mit Inkrafttreten des Bildungsplans für die Gemeinschaftsschule Änderungen in den Anforderungen dieser Ausstattung ergeben, sie diese ebenfalls gewährleistet.

 

Dementsprechend wurden zum Schuljahresbeginn 2014/2015 zwei Lernateliers eingerichtet und im Rahmen der Schulhaussanierung weitere 4 Klassenzimmer saniert.

 

Im ersten Schuljahr 2014/2015 wird die neue Gemeinschaftsschule von insgesamt 72 Schülerinnen und Schülern besucht; davon fallen 47 Anmeldungen auf die Sekundarstufe I (Klassenstufe 5). Für das kommende Schuljahr liegen mit Stand vom 27. März ebenfalls schon 43 Anmeldungen für die neuen Eingangsklassen der Sekundarstufe I vor; die Schulanmeldetage für die Grundschule stehen noch aus.

 

Damit kann zumindest für den Bereich der Sekundarstufe I bereits heute festgestellt werden, dass die erforderliche Akzeptanz der neuen Schulform – einhergehend mit einer Verdoppelung der Schülerzahlen gegenüber den noch als Werkrealschule geführten Vorjahren – zu verspüren ist.

 

 

 

 

 

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In Folge wird es in einem ersten Schritt (= Modul I) nunmehr notwendig, das für die Sekundarstufe I erforderliche Raumprogramm umzusetzen.

 

Zunächst ist festzustellen, dass im Jahr 2015 der mittlerweile neunte Bauabschnitt (in den Geschossplänen der Anlage 2 rot hinterlegt) abgewickelt wird. Im 1. und 2. OG werden wie bereits im Vorjahr Lernateliers errichtet. Im UG wird der Raum U.09 aus Gründen des Brandschutzes umgebaut. Für diese Maßnahmen stehen 380.000 € zur Verfügung. Die Hauptarbeiten finden wie bereits in den Vorjahren in den Sommerferien statt.

 

Darüber hinaus wurde auf Grundlage des umzusetzenden Raumprogramms für Gemeinschaftsschulen eine Vorplanung für die schulische Erweiterung (Modul I – in den Geschossplänen der Anlage 2 grün hinterlegt und rot umrandet) erstellt und die Kosten geschätzt. Gemäß den ersten Überlegungen in 2013 sollen an der Kopfseite des Schulhauses in drei Geschossen insgesamt sechs neue Klassenzimmer/Lernateliers angebaut werden. Der Anbau wird unterkellert und in diesem Bereich das Musikzimmer mit einem Vorbereitungsraum sowie die für die Schulküche notwendige Lüftungstechnik ausgewiesen.

 

Die Kosten liegen bei 1.670.000 €. Diese wurden vom Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien (SBI) anhand der statistischen Kostenkennwerte des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) überschlägig ermittelt. Die genauen Kosten werden nach der Beauftragung vom Architekten berechnet und können hiervon abweichen. Die Kosten weichen von den in der Vorlage von 2013 genannten 1,2 Millionen Euro ab. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht abschließend geklärt, ob eine Unterkellerung kommt oder nicht. Aus Mitteln der Schulbauförderung kann – unter Berücksichtigung des üblicherweise gewährten Regelzuschusses i. H. v. 33 Prozent des zuschussfähigen Bauaufwands – eine Fördersumme von rd. 550.000 € erlangt werden. 

 

Aufgrund der schulischen Bedürfnisse ist es notwendig, den Kopfbau bis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 fertigzustellen. Um diese Zeitvorgabe einzuhalten, muss die Beauftragung der Architekten und der Fachingenieure spätestens im Mai 2015 erfolgen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Haushaltsmittel für diesen Anbau im Haushalt 2015 noch nicht zur Verfügung stehen, wird auch die Absichtserklärung des Gemeinderates für die Bereitstellung der Mittel für den Anbau notwendig. Geplant ist diese im Nachtrag vor der Sommerpause abzubilden.

 

Im Haushalt 2015 stehen für die Weiterentwicklung der Schule über das Modul I hinaus 150.000,00 € für einen Wettbewerb zur Verfügung. Diese betreffen die Thematik, dass durch den Ausbau des Ganztagsbetriebs an der Aloys-Schreiber-Schule sowie der anvisierten Implementierung eines offenen Ganztagsbetriebs an der Carl-Netter-Realschule mittelfristig der Bau einer gemeinsamen Schülermensa mit den hierfür notwendigen Begleiträumen für die außerunterrichtliche Betreuung der Schüler notwendig wird (= Modul II).

 

 

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Um dem Gebäudekomplex der Aloys-Schreiber-Schule mit all seinen Bedürfnissen – auch an schulischer Freifläche – gerecht zu werden und gleichzeitig das städtebauliche Erscheinungsbild in Verbindung mit Bürgerhaus Neuer Markt, Mediathek, Kinder- und Familienzentrum und Carl-Netter-Realschule aufzuwerten, soll daher für das Modul II ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden.

 

Mit der zunächst nur vorgesehenen Realisierung des Kopfbaus (= Modul I) besteht damit ausreichend Zeit sowohl den weiteren schulischen Belangen der Aloys-Schreiber-Schule als auch denjenigen der Carl-Netter-Realschule gerecht zu werden. Darüber hinaus wird das Ziel erreicht, auch tatsächlich nur zwingend notwendigen neuen Schulraum zu schaffen.   

 

Der Kultur- und Sozialausschuss und der Technische Ausschuss haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 16. April 2015 über diesen Tagesordnungspunkt entschieden. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.

 

 


 

Beratungsergebnis Abstimmung/Wahl

 

laut Beschluss-

vorschlag

Abweichender

Beschluss

Ja

Nein

Enthalten

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis: