II. Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Anbau (Modul I) zu.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für das Modul I die erforderlichen Verträge mit den Architekten und Fachingenieure abzuschließen (Stufenweise Beauftragung).
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für das Modul II einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen.
I. Sachverhalt:
Der Bühler
Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2013 beschlossen, an der
Aloys-Schreiber-Schule Bühl ab dem Schuljahr 2014/2015 eine Gemeinschaftsschule
einzurichten. Diese soll – entsprechend dem pädagogischen Konzept der Schule –
in der Primarstufe (Klassenstufe 1 bis 4) an drei Wochentagen und in der
Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis 10) an vier Wochentagen als eine für
Schüler und Eltern verbindliche Ganztagsschule geführt und bis zum Schuljahr
2019/2020 in sukzessiver Weise aufgebaut werden (= Grundsatzbeschluss). Darüber
hinaus wurde vereinbart, die baulichen Ausführungsschritte nach einem modularen
Konzept vorzunehmen.
Im Hinblick
auf den sukzessiven Auf- und Ausbau der Gemeinschaftsschule ab Klassenstufe 1
und 5 musste die Stadt Bühl vor Erteilung der Genehmigung durch das
Kultusministerium erklären, dass die Voraussetzungen der räumlichen und
sächlichen Ausstattung zur Gewährleistung aller Bildungsstandards, des
Ganztagsbetriebs und der Inklusion vorliegen bzw. sie diese zum erforderlichen
Zeitpunkt schaffen wird und, soweit sich mit Inkrafttreten des Bildungsplans
für die Gemeinschaftsschule Änderungen in den Anforderungen dieser Ausstattung
ergeben, sie diese ebenfalls gewährleistet.
Dementsprechend
wurden zum Schuljahresbeginn 2014/2015 zwei Lernateliers eingerichtet und im
Rahmen der Schulhaussanierung weitere 4 Klassenzimmer saniert.
Im ersten
Schuljahr 2014/2015 wird die neue Gemeinschaftsschule von insgesamt 72
Schülerinnen und Schülern besucht; davon fallen 47 Anmeldungen auf die
Sekundarstufe I (Klassenstufe 5). Für das kommende Schuljahr liegen mit Stand
vom 27. März ebenfalls schon 43 Anmeldungen für die neuen Eingangsklassen der
Sekundarstufe I vor; die Schulanmeldetage für die Grundschule stehen noch aus.
Damit kann
zumindest für den Bereich der Sekundarstufe I bereits heute festgestellt
werden, dass die erforderliche Akzeptanz der neuen Schulform – einhergehend mit
einer Verdoppelung der Schülerzahlen gegenüber den noch als Werkrealschule
geführten Vorjahren – zu verspüren ist.
...
- 2 -
In Folge
wird es in einem ersten Schritt (= Modul I) nunmehr notwendig, das für die Sekundarstufe
I erforderliche Raumprogramm umzusetzen.
Zunächst
ist festzustellen, dass im Jahr 2015 der mittlerweile neunte Bauabschnitt (in
den Geschossplänen der Anlage 2 rot hinterlegt) abgewickelt wird. Im 1. und 2.
OG werden wie bereits im Vorjahr Lernateliers errichtet. Im UG wird der Raum
U.09 aus Gründen des Brandschutzes umgebaut. Für diese Maßnahmen stehen 380.000
€ zur Verfügung. Die Hauptarbeiten finden wie bereits in den Vorjahren in den
Sommerferien statt.
Darüber
hinaus wurde auf Grundlage des umzusetzenden Raumprogramms für
Gemeinschaftsschulen eine Vorplanung für die schulische Erweiterung (Modul I –
in den Geschossplänen der Anlage 2 grün hinterlegt und rot umrandet) erstellt
und die Kosten geschätzt. Gemäß den ersten Überlegungen in 2013 sollen an der
Kopfseite des Schulhauses in drei Geschossen insgesamt sechs neue
Klassenzimmer/Lernateliers angebaut werden. Der Anbau wird unterkellert und in
diesem Bereich das Musikzimmer mit einem Vorbereitungsraum sowie die für die
Schulküche notwendige Lüftungstechnik ausgewiesen.
Die Kosten
liegen bei 1.670.000 €. Diese wurden vom Fachbereich
Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien (SBI) anhand der statistischen
Kostenkennwerte des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern
(BKI) überschlägig ermittelt. Die genauen Kosten werden nach der Beauftragung
vom Architekten berechnet und können hiervon abweichen. Die Kosten weichen von
den in der Vorlage von 2013 genannten 1,2 Millionen Euro ab. Zu diesem
Zeitpunkt war noch nicht abschließend geklärt, ob eine Unterkellerung kommt
oder nicht. Aus Mitteln der Schulbauförderung kann – unter Berücksichtigung des
üblicherweise gewährten Regelzuschusses i. H. v. 33 Prozent des zuschussfähigen
Bauaufwands – eine Fördersumme von rd. 550.000 € erlangt werden.
Aufgrund
der schulischen Bedürfnisse ist es notwendig, den Kopfbau bis zum
Schuljahresbeginn 2016/2017 fertigzustellen. Um diese Zeitvorgabe einzuhalten,
muss die Beauftragung der Architekten und der Fachingenieure spätestens im Mai
2015 erfolgen. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Haushaltsmittel für
diesen Anbau im Haushalt 2015 noch nicht zur Verfügung stehen, wird auch die
Absichtserklärung des Gemeinderates für die Bereitstellung der Mittel für den
Anbau notwendig. Geplant ist diese im Nachtrag vor der Sommerpause abzubilden.
Im Haushalt
2015 stehen für die Weiterentwicklung der Schule über das Modul I hinaus
150.000,00 € für einen Wettbewerb zur Verfügung. Diese betreffen die Thematik,
dass durch den Ausbau des Ganztagsbetriebs an der Aloys-Schreiber-Schule sowie
der anvisierten Implementierung eines offenen Ganztagsbetriebs an der
Carl-Netter-Realschule mittelfristig der Bau einer gemeinsamen Schülermensa mit
den hierfür notwendigen Begleiträumen für die außerunterrichtliche Betreuung
der Schüler notwendig wird (= Modul II).
...
- 3 -
Um dem
Gebäudekomplex der Aloys-Schreiber-Schule mit all seinen Bedürfnissen – auch an
schulischer Freifläche – gerecht zu werden und gleichzeitig das städtebauliche
Erscheinungsbild in Verbindung mit Bürgerhaus Neuer Markt, Mediathek, Kinder-
und Familienzentrum und Carl-Netter-Realschule aufzuwerten, soll daher für das
Modul II ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden.
Mit der
zunächst nur vorgesehenen Realisierung des Kopfbaus (= Modul I) besteht damit
ausreichend Zeit sowohl den weiteren schulischen Belangen der
Aloys-Schreiber-Schule als auch denjenigen der Carl-Netter-Realschule gerecht
zu werden. Darüber hinaus wird das Ziel erreicht, auch tatsächlich nur zwingend
notwendigen neuen Schulraum zu schaffen.
Der Kultur-
und Sozialausschuss und der Technische Ausschuss haben in ihrer gemeinsamen
Sitzung am 16. April 2015 über diesen Tagesordnungspunkt entschieden. Das
Ergebnis wird mündlich mitgeteilt.
Beratungsergebnis
Abstimmung/Wahl |
laut Beschluss- vorschlag |
Abweichender Beschluss |
||
Ja |
Nein |
Enthalten |
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Anlagenverzeichnis: