- Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
IV.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am
04. Februar 2021 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis
und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.
b) Das
Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2020/21
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 21.016,62 €,
die Ausgaben betrugen 10.875,50 €,
das Jahresergebnis 2020/21 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von 10.141,12 €.
c) Der
Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2020 74.880,41 €
und zum 04.02.2021 85.021,53 €.
Darin enthalten ist die
Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00 €.
…
-4-
d) Der
die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-
mittel
beträgt zum 31.03.2021 insgesamt 35.021,53 €,
die
geplanten Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2021 betragen 19.300,00 €,
insgesamt
können somit Maßnahmen unterstützt werden von 54.321,53 €
und
darf unter Beachtung der gefassten Beschlüsse
bedarfsgerecht
verwendet werden für
- Maßnahmen
im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption
- Beschaffung
und Errichtung einer mobilen Wildkammer
- Patenschafts-Abonnement
von Fachliteratur für Bühler Schulen
- Anschaffung
von Plakaten „Wildruhezone“ für Bühler Jagdreviere
Die
Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.
I.
Sachverhalt:
Am 05. März 2018 fand
eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem
beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für
sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des
Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der
Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss
(KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der
Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.
Jahresabschluss,
Ergebnis des Kassenbuchs:
Bei Einnahmen von
21.016,62 € und Ausgaben von 10.875,50 € entstand im Wirtschaftsjahr 2020 (Jagdjahr: 01.04. – 31.03.) ein Gewinn von 10.141,12 € (Vorjahr:
-5.361,47 €). Das Jahr
2020 war mit deutlich höheren Ausgaben und mit einem Defizit geplant, da gemäß
Beschluss dieses Gremiums vom 19. März 2020 die Anschaffung einer Wildkammer in
Höhe von 32.000,00 € veranschlagt war. Leider konnte die Wildkammer in
Containerbauweise bisher noch nicht beschafft werden, da die für die
Baufreigabe erforderlichen Nachweise von der Herstellerfirma nicht erbracht
werden konnten. Es wurde jetzt zu einem anderen Anbieter gewechselt, der
hoffentlich die erforderlichen Nachweise erbringen kann. Die Wildkammer soll
daher im neuen Wirtschaftsjahr beschafft werden.
Kassenprüfung:
Die Kassenprüfung wurde
durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten
Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 04. Februar 2021
durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die
Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
…
-2-
Der Kassenstand hat am
Prüfungstag 85.021,53 € betragen. Dieser Stand wird auch am 31. März 2021 am
Ende des Wirtschaftsjahres vorhanden sein, da nun keine weitere
Ausgabe/Einnahmebuchungen hinsichtlich des jetzt abzuschließenden
Wirtschaftsjahres erfolgen.
Die Zielvorgabe der
Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu
halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Diese Rücklage dient zur
Sicherheit für eventuelle höhere unvorhergesehene Ausgaben oder schwindenden
Einnahmen.
Verwendung des Reinertrages:
Gemäß dem Beschluss der
Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag
aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende
Anteil der Kassenmittel 35.021,53 €. Zu Beginn des Jagdjahres am 01.04 kommen
die Jagdpachteinnahmen von voraussichtlich 19.300,00 € hinzu. Insgesamt können
im Wirtschaftsjahr 2021 somit Maßnahmen in Höhe von 54.321,53 € unterstützt
werden.
Wie in den Vorjahren
schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des Guthabens für die vom WLUA am 12.
November 2012 beschlossenen Maßnahmen
zur Bühler Schwarzwildkonzeption von 3.000,00 Euro verwendet werden. Zudem
soll ein Betrag in Höhe von maximal 32.000,00 Euro weiterhin für die Beschaffung einer Wildkammer
bereitgestellt werden, die im neuen Wirtschaftsjahr kassenwirksam wird. Darüber
hinaus schlägt die Verwaltung auf Wunsch von Herrn Graf (Kassenprüfer und
Jagdgenosse) und der Jägerschaft wie folgt zwei Maßnahmen zur
Öffentlichkeitsarbeit und zur Verbesserung des Jagd-Images vor.
Patenschafts-Abonnement
für Fachliteratur in Schulen zum Thema „Landwirtschaft“:
Der agrarKIDS-Verlag GmbH
mit Sitz in Leipzig (www.agrarkids.de) bietet hierzu für 5- bis 12-Jährige die
Kinderzeitschrift agrarKIDS an. Sie erscheint monatlich und ist für Kinder ab dem ersten Lesealter
geeignet. Unter dem Motto "Landwirtschaft entdecken
und verstehen" werden Themen aus der modernen Land- und
Forstwirtschaft sowie Natur und Umwelt kindgerecht präsentiert.
Mit diesem Medium erfüllt der Verlag den Anspruch nach Bildung bei den Kindern,
ebenso wie bei den Eltern und zunehmend auch in Grundschulen, für die dieser
Verlag spezielle Patenschaftsabonnements anbietet.
Das Interesse an dieser
Fachliteratur soll zunächst bei den Bühler Schulen abgefragt werden und
probeweise zunächst für drei Bildungseinrichtungen ein Jahr lang zur Verfügung
gestellt werden. Ein Abo umfasst je Monat 4 Hefte und kostet pro Schule 140,00
€. Je nach Bedarf können die Abonnements nächstes Jahr erhöht oder gesenkt
werden. Insgesamt soll hierfür im neuen
Wirtschaftsjahr zunächst 420,00 € bereitgestellt werden.
…
-3-
Anschaffung von Plakaten
mit dem Hinweis „Wildruhezone“ für die Bühler Jagdreviere:
Es wurde nun schon
mehrfach von Jägern berichtet, dass Sie teils absichtlich bzw. unbeabsichtigt
von Spaziergängern, Wanderern oder Freizeitsportlern beim Abschuss gestört
wurden. Z.B. durch Aufscheuchen des Wildes durch Klatschen oder freigelassene Hunde,
die dem Wild nachjagen. Immer öfters bewegen sich sogar die Erholungssuchenden
teils mit Hund und Kind außerhalb von Feld- und Waldwegen im tiefsten Gestrüpp
oder in Dickungen. Dies stellt eine erhebliche Gefahr dar und beunruhigt das
Wild. Werden die Leute auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagieren sie teils
uneinsichtig. Mit der Plakataktion soll auf den Lebensraum des Wildes und
seinen Bedürfnissen nach Rückzugsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Die
ansprechenden Plakate im A2-Format bestehen aus wetterfester PVC-Folie, die mit
einer UV-Schutzlackierung überzogen sind. An geeigneter Stelle sollen diese
Plakate in den Jagdrevieren angebracht werden. Für jedes der 20 Bühler
Jagdreviere soll ein Plakat beschafft werden.
Insgesamt soll ein Betrag von max. 300,00 € bereitgestellt werden.
II. Klimatische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen
III. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die
Auskehrungsbeschlüsse bei Punkt „Verwendung des Reinertrags“ kommt es bei der
Jagdgenossenschaft Bühl im Wirtschaftsjahr 2021 (01.04.2021 bis 31.03.2022) zu
Ausgaben in Höhe von ca. 36.000 €.
Im städtischen Haushalt
kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.