Betreff
Jagdgenossenschaft Bühl:
- Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs
- Kassenprüfung
- Verwendung des Reinertrages
Vorlage
2021/055
Art
Vorlage

IV. Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 04. Februar 2021 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

b)    Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2020/21
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                                    21.016,62 €,
die Ausgaben betrugen                                                                                10.875,50 €,
das Jahresergebnis 2020/21 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von                                                                                10.141,12 €.

 

c)    Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2020                                                                                74.880,41 €
und zum 04.02.2021                                                                                     85.021,53 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                              50.000,00 €.

 

 

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d)    Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2021 insgesamt                                                 35.021,53 €,

die geplanten Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2021 betragen                 19.300,00 €,

insgesamt können somit Maßnahmen unterstützt werden von              54.321,53 €

 

und darf unter Beachtung der gefassten Beschlüsse

bedarfsgerecht verwendet werden für

-  Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

-  Beschaffung und Errichtung einer mobilen Wildkammer

-  Patenschafts-Abonnement von Fachliteratur für Bühler Schulen

-  Anschaffung von Plakaten „Wildruhezone“ für Bühler Jagdreviere

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

 

 

 


I. Sachverhalt:

 

Am 05. März 2018 fand eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Bühl statt, in der unter anderem beschlossen wurde, dem Gemeinderat die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für sechs Jahre zu übertragen. Dabei hat der Gemeinderat die Aufgaben des Jagdvorstandes gemäß § 11 der Jagdgenossenschaftssatzung zu übernehmen. In der Praxis werden die wichtigen Jagdangelegenheiten vom Klima- und Umweltausschuss (KUA) entschieden und sämtliche Geschäfte der Jagdgenossenschaft werden von der Verwaltung geführt. Zu den Aufgaben gehören u. a. das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen sowie Entscheidungen über die Verwendung des Reinertrages.

 

Jahresabschluss, Ergebnis des Kassenbuchs:

Bei Einnahmen von 21.016,62 € und Ausgaben von 10.875,50 € entstand im Wirtschaftsjahr   2020 (Jagdjahr:  01.04. – 31.03.)  ein Gewinn von  10.141,12 € (Vorjahr:

-5.361,47 €). Das Jahr 2020 war mit deutlich höheren Ausgaben und mit einem Defizit geplant, da gemäß Beschluss dieses Gremiums vom 19. März 2020 die Anschaffung einer Wildkammer in Höhe von 32.000,00 € veranschlagt war. Leider konnte die Wildkammer in Containerbauweise bisher noch nicht beschafft werden, da die für die Baufreigabe erforderlichen Nachweise von der Herstellerfirma nicht erbracht werden konnten. Es wurde jetzt zu einem anderen Anbieter gewechselt, der hoffentlich die erforderlichen Nachweise erbringen kann. Die Wildkammer soll daher im neuen Wirtschaftsjahr beschafft werden.

 

Kassenprüfung:

Die Kassenprüfung wurde durch die mit Beschluss des damaligen WLUA vom 19. November 2018 bestellten Kassenprüfern Herr Manfred Graf und Herr Dominik Merz am 04. Februar 2021 durchgeführt. Das Protokoll der Kassenprüfer ist der Vorlage beigefügt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

 

 

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Der Kassenstand hat am Prüfungstag 85.021,53 € betragen. Dieser Stand wird auch am 31. März 2021 am Ende des Wirtschaftsjahres vorhanden sein, da nun keine weitere Ausgabe/Einnahmebuchungen hinsichtlich des jetzt abzuschließenden Wirtschaftsjahres erfolgen.

 

Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, ist auch im Berichtsjahr erreicht worden. Diese Rücklage dient zur Sicherheit für eventuelle höhere unvorhergesehene Ausgaben oder schwindenden Einnahmen.

 

Verwendung des Reinertrages:

Gemäß dem Beschluss der Versammlung der Jagdgenossenschaft Bühl vom 05. März 2018 wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Abzüglich der Mindestrücklage von 50.000,00 € beträgt derzeit der übersteigende Anteil der Kassenmittel 35.021,53 €. Zu Beginn des Jagdjahres am 01.04 kommen die Jagdpachteinnahmen von voraussichtlich 19.300,00 € hinzu. Insgesamt können im Wirtschaftsjahr 2021 somit Maßnahmen in Höhe von 54.321,53 € unterstützt werden.

 

Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor, dass ein Teil des Guthabens für die vom WLUA am 12. November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption von 3.000,00 Euro verwendet werden. Zudem soll ein Betrag in Höhe von maximal 32.000,00 Euro weiterhin für die Beschaffung einer Wildkammer bereitgestellt werden, die im neuen Wirtschaftsjahr kassenwirksam wird. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung auf Wunsch von Herrn Graf (Kassenprüfer und Jagdgenosse) und der Jägerschaft wie folgt zwei Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Verbesserung des Jagd-Images vor.

 

Patenschafts-Abonnement für Fachliteratur in Schulen zum Thema „Land­wirt­schaft“:

Der agrarKIDS-Verlag GmbH mit Sitz in Leipzig (www.agrarkids.de) bietet hierzu für 5- bis 12-Jährige die Kinderzeitschrift agrarKIDS an. Sie erscheint monatlich und ist für Kinder ab dem ersten Lesealter geeignet. Unter dem Motto "Land­wirt­schaft ent­de­cken und ver­ste­hen" wer­den The­men aus der mo­der­nen Land- und Forstwirtschaft sowie Natur und Umwelt kind­ge­recht präsentiert. Mit diesem Medium erfüllt der Verlag den Anspruch nach Bildung bei den Kindern, ebenso wie bei den Eltern und zunehmend auch in Grundschulen, für die dieser Verlag spezielle Patenschaftsabonnements anbietet.

 

Das Interesse an dieser Fachliteratur soll zunächst bei den Bühler Schulen abgefragt werden und probeweise zunächst für drei Bildungseinrichtungen ein Jahr lang zur Verfügung gestellt werden. Ein Abo umfasst je Monat 4 Hefte und kostet pro Schule 140,00 €. Je nach Bedarf können die Abonnements nächstes Jahr erhöht oder gesenkt werden.  Insgesamt soll hierfür im neuen Wirtschaftsjahr zunächst 420,00 € bereitgestellt werden.

 

 

 

 

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Anschaffung von Plakaten mit dem Hinweis „Wildruhezone“ für die Bühler Jagdreviere:

Es wurde nun schon mehrfach von Jägern berichtet, dass Sie teils absichtlich bzw. unbeabsichtigt von Spaziergängern, Wanderern oder Freizeitsportlern beim Abschuss gestört wurden. Z.B. durch Aufscheuchen des Wildes durch Klatschen oder freigelassene Hunde, die dem Wild nachjagen. Immer öfters bewegen sich sogar die Erholungssuchenden teils mit Hund und Kind außerhalb von Feld- und Waldwegen im tiefsten Gestrüpp oder in Dickungen. Dies stellt eine erhebliche Gefahr dar und beunruhigt das Wild. Werden die Leute auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagieren sie teils uneinsichtig. Mit der Plakataktion soll auf den Lebensraum des Wildes und seinen Bedürfnissen nach Rückzugsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Die ansprechenden Plakate im A2-Format bestehen aus wetterfester PVC-Folie, die mit einer UV-Schutzlackierung überzogen sind. An geeigneter Stelle sollen diese Plakate in den Jagdrevieren angebracht werden. Für jedes der 20 Bühler Jagdreviere soll ein Plakat beschafft werden.  Insgesamt soll ein Betrag von max. 300,00 € bereitgestellt werden.

 


II. Klimatische Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Auskehrungsbeschlüsse bei Punkt „Verwendung des Reinertrags“ kommt es bei der Jagdgenossenschaft Bühl im Wirtschaftsjahr 2021 (01.04.2021 bis 31.03.2022) zu Ausgaben in Höhe von ca. 36.000 €.

 

Im städtischen Haushalt kommt es zu keinen finanziellen Auswirkungen.